Retax eines Kinderrezeptes

Augen auf bei nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln

DAP | Gerade für Kinder werden häufig Arzneimittel verordnet, die nicht verschreibungspflichtig sind. Hier stellt sich mitunter die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Bei der Beurteilung der Erstattungspflicht ist zu unterscheiden zwischen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Arzneimitteln, nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Nichtarzneimitteln. Vorsicht ist geboten bei nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

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