Was man jetzt schon tun kann

Planungstipps für Corona-Impfungen in der Apotheke

Stuttgart - 16.12.2021, 07:00 Uhr

Apotheken, die Coronaimpfungen anbieten wollen, sollten sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Apotheken, die Coronaimpfungen anbieten wollen, sollten sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Räumliche Voraussetzungen

Wer während des laufenden Betriebes Impfungen innerhalb der Apotheke anbieten möchte, ist stark abhängig vom zur Verfügung stehenden Personal und den Räumlichkeiten. Es sollte idealerweise einen Bereich geben, in dem der Impfling den Aufklärungs- und Anamnesebogen lesen und ausfüllen kann. Die Anforderungen an den Impfraum werden voraussichtlich denen entsprechen, die im Rahmen der Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken gestellt wurden. Details dazu sind jedoch noch abzuwarten. Zudem sollte ein Wartebereich zur Verfügung stehen, in dem die Geimpften im Anschluss an die Injektion für 15 Minuten routinemäßig nachbeobachtet werden können.

Abzuwarten ist, welchen Spielraum die Landesbehörden den Apotheken einräumen. Möglicherweise wird es wie bei den Corona-Testungen möglich sein, die Impfung in angemieteten Räumen in der Nähe der Apotheke durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie unbedingt ihrem Versicherungsanbieter melden, dass dieser Ort für die Zeit des Impfens zur Apotheke gehört.

Optimale Zeitplanung

Um sicherzugehen, dass angebrochene Durchstechflaschen aufgebraucht werden und kein Impfstoff verworfen werden muss, geht an der Vergabe fester Termine für die Impfungen eigentlich kein Weg vorbei. Die Taktung der Termine muss jede Apotheke individuell festlegen. Folgende Punkte sollten bedacht werden:

  • In welchem Zeitfenster kann die Apotheke Impftermine anbieten? Begehrt sind wahrscheinlich Nachmittags- und Abendtermine sowie Angebote an einem Freitag oder Samstag.
  • Wie viel Zeit muss für das Aufklärungsgespräch eingeplant werden? Die Beratung bei Erstimpfungen ist in der Regel zeitintensiver, denn es müssen Fragen beantwortet und der Aufklärungspflicht ausführlich nachgekommen werden. Bei Zweit- und Booster-Impfungen kann eine engere Taktung erfolgen.
  • Um Verwechslungen zu vermeiden, ergibt es möglicherweise Sinn, beim Impfen mit Spikevax® feste Zeitfenster für die Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) und für die Auffrischimpfung festzulegen. Die Boosterdosis beträgt nämlich 0,25 ml und damit die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird (0,5 ml). 
  • Wie viele Plätze stehen im Wartebereich zur Verfügung? Daraus ergibt sich die Anzahl der Patienten, die pro Zeiteinheit einbestellt werden können (Beispiel: Stehen im Wartebereich fünf Plätze zur Verfügung, kann bei einem impfenden Apotheker und einer Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten theoretisch alle drei Minuten eine Injektion eingeplant werden).
  • Wie viel Personal steht zusätzlich für die Erfassung der Daten, Aushändigung von Informationsmaterial und Aufklärungsbögen, Impfvorbereitung und anschließende Dokumentation sowie Ausstellung von Impfzertifikaten zur Verfügung? Die Durchführung der Impfung ist ausschließlich entsprechend geschulten Apotheker:innen vorbehalten. Vor- und nachbereitende Schritte können jedoch an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter:innen delegiert werden.
  • Wie könnend die einzelnen Teilschritte der Impfdienstleistung optimal aufeinander abgestimmt werden?

Eine gute Strukturierung des Terminplaners und realistische Zeitvorgaben sind absolut essenziell. Anpassungen sind immer möglich, deshalb sollte der Rhythmus regelmäßig kritisch hinterfragt werden.



Martina Schiffter-Weinle, Apothekerin
redaktion@daz.online


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