Corona-bedingter Haushaltsüberschuss

LAK Baden-Württemberg zahlt 1,2 Millionen Euro zurück

Stuttgart - 24.06.2021, 10:45 Uhr

Wegen Corona weniger Ausgaben: Apotheker:innen in Baden-Württemberg dürfen sich über Rückzahlungen der Landesapothekerkammer freuen. (c / Foto: IMAGO / Ralph Peters)

Wegen Corona weniger Ausgaben: Apotheker:innen in Baden-Württemberg dürfen sich über Rückzahlungen der Landesapothekerkammer freuen. (c / Foto: IMAGO / Ralph Peters)


Zwei Drittel für die Reduzierung der Grundbeiträge, ein Drittel für geringere Umlage

Schließlich einigte man sich im Vorfeld der Delegiertenversammlung aber auf einen dritten Vorschlag, der vorsieht, dass zwei Drittel des zu verteilenden Überschusses für die Reduzierung der Grundbeiträge und ein Drittel für die Reduzierung der Umlage verwendet werden soll. Dieses Modell stelle einen Kompromissvorschlag zu ersten und zweiten Vorschlag dar, so Peter Kaiser. Es erfolge eine umfängliche Entlastung aller in der Krise geforderten Mitglieder, gleichzeitig solle jedoch auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass ein Großteil der Mehreinnahmen aus dem umlagebezogenen Beitrag stammt.

Daher empfahl man der Delegiertenversammlung gestern das dritte Modell zum Beschluss. Mit Erfolg – dem Vorschlag stimmten 46 Delegierte zu, zwei waren dagegen und drei enthielten sich.

Wie genau wird zurückgezahlt?

Konkret wird der Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro allen Mitgliedern nun folgendermaßen zurückgezahlt: 

Die Reduzierung der Umlage um 400.000 Euro erfolgt über eine einmalige Gutschrift im vierten Quartal 2021 auf die Umlagerechnung 2021 nach folgender Formel:

Letzter gemeldeter Umsatz der Apotheke x 400.000 Euro / Gemeldeter Gesamtumsatz aller Apotheken in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2020

So erhält jede Apotheke eine Gutschrift in Abhängigkeit ihres gemeldeten Umsatzes.

Die Reduzierung der Grundbeiträge um 800.000 Euro erfolgt über eine Neufestsetzung der Grundbeiträge für das Jahr 2021:

  1. Für Apothekerinnen und Apotheker, die mehr als 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag für das Jahr 2021 114 Euro.
  2. Für Apothekerinnen und Apotheker, die nicht, bzw. bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag für das Jahr 2021 78 Euro.
  3. Im Übrigen bleiben die Grundbeiträge unverändert.


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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