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ABDA zum Gutachten der Gesundheitsweisen: Radikale Wettbewerbsmechanismen führe

ESCHBORN (abda/diz) "Wir sagen ja - auch zu mutigen Schritten - bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Doch radikale Wettbewerbsmechanismen würden das Gesundheitswesen in die Versorgungs- und Kostenkatastrophe führen!" Mit diesen Worten kommentierte Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in einer ersten Stellungnahme das am 7. November vorgelegte Sondergutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen.

Wie es in einer Pressemitteilung der ABDA weiter heißt, griffen die Weisen zwar wichtige Problempunkte auf, fänden aber nicht immer die richtigen Lösungen. Weltweit gebe es keine Belege dafür, dass rein marktorientierte Arzneimittelversorgungssysteme kostengünstiger oder versorgungseffektiver als das deutsche System der Arzneimittelversorgung seien. Nach Auffassung von Friese kann nicht ignoriert werden, dass beispielsweise in den USA, wo Ketten- und Versandapotheken erlaubt sind und die Arzneimittelpreise völlig dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden, die Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben doppelt so hoch wie in Deutschland sind und auch mit erheblich höheren Wachstumsraten steigen.

Friese nahm zu den vom Sachverständigenrat gemachten Vorschlägen im einzelnen Stellung. Deutlich sprach er sich gegen eine Aufhebung der so genannten Preisbindung der zweiten Hand aus. Der einheitliche Apothekenabgabepreis für Arzneimittel sei aus gesundheitspolitischen Gründen und wegen des Verbraucherschutzes vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Eine freie Preisbildung bei Arzneimitteln würde verschärfte Marketingmethoden auslösen, die zwangsläufig einen nicht vertretbaren Arzneimittelmehrverbrauch zur Folge hätten.

Der Vorschlag, das Versandhandelsverbot aufzuheben, werde abgelehnt, da der Verzicht auf die Beratung des Apothekers bei der Arzneimittelabgabe erhebliche individuelle Risikopotenziale mit kollektiven Kostenfolgen in sich berge. Anstelle der generellen Zulassung des Versandhandels schlagen die Apotheker vor, die bestehenden Regelungen zum Botendienst in begründeten Einzelfällen im Hinblick auf die neuen Telekommunikationsmedien zu ergänzen: Soweit apothekenpflichtige Arzneimittel über Telefon, Fax oder Internet bestellt werden und dem Patienten eine Abholung in der Apotheke nicht möglich ist, darf eine Zustellung nur durch pharmazeutisches Personal der Apotheke durchgeführt werden. Damit würde anders als beim generellen Versandhandel vermieden, dass die Beratung durch den Apotheker zu einer Holschuld des Patienten degeneriert.

Zum Vorschlag einer aufkommensneutralen Änderung der Apothekervergütung erklärte Friese, dass hier die Apotheker in der Vergangenheit bereits Vorschläge gemacht hätten, die zu einer deutlichen Entlastung der Krankenkassen führen würden. Insofern biete der Vorschlag des Rates positive Diskussionsansätze.

Kategorisch abgelehnt werde dagegen die Einführung eines partiellen Dispensierrechtes für Ärzte, da alle Systeme, in denen dies erlaubt sei, deutlich teurer seien als das deutsche. Dagegen begrüßten die Apotheker die Vorschläge des Rates zur Erleichterung der Aut-idem-Abgabe und zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Auch die Ansätze zu einer effektiveren Pharmakotherapie, insbesondere die Vorschläge zur Förderung der Compliance der Patienten sowie zur Integration der Arzneimitteltherapie in evidenzbasierte Behandlungsleitlinien, würden begrüßt. Hierzu könne die von der ABDA entwickelte elektronische Patientenchipkarte wertvolle Beiträge leisten, so der ABDA-Präsident.

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