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SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit: Präzisierungen zu aut idem

BONN (im). Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hat am 30. November die von der Bundesgesundheitsministerin geplante Aut-idem-Regelung grundsätzlich bestätigt, aber zugleich auch Präzisierungen am Sparpaket vorgeschlagen. Ein Punkt darin ist die Begrenzung der Erhöhung des Kassenzwangsrabatts (von fünf auf sechs Prozent) auf die Jahre 2002 und 2003.

Details zu aut idem

Bisher konnten der deutsche Apothekerverband und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Rahmenverträgen vom Gesetz abweichende Regelungen beschließen. Das soll nun ersatzlos gestrichen werden.

Folgendes Details beschloss die SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit zu aut idem. So soll keine Substitution durch Apotheker erfolgen, wenn der Arzt selbst ein preisgünstiges Medikament aus dem unteren Preisdrittel verschrieben hat. Nur dann, wenn der Mediziner nicht aus dem unteren Preisdritte verordnete und er den Ersatz des Präparats durch den Apotheker nicht ausgeschlossen hat, sollen Pharmazeuten künftig wirkstoffgleiche, preisgünstige Arzneimittel abgeben. Das bedeutet auch, dass der Mediziner aut idem nach wie vor ausschließen kann.

Präzisiert wurden darüber hinaus Voraussetzungen zur Substitution. Demnach kann ein Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nur auswählen, das mit dem verordneten Präparat in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Die Definition der Preisgünstigkeit wurde leicht verändert. Danach gilt ein Medikament als preisgünstig, wenn der Preis das untere Drittel des Abstands zwischen dem Durchschnitt der drei niedrigsten Preise und dem Durchschnitt der drei höchsten Preise wirkstoffgleicher Arzneimittel nicht übersteigt. Diese Preisoberlinie, die zum Quartalsanfang definiert wird, soll für das gesamte Quartal gelten.

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll in den Arzneimittel-Richtlinien Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen geben und festlegen, welche Präparate im Rahmen des Preiskorridors im Rahmen von aut idem abgabefähig sind. Bisher war geplant, dass die ABDATA in Eschborn dieses in den Softwareprogrammen festlegen sollte.

Sorge der Industrie

Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller in Bonn befürchtet durch die geplante Aut-idem-Regelung mit der "Drittellösung" einen Kellertreppeneffekt. Nach der jetzigen Vorstellung der SPD bewirke die untere Preis-Drittellösung einen Absenkungsautomatismus mit der Folge, dass die Preise der abgabefähigen Arzneimittel immer weiter nach unten gingen.

Für den 14. Dezember 2001 ist die abschließende Lesung des Sparpakets im Bundestag geplant. Am ersten Februar soll sich der Bundesrat damit befassen.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hat am 30. November die von der Bundesgesundheitsministerin geplante Aut-idem-Regelung grundsätzlich bestätigt, aber zugleich auch Präzisierungen am Sparpaket vorgeschlagen. So soll z. B. keine Substitution durch Apotheker erfolgen, wenn der Arzt selbst ein preisgünstiges Medikament aus dem unteren Preisdrittel verschrieben hat.

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