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Wenn das eRezept kommt

Auch wenn die Vorarbeiten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) inklusive elektronischem Rezept auf Hochtouren laufen, glaubt niemand mehr – außer Ulla Schmidt – daran, dass der geplante Termin zum 1. Januar 2006 gehalten wird. Die Abstimmungen zwischen allen Beteiligten sind aufwändig, die technischen Voraussetzungen komplex. Das bedeutet aber nicht, dass Gesundheitskarte und eRezept auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

In Testregionen, die voraussichtlich Ende Juli bekannt gegeben werden, wird die Einführung der Karte im kleinen Maßstab vorbereitet, frühestens ab Dezember wird es erste Praxistests geben. Bewerbungen für Testregionen liegen bereits vor, so zum Beispiel von Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Die Feldversuche laufen dann Anfang des neuen Jahres an. Vorsichtige Prognose: 2008 wird es im ganzen Land die eGK geben.

Für die Apotheke bedeutet die Einführung der eGK bzw. des elektronischen Rezepts einen beachtlichen Umrüstungsaufwand der EDV-Struktur, daran wird keine Apotheke vorbeikommen. Eine Apotheke ohne leistungsfähige Rechneranlage und ohne schnellen Netzzugang (mindestens ISDN, besser DSL) wird es in Deutschland nicht mehr geben können. Peter Mattis von der IT-Unternehmensgruppe VSA wagte einen ersten Kostenüberblick: neue Hardware wie zum Beispiel ein geeignetes Kartenterminal, eine Verbindungsbox, neue Software für EDV-Module, die Heilberufsausweise, Installationskosten addieren sich schnell auf Kosten zwischen 4500 und 6000 Euro, ganz abgesehen von den jährlichen Folgekosten.

Noch nicht eingerechnet ist die Umrüstung der Hardwareausstattung der Apotheke. Da kommt was auf Sie zu. Immerhin ist eine "transaktionsbasierte Rückvergütung" in der Diskussion, mit der die Leistungserbringer pro Rezeptübermittlung mit einem kleinen Betrag im Centbereich entschädigt werden sollen.

Was wird dann eigentlich aus den Apothekenrechenzentren? Der Abschied vom Papierrezept naht, das Einsammeln der Rezepte in der Apotheke, das Scannen der Rezepte, die Datenerfassung als Aufgaben der Rezeptabrechnungsstellen entfallen. Theoretisch wäre es denkbar, dass jede Apotheke die elektronischen Rezepte selbst mit der Kasse abrechnet – ich denke jedoch, das tun wir uns nach Möglichkeit nicht an. Es hat sich bewährt, dass ein Abrechnungszentrum unsere Rechte vertritt und die Abrechnungsmodalitäten für die Apotheke übernimmt. Die Apotheke wird ihre Rezeptdaten an die Rechenzentren übermitteln. Deren Aufgabe wird es weiterhin sein, die Daten aufzubereiten und gesammelt an die Kassen zur Abrechnung weiterzuleiten. Um diese Aufgaben bei der Entwicklung des elektronischen Rezepts richtig zu positionieren und die Geschäftsfelder abzusichern, haben sich die standeseigenen Rechenzentren zu einem Konsortium zusammengeschlossen.

Spannend wird es, wie Patienten mit dem Rezept auf der Chipkarte umgehen. An Patiententerminals, die nicht zwingend in der Apotheke stehen müssen, können sie ihr Rezept einsehen. Aber nicht nur das, Patienten haben selbstverständlich das Recht, ihr Rezept auch zu löschen. Sie können die Chipkarte mit dem gespeicherten Rezept zu Ihnen in die Apotheke zur Belieferung bringen – sie können das eRezept aber auch elektronisch an eine andere Apotheke ihrer Wahl zur Belieferung übermitteln – die Inanspruchnahme einer Versandapotheke wird so einfacher. Auch darauf wird man sich einstellen müssen.

Peter Ditzel

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