Ernährung aktuell

Frauen mit Kinderwunsch brauchen Folsäurepräparate

Die Versorgung mit Folsäure ist in Deutschland unzureichend: 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung nehmen weit weniger von dem Vitamin auf als empfohlen. Die obligatorische Anreicherung von Mehl mit Folsäure könnte dies ändern, wäre aber kein Ersatz für eine Nahrungsergänzung bei Frauen mit Kinderwunsch, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer Pressemitteilung.

Idealerweise sollten Erwachsene täglich rund 400 µg Folat über die Nahrung aufnehmen. Diese Menge erreichen allerdings nur 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung. Schon heute werden deshalb verschiedene Lebensmittel wie Frühstückscerealien, Molkereiprodukte und Erfrischungsgetränke mit Folsäure angereichert. Aufgrund der unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten ist diese Maßnahme aber nicht geeignet, um alle Bevölkerungsschichten gleichmäßig mit der empfohlenen Menge an Folsäure zu versorgen. Deshalb wird seit einiger Zeit über die Anreichung eines Grundnahrungsmittels mit Folsäure diskutiert.

In einem Forschungsvorhaben hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut und dem Dortmunder Forschungsinstitut für Kinderernährung die Effizienz verschiedener Maßnahmen hierzu untersucht. Das Ergebnis: Die obligatorische Anreicherung von Mehl mit Folsäure könnte die Gesamtzufuhr in allen Bevölkerungsschichten effektiv und kalkulierbar erhöhen.

Einzige Ausnahme wären Frauen mit Kinderwunsch. Sie könnten trotz Mehlanreicherung nicht auf eine entsprechende Nahrungsergänzung verzichten. Um Neuralrohrdefekte bei Neugeborenen zu vermeiden, sollten sie zusätzlich zu dem über die Nahrung aufgenommen Folat pro Tag 400 µg Folsäure in Form von Nahrungsergänzungsmitteln einnehmen. Erfahrungen aus Ländern wie USA, Kanada und Chile, in denen Mehl bereits mit Folsäure angereichert wird, zeigen, dass sich die Rate der Neuralrohrdefekte damit zwar signifikant verringern lässt, allerdings ist die Mehlanreicherung in diesem Fall allein nicht ausreichend für die Bedarfsdeckung.

 

Quelle: Pressemitteilung vom Bundesinstitut für Risikobewertung

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