Pharmazeutisches Recht

Baden-Württemberg: Umlage der LAK

Genehmigung der Umlage des Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr 2004

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2003, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 26. November 2003 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2004 genehmigt.

Der Grundbeitrag beträgt 144 Euro. Bei einer Beschäftigung, die höchstens der Hälfte der tariflich geltenden Wochenarbeitszeit entspricht, beträgt der Grundbeitrag 96 Euro.

Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5200 Euro beträgt der ermäßigte Grundbeitrag 66 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,10% des im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.

Baldur Johannes Kohm, Geschäftsführer

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