Kommentar

Mittel- und langfristige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens: Die große

Berlin (diz). Das zur Zeit diskutierte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG), das voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres dem Bundesrat vorgelegt wird und dann im Februar oder März in Kraft treten kann, ist nur der bescheidene Anfang einer großen Gesundheitsreform, die diese Bundesregierung nach 2002 plant. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung über "Mittel- und langfristige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens" am 5. Dezember 2001 in Berlin gab Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einen Vorgeschmack auf das, was zur Reform des Gesundheitswesens von der Regierung angedacht wird.

Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung über "Mittel- und langfristige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens" am 5. Dezember 2001 in Berlin gab Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einen Vorgeschmack auf das, was zur Reform des Gesundheitswesens von der Regierung angedacht wird.

Unser deutsches Gesundheitswesen sei zwar leistungsfähig, eine Revolution oder gar Zerschlagung sei nicht notwendig, es benötige jedoch Reformen. Kritisch räumte die Bundesgesundheitsministerin ein, dass nach den politischen Anstrengungen der letzten Jahre die hohen Kosten dieses Systems in keinem Verhältnis mehr stünden zu dem im internationalen Vergleich oft nur durchschnittlichen oder gar unterdurchschnittlichen Ergebnissen.

Vorschlägen der parlamentarischen Opposition, das Gesundheitssystem den Marktgesetzen auszusetzen, erteilte sie eine klare Absage. So hält die Bundesgesundheitsministerin nichts davon, beispielsweise den Arbeitgeberanteil an die Arbeitnehmer auszuzahlen für den Aufbau einer privaten Vorsorge oder von einer Aufteilung der Leistungen in Pflicht- und Wahlleistungen der Kassen. Gerade dies sei das Herausragende und Besondere an unserem Gesundheitswesen, "dass im Prinzip jeder Kranke eine qualitativ gute Behandlung erhält und jeder Gesunde eine sinnvolle Prävention und Vorsorge", so Schmidt.

Mit der Formel "Qualität sichern - Wirtschaftlichkeit stärken" müsse das System so optimiert werden, dass Fehler wie Unterversorgung oder Überversorgung vermieden würden. Ein gesundheitspolitisches Reformprogramm müsse daher nicht bloß Kosten senken, sondern Leistungen für die Patienten erhöhen und sicherstellen.

Schmidt präzisierte ihre Vorstellungen: In Zukunft dürfe der niedergelassene Arzt kein Einzelkämpfer mehr sein, "Ärzte der Zukunft behandeln ihre Patientinnen und Patienten in vernetzten Strukturen, in denen möglichst viel Wissen, möglichst viel Transparenz herrscht, in denen Mehrfachuntersuchungen überflüssig werden, in denen der Facharzt nachvollziehen kann, was der Haus- oder der erstbehandelnde Arzt unternommen hat." Die Stellung des Hausarztes soll als Lotsenfunktion ausgebaut werden, der den Patienten durch den Dschungel des Gesundheitswesens führt.

Gefördert werden soll dieses Hausarztsystem dadurch, dass der Arzt einen gesonderten Hausarzttarif abrechnen kann, die Versicherten, die sich für diesen Hausarzttarif entscheiden, Beitragsvorteile haben. Der Arzt soll außerdem das Recht haben, mit den gesetzlichen Kassen Verträge über Leistungen abzuschließen. Außerdem sollte das Gesundheitssystem mehr fallpauschaliert ausgestaltet werden, wodurch medizinisch nicht notwendige Mengenausweitungen verhindert würden.

Außerdem, so stellt sich Bundesgesundheitsministerin Schmidt einen Baustein der großen Reform vor, sollten verstärkt evidenzbasierte Leitlinien angewandt werden. Ein "Zentrum für Qualität und Medizin", so die Vorstellung der Ministerin, könnte die dafür notwendige Evaluations- und Entscheidungskompetenz ausbauen. Angedacht wird außerdem, den Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung eine Fortbildungspflicht aufzuerlegen.

Beim Stichwort Arzneimittelversorgung nannte Schmidt drei Punkte, der sich die große Reform widmen sollte. So müssten Verfahren eingeführt werden, die feststellen, ob eine Innovation wirklich einen Nutzen bringt und dieser Nutzen einen hohen Preis rechtfertigt. Außerdem müsse ein Informationssystem eingeführt werden, das systematisch und nicht eher zufällig unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen entdeckt. Schließlich müsse bei der Arzneimittelversorgung mehr Wirtschaftlichkeit herrschen, das preiswertere Medikament sollte immer den Vorzug erhalten.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich die Bundesgesundheitsministerin vorstellen, mehr Wettbewerb einzuführen, beispielsweise durch zusätzliche Versicherungsangebote. Als Beispiel nannte sie, dass die GKV in Kooperation mit privaten Versicherungen ihren Mitgliedern kostengünstig einen erweiterten Auslandsversicherungsschutz anbieten könnte oder das für viele erwünschte Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Erneut sprach sich Schmidt für die Einführung eines Gesundheitspasses aus, bei dem die Patienten über ihre gesundheitsspezifischen Daten verfügen können. Ein solcher Pass kann dazu beitragen, Fehler bei Therapie und Diagnostik schneller zu erkennen und zu beheben.

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