Coronavirus-Testverordnung

ABDA wünscht Planungssicherheit über den Mai hinaus

Berlin - 24.03.2022, 16:45 Uhr

Zumindest bis Ende Mai kann erst einmal weiter nach den Vorgaben der Testverordnung getestet und abgerechnet werden. (c / Foto: IMAGO / Manfred Segerer)

Zumindest bis Ende Mai kann erst einmal weiter nach den Vorgaben der Testverordnung getestet und abgerechnet werden. (c / Foto: IMAGO / Manfred Segerer)


Das Bundesgesundheitsministerium passt erneut die Coronavirus-Testverordnung an. Wie bereits angekündigt, sieht der nun vorliegende Verordnungsentwurf vor, dass noch bis zum 31. Mai getestet und vergütet wird wie gehabt. Die ABDA begrüßt dies – und regt an, schon jetzt ein Konzept zu entwickeln, wie es ab Juni mit Tests, Impfungen und Zertifikaten weitergehen soll.

Nach derzeitigem Stand läuft die Coronavirus-Testverordnung zum 31. März aus. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sorgt nun, wie angekündigt, für eine Verlängerung: Die Ansprüche auf Leistungen nach der Testverordnung (PCR- wie auch Antigen-Schnelltests) bleiben weitere zwei Monate bestehen – bis zum 31. Mai 2022 können die Leistungen erbracht und vergütet werden. So sieht es der Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.

Noch lässt das Infektionsgeschehen die Abkehr von den Tests nicht zu – doch im BMG geht man davon aus, „dass der erwartbare saisonale Effekt in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen wird“. Ab Juni soll daher Schluss sein mit den Tests auf Staatskosten. Zur weiteren Begründung erklärt das BMG, dass Daten aus dem In- und Ausland nahelegten, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden seien. „Daher ist eine dauerhafte Geltung der Verordnung und die Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt.“

Gelten soll die neue Verordnung dennoch bis Ende Oktober dieses Jahres – aber nur, um die Dokumentation und Vergütung einschließlich der Abrechnung abwickeln zu können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das Bundesamt für Soziale Sicherung benötigten für diesen Zeitraum eine Rechtsgrundlage.

ABDA: Konzepte für die Zeit ab Juni entwickeln 

Die ABDA, die schon zuvor eine Verlängerung der Testverordnung eingefordert hatte, unterstützt die Pläne des BMG. Die Verlängerung sei, so heißt es in der ABDA-Stellungnahme, „angesichts des nach wie vor andauernden Infektionsgeschehens inhaltlich dringend erforderlich“ und trage zudem zur Planungssicherheit der testenden Leistungserbringer bei. Auch die bis 31. Oktober 2022 vorgesehene Geltungsdauer dürfte eine rechtzeitige Abrechnung der bis Ende Mai 2022 erbrachten Leistungen (einschließlich der Erstellung von Genesenenzertifikaten) ermöglichen – sie sollte keinesfalls kürzer ausfallen, so die ABDA.

Die Standesorganisation nutzt die Stellungnahme auch, um einen dringenden Wunsch zum Ausdruck zu bringen: Aus ihrer Sicht sollte der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber bereits in den kommenden Wochen „ein sachgerechtes und schlüssiges Gesamtkonzept für Tests, Impfungen und Zertifikate“ entwickeln. Dabei sollte mit allen Beteiligten abgestimmt werden, welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ab Juni 2022 gelten sollen – die ABDA will sich an einem solchen Konzept auch gerne konstruktiv beteiligen. „Unseres Erachtens wird das gleichzeitige Auslaufen sowohl der Coronavirus-Impfverordnung als auch der Coronavirus-Testverordnung zum 31. Mai 2022 selbst für den hypothetischen Fall nicht sachgerecht sein, dass sich bis dahin das Infektionsgeschehen spürbar beruhigen sollte.“ Die ABDA geht davon aus, dass auch weiterhin Bedarf an Schutzimpfungen, Tests und digitalen COVID-19-Zertifikaten bestehen wird. Dies gelte umso mehr, sollten sich die Hoffnung des BMG auf einen weniger viruslastigen Sommer nicht bewahrheiten. Rechtsklarheit und frühzeitige Planungssicherheit sei für alle Beteiligten nötig.

Die ABDA betont abschließend, dass die Apotheken weiterhin bereit seien, ihre bewährten Leistungen in diesem Bereich anzubieten. Sie benötigten dafür aber auch eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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