Kommentar

Belebung für aut idem?

Nachdem sich der Deutsche Apothekerverband und die GKV-Spitzenverbände nicht auf einen Rahmenvertrag für eine Aut-idem-Verordnung und eine Importregelung einigen konnten, hat die Schiedsstelle am 17. März entschieden, zunächst zur Aut-idem-Regelung. Demnach muss der Apotheker unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln auswählen, wenn der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet hat. Hat der Arzt dagegen ein Arzneimittel mit seinem Namen verordnet und aut idem nicht ausgeschlossen, stehen dem Apotheker das verordnete Arzneimittel und die drei preisgünstigsten zur Auswahl, die mit dem verordneten Präparat identisch sind hinsichtlich Indikationsbereich, Wirkstärke und Packungsgröße sowie die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen.

Die Aut-idem-Regelung ist mit diesem Schiedsspruch einfacher und übersichtlicher geworden. Der Apotheker kann bei der Auswahl seinen Sachverstand einbringen und Qualitätsaspekte berücksichtigen, da er generell nicht das Billigste auswählen muss, sondern einen kleinen Ermessensspielraum unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln hat. Das sieht zunächst nach einer Belebung von aut idem aus. Doch nach wie vor bleibt die Abhängigkeit von der - spitz formuliert - ärztlichen Willkür, die Aut-idem-Substitution frei zu geben oder nicht. Ich wage zu behaupten, dass bei der Festlegung des Arztes auf ein bestimmtes Präparat in den allerwenigsten Fällen rationale Gründe ausschlaggebend sind. Aber für mich als Apotheker bedeutet das: Ich muss Präparat X abgeben und darf nicht auf Y ausweichen. Angesichts der Generikavielfalt und mittlerweile durchgängig guten Arzneimittelqualität ist die Bindung an ein bestimmtes Produkt nicht mehr zeitgemäß. Wirkstärke, Packungsgröße, Indikationsbereich und Darreichungsformen müssen stimmen - den Rest kann ich als Apotheker managen.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft einen Schritt weitergehen in Richtung "aut simile": Der Arzt gibt die Diagnose und eine Therapieoption vor, der Apotheker wählt unter Gesichtspunkten der Qualität und der Ökonomie ein geeignetes Präparat aus. Diese Verantwortung können wir übernehmen.

Peter Ditzel

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