DAZ aktuell

Vertrieb von Mifegyne jetzt doch möglich

BONN. Die von den bayerischen Behörden vertretene Meinung, dass die Firma Femagen GmbH, die als pharmazeutischer Unternehmer das Arzneimittel "Mifegyne" in den Verkehr bringen soll, "Mifegyne" nicht vom Hersteller und Zulassungsinhaber aus Frankreich beziehen dürfe (siehe DAZ Nr. 47, S. 47), weil ein solcher Bezug nicht den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes entspreche, ist unzutreffend.

Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium am 23. November dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit mit.

Dem in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Unternehmer für "Mifegyne", der verantwortlich für den Vertrieb des Produktes in Deutschland ist, kann nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit ein Bezug von "Mifegyne" von einem Hersteller aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht verwehrt werden.

Durch die mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes neu eingefügten Regelungen wurde ausschließlich der Vertriebsweg über den Großhandel und die Apotheken ausgeschlossen. Das Arzneimittelgesetz steht deshalb dem Bezug von "Mifegyne" durch den pharmazeutischen Unternehmer Femagen nicht entgegen.

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