Für das kommende Jahr

Hessen senkt Kammerbeitrag für Apothekenleiter

Stuttgart - 16.12.2022, 13:45 Uhr

Die Kammer Hessen möchte die Mehreinnahmen denen zurückgeben, die sie erwirtschaftet haben, sagt Präsidentin Ursula Funke. (Foto: privat)

Die Kammer Hessen möchte die Mehreinnahmen denen zurückgeben, die sie erwirtschaftet haben, sagt Präsidentin Ursula Funke. (Foto: privat)


Aktuell wollen alle mehr Geld. Umso größer dürfte die Freude sein, wenn das mal nicht so ist. Über eine dieser seltenen Ausnahmen können sich Hessens Apothekeninhaber:innen freuen. Ihr Kammerbeitrag reduziert sich im kommenden Jahr um 25 Prozent. Hintergrund sind die Mehreinnahmen der Kammer durch pandemiebedingte Sondereffekte, welche man denen zurückgeben möchte, die sie erwirtschaftet haben, wie Kammerpräsidentin Ursula Funke erklärt.

Kammerbeiträge für Apothekeninhaber:innen werden umsatzabhängig erhoben. Somit haben die pandemiebedingten Sondereffekte, die von der Politik immer wieder strapaziert werden, um jegliche Honorar- oder Entlastungswünsche seitens der Apothekerschaft abzubügeln, mehr Geld als üblich in die Kassen der Kammern gespült. Verstärkt wird die gute Finanzlage der Kammern durch Einsparungen in manchen Bereichen, zum Beispiel dadurch, dass viele Präsenzveranstaltungen pandemiebedingt abgesagt wurden und online stattfanden. 

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Wie viel ist angemessen?

Die Landesapothekerkammer Hessen benötigt dieses „Mehr“ an Beitragseinnahmen nach eigener Aussage nicht. Daher habe der Vorstand der Delegiertenversammlung vorgeschlagen, es denen zurückzugeben, die es erwirtschaftet haben, berichtet Präsidentin Ursula Funke gegenüber der DAZ. Diesen Vorschlag habe die Delegiertenversammlung Ende November ohne Gegenstimme angenommen. Daher werde die Kammer die Beiträge für die Apothekenleiter im nächsten Jahr um 25 Prozent senken. „So verschaffen wir in diesen schwierigen Zeiten etwas Entlastung“, sagt Funke.

Damit dies ohne zusätzliche Verwaltungskosten vonstattengeht, soll einer der Quartalsbeiträge im kommenden Jahr von den Apothekenleiter:innen nicht eingezogen werden. Um welches Quartal es sich handeln wird, steht aber noch nicht fest. Die Kammer will 2023 die EDV umstellen und danach wird sich der Zeitpunkt laut Funke richten. „Wir werden rechtzeitig informieren“, verspricht die Kammerpräsidentin.

Beitragssenkung für 2023 auch in Bayern

Auch bayerische Apothekeninhaber:innen können sich im kommenden Jahr über einen niedrigeren Beitrag freuen. Die Hintergründe sind auch hier pandemiebedingte Mehreinnahmen und gleichzeitig weniger Ausgaben bei kostenintensiven Haushaltsposten, zum Beispiel durch Umstellung von Präsenz- auf Webseminare bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dadurch liegt das freie Vermögen über dem angestrebten Wert. Das Vorgehen der Beitragssenkung ist allerdings ein anderes als in Hessen – der Erlass eines oder mehrerer Quartalsbeiträge verursacht in Bayern laut Geschäftsführer Volker Schmitt relativ hohen Verwaltungsaufwand. Daher wird die Bayerische Landesapothekerkammer im kommenden Jahr den Hebesatz von derzeit 0,084 Prozent auf 0,040 Prozent vom Jahresnettoumsatz absenken. Den entsprechenden Beschluss hat die Delegiertenversammlung am 16. November gefasst. 

Kammer BaWü ließ 2021 auch Angestellte am Überschuss teilhaben

In Baden-Württemberg hatte sich die Kammer bereits im vergangenen Jahr entschieden, alle Mitglieder von den coronabedingten Haushaltsüberschüssen profitieren zu lassen, da in der Krise alle gefordert waren. Um aber gleichzeitig dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Großteil der Mehreinnahmen aus dem umlagebezogenen Beitrag und somit von den Inhaber:innen stammt, wurden zwei Drittel des zu verteilenden Überschusses von 1,2 Millionen Euro für die Reduzierung der Grundbeiträge und ein Drittel für die Reduzierung der Umlage verwendet. Die Reduzierung der Umlage um 400.000 Euro erfolgte über eine einmalige Gutschrift im vierten Quartal 2021 auf die Umlagerechnung 2021 nach folgender Formel:

Letzter gemeldeter Umsatz der Apotheke x 400.000 Euro / Gemeldeter Gesamtumsatz aller Apotheken in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2020

So erhielt jede Apotheke eine Gutschrift in Abhängigkeit ihres gemeldeten Umsatzes. Für die Angestellten wurden für das Jahr 2021 die Grundbeiträge neu festgesetzt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Rückerstattung Beiträge Kammerbeitrag

von pille62 am 17.12.2022 um 8:58 Uhr

Super! Und die approbierten Pflichtmitglieder zahlen weiter den vollen Beitra,g, wo doch die Kammern sich jeden Handschlag bezahlen lassen!

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