- dem Gemeinsamen Bundesausschuss zusätzlich die Entscheidungsbefugnis überträgt, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung spezifischer chronischer Erkrankungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, unter der Maßgabe, dass diese von einem Vertragsarzt verordnet wurden,
- die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die Gesetzliche Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche verbessert, indem die Versorgung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet wird und bei Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr,
- den Krankenkassen ermöglicht, Arzneimittel zur Rauchentwöhnung zu erstatten, sofern diese im Rahmen einer Entwöhnungstherapie und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden und
- der nach aktuellen Erkenntnissen eine Neubewertung der in § 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V von der Versorgung ausgeschlossenen Arzneimittel vorsieht, die laut Gesetz vordergründig zur „Erhöhung der Lebensqualität“ dienen.
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Antragsentwurf
FDP-Bundestagsfraktion will Erstattung von OTC-Arzneien ausweiten
Einsatz von Lifestyle-Präparaten kann medizinisch sinnvoll sein
Ebenso gelte es zu überprüfen, ob die in § 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V ausgeschlossenen Arzneimittel, sogenannte Lifestyle-Präparate, nicht nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, sondern auch einen praktischen Beitrag in der Gesundheitsversorgung leisten können. „Insbesondere sollte bei einer Neubewertung die Prävention von Erkrankungen im Vordergrund stehen. So könnte etwa eine Adipositas-Behandlung mit Arzneimitteln durchaus eine medizinische Möglichkeit darstellen, Folgeerkrankungen wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Gelenkerkrankungen zu vermeiden oder deren Folgen zu reduzieren.“
Erektile Dysfunktion kann Psyche belasten
Auch die medikamentöse Behandlung erektiler Dysfunktionen könnte demnach etwa im Bereich der Familienplanung oder der psychischen Gesundheit aus medizinischen Gründen angebracht sein. „Es ist insgesamt falsch, Arzneimittel generell aus der Versorgung auszuschließen, die einen medizinischen Nutzen haben können. Entscheidend für eine Versorgung muss vielmehr sein, ob diese Arzneimittel ärztlich verordnet werden und ob sie aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll eingesetzt werden können“, betonen die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag.
Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung bis zum 31. März 2021 einen Gesetzentwurf vorlegen, der
Der FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg, der den Antragsentwurf federführend vorlegt, nennt den Verordnungsausschluss von OTC-Arzneien im Jahr 2004 einen Fehler. Als einzige Fraktion habe die FDP der Änderung damals nicht zugestimmt, unterstreicht er. Schinnenburg fordert, besonders belastete Personengruppen wie chronisch kranke Menschen und Familien durch eine Kostenübernahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch die Krankenkassen zu entlasten. „Dies steigert auch den Behandlungserfolg, denn viele Menschen können sich solche Arzneimittel nicht leisten und verzichten trotz einer Verschreibung auf den Kauf”, ist er sich sicher. „Auch durch eine erfolgreiche Rauchentwöhnung helfen wir den Menschen und können die Risiken für schmerzhafte und teure Folgeerkrankungen reduzieren. Deshalb legen wir Freien Demokraten einen Vorschlag zur Verbesserung der Versorgung vor, der genau in diesen Punkte Änderungen vorsieht.“
1 Kommentar
FDP
von Gregor Nelles am 30.12.2020 um 20:00 Uhr
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