Bundesgesundheitsministerium: Polikliniken wie in der DDR - Vorbild für medizin

(diz). Die Presseerklärung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes offenbart, in welche Richtung die rot-grüne Regierung das Gesundheitswesen steuern will: einerseits Sozialisierung, andererseits Kommerzialisierung.

Oberstes Ziel sei, dass jede Bürgerin und jeder Bürger auch in Zukunft die medizinisch notwendige Versorgung bekomme, die sie oder er benötige, heißt es in der Erklärung, "und dies unabhängig vom Alter und Einkommen". Mit der Gesundheitsreform wolle man in allen Versorgungsbereichen kollektivvertragliche Strukturen zugunsten wettbewerblicher Lösungen öffnen, die integrierte Versorgung bis an die Grenze des Möglichen fördern und vielfache Anreize zur Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit geben, lässt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt weiter verkünden. Unter anderem geht Schmidt auf das Instrument der integrierten Versorgung ein. Mit ihm erhielten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie ggf. Apotheken koordiniert zusammenwirken könnten. "Mit der Gesundheitsreform werden rechtliche Hemmnisse abgebaut und finanzielle Anreize gesetzt, um den Ausbau der integrierten Versorgung zu fördern", so Schmidt in der Presseerklärung.

Die Reform solle auch dazu beitragen, dass die medizinische Versorgung stärker aus einer Hand erfolge. Deshalb soll die Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und anderen Heilberufen in so genannten medizinischen Versorgungszentren gefördert werden. Ulla Schmidt: "Als Vorbild dienen dafür die brandenburgischen Gesundheitszentren wie auch die Polikliniken der ehemaligen DDR. Der Patient profitiert in diesen Zentren davon, dass sich die Ärzte miteinander abstimmen, Doppeluntersuchungen vermieden werden und letztlich von den kurzen Wegen unter einem Dach. Zudem können Ärzte in diesen Zentren auch als Angestellte beschäftigt werden. Damit müssen sie sich nicht dem unternehmerischen Risiko einer eigenen Praxis aussetzen."

Fälschungssichere Gesundheitskarte und eRezept

Durch verschiedene Neuerungen soll mehr Mitsprache und Transparenz im Gesundheitswesen Einzug erhalten. Ein Instrument soll die ab 2006 an jeden Versicherten ausgegebene fälschungssichere elektronische Gesundheitskarte sein. Neben den Versichertendaten (Name, Krankenkasse, etc.) erhält die Karte alle Angaben zur Speicherung eines elektronischen Rezeptes. Auf freiwilliger Basis können zusätzliche Gesundheitsdaten (z. B. Blutgruppe, Allergien, chronische Erkrankungen) auf der Karte gespeichert werden. Schmidt: "Die Gesundheitskarte ist zudem ein wichtiger Schritt zum Abbau von Bürokratie gerade in den Arztpraxen. So haben Ärztinnen und Ärzte wieder mehr Zeit für ihre Patienten."

Patientenquittung und Bonusprogramme

Mit der kostenlosen Patientenquittung hat ab 2004 jeder Patient das Recht, sich alle Leistungen und Kosten auflisten zu lassen, die der behandelnde Arzt bei der Krankenkasse abrechnet. Er kann dies nach jedem Arztbesuch verlangen alternativ einmal pro Quartal in einer Übersicht. Die Krankenkassen werden dazu aufgefordert, ihren Versicherten auch Bonusprogramme anzubieten. Wer sich beispielsweise gesundheitsbewusst verhält und regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsprogrammen teilnimmt, soll dafür belohnt werden. So kann er durch die Teilnahme an solchen Programmen seine Beiträge und Zuzahlungen senken. Dies gelte auch für die Einschreibung in ein Hausarztsystem, ein Chronikerprogramm oder eine integrierte Versorgung. Die Kassen entschieden unabhängig über ihre Bonusprogramme und die Patienten könnten sich entscheiden, welches Angebot sie am attraktivsten finden.

Weniger für Verwaltung

Auch bei den Organisationsstrukturen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung soll sich nach Angabe von Ulla Schmidt einiges ändern. Die bisherige Zahl der Kassenärztlichen Vereinigungen werde von bisher 23 auf 17 oder 18 schrumpfen. Auf diese Weise reduziere sich der Verwaltungsaufwand und das eingesparte Geld könne für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten verwendet werden. Die rund 359 gesetzlichen Krankenkassen müssten künftig ihre Verwaltungskosten begrenzen. Schmidt laut Presseerklärung: "Wenn diese Ausgaben pro Mitglied um mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen, hat dies Konsequenzen für die Kasse. Ihre Verwaltungsausgaben werden dann eingefroren." Wichtig für die Transparenz sei, dass künftig die Höhe der Ausgaben für Leistungen, aber auch für Verwaltung gesondert auszuweisen seien sowie die Summe der Vorstandsgehälter veröffentlicht werden müssten. Damit könnten die Patientinnen und Patienten einschätzen, wofür ihre Krankenkasse die Beiträge verwendet.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.