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Reaktionen: Arzneireport ersetzt nicht Beratung der Apotheker

BERLIN (im). Der aktuelle Arzneiverordnungs-Report (AVR) bestätigt den Wert rezeptfreier Arzneimittel. Allerdings bringt die Auflistung der 500 umsatzstärksten OTC-Präparate keine neuen Erkenntnisse, erklärte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) am 15. Oktober in Bonn.

Die im Report vorgenommene theoretische Bewertung von Medikamenten könne weder die sachkundige Beratung des Apothekers noch die Therapieverantwortung des Arztes ersetzen. Erstmals hatte der AVR den Nutzen der 500 umsatzstärksten nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel bewertet (siehe den vorherigen Bericht). Die Ergebnisse zur Wirksamkeit und häufige Gleichwertigkeit vieler rezeptfreier Arzneimittel mit verschreibungspflichtigen Präparaten brächten keine neuen Informationen, so der BAH, ebenso wenig wie der zumeist geringere Preis der OTC-Mittel. Der Pharmaverband lehnt daher eine neue Bewertung dieser Arzneimittel ab. Wichtig sei vielmehr, dass Ärzte ihren Patienten auch weiterhin bewährte rezeptfreie Medikamente entweder auf Privatrezept oder auf dem Grünen Rezept verordnen und Apotheker die Kranken entsprechend beraten.

"Realität aus dem Blick verloren"

Dr. Bernd Wegener vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) warf den Autoren des Reports vor, den Blick für die Realität verloren zu haben. Im Arzneibereich lasse sich nicht weiter sparen, es sei denn zu Lasten der Kranken und Versicherten. Innovationen hätten ihren Preis, so Wegener weiter, wobei sich der ständige Druck auf den Pharmastandort Deutschland bereits in der Abwanderung eines Großteils der Forschung zeige. Als völlig verfehlt kritisierte Wegener den Vorwurf an die Ärzte, sie verordneten nicht sparsam genug. Diese verschrieben ihren Patienten nicht wahllos innovative Präparate, um die Krankenkassen zu schädigen oder der Industrie eine Freude zu machen, sondern sähen beim überlegten Einsatz moderner Arzneimittel die im individuellen Fall richtige Arzneimitteltherapie.

Der Generika-Anteil, so der BPI-Vorsitzende weiter, sei im Übrigen dank der Aut-idem-Regelung bereits sehr hoch und nicht beliebig steigerbar. Nicht immer könne ein Nachahmerpräparat ein Original ersetzen, da neben dem Wirkstoff die Darreichungsform und die Hilfsstoffe eine wichtige Rolle spielen.

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