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Großhandelskonditionen – ein Fall für den BGH

Stuttgart - 28.12.2017, 17:30 Uhr

Der Streit darüber, ob die Konditionen des Großhändlers AEP zulässig sind, landete vor dem BGH. (Foto: dpa)

Der Streit darüber, ob die Konditionen des Großhändlers AEP zulässig sind, landete vor dem BGH. (Foto: dpa)


Am 5. Oktober 2017 blickte die Apothekenbranche gespannt nach Karlsruhe. Denn da verkündete der Bundesgerichtshof sein mit Spannung erwartetes Skonto-Urteil. Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Großhändler AEP aus Alzenau galt als Musterprozess. Die Wettbewerbszentrale wollte Klarheit schaffen, wie weit die Konditionen des pharmazeutischen Großhandels gehen dürfen. Die Hintergründe gibt es hier noch einmal zum Nachlesen. 

Bereits im Juli hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber verhandelt, ob Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Preisnachlass bekommen dürfen, der über dem variablen Zuschlag des Großhändlers von 3,15 Prozent liegt – und ob Skonti ein Teil dieses Rabatts sind. Der sogenannte Skonto-Streit zwischen dem Großhändler AEP und der Wettbewerbszentrale war nämlich vor dem BGH gelandet. Auf die Entscheidung mussten die Parteien dann allerdings warten. Sie wurde erst am 5. Oktober verkündet. Die Apotheker konnten am Ende aufatmen. Die Großhandelsskonti blieben ihnen erhalten.

Aber wie war das eigentlich alles genau? Warum ist das Ganze überhaupt vor dem BGH gelandet? Und wie hat der seine Entscheidung begründet? Die DAZ hat über alle Hintergründe berichtet. Hier gibt es die Artikel noch einmal zum Nachlesen: 


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