Regierungspräsidium Stuttgart

PTA-Klassen dürfen nicht demonstrieren

Berlin - 14.11.2023, 16:45 Uhr

PTA-Schüler:innen müssen Schulbank drücken und sollen nicht auf die Demo in Stuttgart. (Foto: imago images / Olaf Döring)

PTA-Schüler:innen müssen Schulbank drücken und sollen nicht auf die Demo in Stuttgart. (Foto: imago images / Olaf Döring)


Am 22. November protestieren im Süden die Apothekenteams. Allerdings findet die zentrale Kundgebung in Stuttgart zwischen 12 und 14 Uhr statt. Das ist aber Unterrichtszeit. PTA-Klassen der Kerschensteinerschule Stuttgart wandten sich deswegen in einem Brief an das Regierungspräsidium der baden-württembergischen Hauptstadt. Das freute sich „grundsätzlich“ über das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber…

Die PTA-Klassen der Kerschensteinerschule Stuttgart dürfen während der Unterrichtszeit nicht an den Protesten der Apothekenteams in der baden-württembergischen Hauptstadt am 22. November teilnehmen. Das hat ihnen das Regierungspräsidium am Dienstag vergangene Woche mitgeteilt.

Die Schülerinnen und Schüler hatten sich zuvor in einem Brief an das Präsidium gewendet und gefordert, dass ihnen die Teilnahme an der Demonstration und der Kundgebung auf dem Schlossplatz ermöglicht werde. Es bestehe „großes Interesse daran teilzunehmen, da es hier um unsere Zukunft geht“, hieß es von den Schülerinnen und Schülern. Verwiesen wird zudem auf das Grundgesetz und sich daraus ableitende Rechte. Drei Möglichkeiten böten sich laut den PTA-Klassen: Erstens könnten sie vom Unterricht während der Kundgebung freigestellt werden, zweitens könnte die Zeit als Klassenausflug oder drittens auch als Unterrichtsgang in Fach „Grundlagen Gesundheitswesen, pharm. Berufs- und Gesetzeskunde“ eingestuft werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart konnten die Schülerinnen und Schüler damit nicht überzeugen. Man freue sich zwar „grundsätzlich, dass Sie sich für politische Themen interessieren und sich im Rahmen einer Demonstration für Ihre Belange einsetzen wollen“, aber auch wenn das Demonstrationsrecht grundgesetzlich geschützt sei, sehe die Schulbesuchsverordnung „zunächst einmal keine Ausnahme von der Schulpflicht für Demonstrationen vor“. Ausnahmen gebe es unter anderem für die Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten Lehrgängen. Den Schülerinnen und Schülern wird ans Herz gelegt, das Demonstrationsrecht in der Zeit außerhalb des Unterrichts auszuüben, so wie es die Rechtsprechung vorsehe.

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Die Teilnahme als Teil des Bildungsplanes komme ebenfalls nicht infrage. Schulen seien darüber hinaus zur „politischen Neutralität verpflichtet“. Es sei daher nicht möglich, im Rahmen des Unterrichts „an Demonstrationen von Organisationen teilzunehmen, die berufsständische Interessen wahrnehmen“. Dies gelte auch für den Vorschlag, das Ganze als Schulausflug zu betrachten.

Man bedaure, keine andere Nachricht geben zu können, heißt es vom Regierungspräsidium abschließend. Man hoffe, dass die Schülerinnen und Schüler „Verständnis für die Rechtslage“ haben.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

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von Anita Peter am 15.11.2023 um 6:11 Uhr

Aber Freitags blau machen und sich auf die Strasse kleben geht ohne weiteres....

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .Frau Peters Einlassung

von Dr.Diefenbach am 15.11.2023 um 9:14 Uhr

SELTEN habe ich Ihnen SOOOO zugestimmt wie eben!!Dazu kommt,um gleich noch Eines
drauf zu setzen, dass sich die Kleber-Truppe momentan selbst in Frage stellt, nachdem sich Gretchen T.
derart politisch in Szene setzt, dass es nur noch unerträglich ist.Und genau sie war ja die Leitfigur...
auch wenn man(n) sich nun lieber anders kleben möchte...

Läuft ja......

von Marco Luckhardt am 14.11.2023 um 19:40 Uhr

....na BRAVO!!!
Oh Mann.....:-(

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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