Arzneimittelverschreibungsverordnung

Das ändert sich für T-Rezepte

Berlin - 11.02.2022, 13:45 Uhr

Alte T-Rezepte behalten weiterhin ihre Gültigkeit. (Bild: Bundesanzeiger)

Alte T-Rezepte behalten weiterhin ihre Gültigkeit. (Bild: Bundesanzeiger)


Alte T-Rezepte weiterhin nutzbar

Bis dahin können verschreibende Personen demnach den Satzteil „…sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels…“ streichen. „Sie haben den Patientinnen und Patienten dann auf Grund der geänderten Rechtsgrundlage nur noch das notwendige medizinische Informationsmaterial gemäß der Fachinformation auszuhändigen, jedoch nicht mehr die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels. Auf diese Weise wird der Erfüllungsaufwand des BfArM minimiert und verhindert, dass die in hoher Anzahl im Umlauf befindlichen sowie beim BfArM vorrätig gehaltenen T-Rezepte vernichtet werden müssen, sowie dass bereits in Umlauf befindliche Rezeptformulare ihre Gültigkeit verlieren und damit möglicherweise die Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigt wird.“

Lenalidomid ist laut Fachinformation als Mono- und Kombinationstherapie zugelassen zur Behandlung von Patienten mit bestimmten Krebsarten, darunter multiples Myelom, Mantelzell-Lymphom, follikuläres Lymphom und myelodysplastische Syndrome. Der Immunmodulator ist strukturell verwandt mit den Wirkstoffen Thalidomid und Pomalidomid. Alle drei müssen auf besonderen Verordnungsblättern, den sogenannten T-Rezepten verschrieben werden.

Schwangerschaftsverhütung ist Pflicht

Grund dafür ist ihre fruchtschädigende Wirkung, weshalb für diese Arzneistoffe auch weitere strenge Vorschriften gelten. So darf etwa die Höchstmenge der auf T-Rezept verordneten Arzneimittel je Verschreibung für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf für vier Wochen, ansonsten den für zwölf Wochen nicht übersteigen. Für Frauen, die noch Kinder bekommen können, und deren Partner gehört während der Behandlung ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm dazu.

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T-Rezepte sind lediglich sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig. Was Apotheken beim Umgang mit diesen speziellen Verordnungen wissen müssen, erfahren Sie im DAZ-Übersichtsartikel. Die Passage der Änderung der AMVV, die T-Rezepte betrifft, tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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