Antragsentwurf

FDP-Bundestagsfraktion will Erstattung von OTC-Arzneien ausweiten

Berlin - 29.12.2020, 11:00 Uhr

Geht es nach den Liberalen, sollen die Krankenkassen künftig auch vermehrt für OTC-Arzneimittel bezahlen. (c / Foto: Schelbert)

Geht es nach den Liberalen, sollen die Krankenkassen künftig auch vermehrt für OTC-Arzneimittel bezahlen. (c / Foto: Schelbert)


Erstattung aller OTC-Präparate wäre zu teuer

Eine komplette Wiederaufnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Versorgung der GKV halten die Liberalen aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen allerdings nicht für sinnvoll. Bei chronischen Erkrankungen bestehe jedoch ein Handlungsbedarf, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zum Antrag. „Es ist kaum vermittelbar, warum Menschen, die an einer chronischen Erkrankung leiden, die mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln behandelt werden kann, voll für die Kosten der Arzneimittel aufkommen müssen, während Menschen, deren Erkrankung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln behandelt werden kann, nur die Rezeptgebühr zahlen müssen.“

Eine vollständige Wiederaufnahme aller nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung würde zudem zu erheblichen Kosten und zu erheblicher Bürokratie führen, räumt die FDP ein. „So müsste für jedes Arzneimittel eine Nutzenbewertung nach §35a SGB V vorgenommen werden. Die Kosten für diese Nutzenbewertung könnte dazu führen, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wegen der hohen Kosten vom Markt genommen werden würden, womit sie dann weder in der GKV noch für Selbstzahler zur Verfügung stünden.“

GKV soll Raucherentwöhnung finanzieren

Allerdings sollte die Gesetzliche Krankenversicherung nach Ansicht der Liberalen künftig Arzneimittel zur Rauchentwöhnung finanzieren dürfen, sofern diese qualitätsgesichert und unter ärztlicher Aufsicht stattfindet. „Bei einer erfolgreichen Rauchentwöhnung können Gesundheitsrisiken in erheblichem Ausmaß vermindert werden. Dies verbessert die Lebensqualität der betroffenen Menschen und entlastet die Krankenkassen von teuren Folgekosten für durch das Rauchen verursachte Erkrankungen“, halten sie in dem Entwurf fest. „Eine Aufnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Versorgung kann in einigen Fällen aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, etwa um das Ausweichen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verhindern oder um Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten, die bei einer ärztlichen Verschreibung auf den Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten verzichten könnten.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Apothekenpflichtige Arzneimittel auf GKV-Rezepten

Bedingte Erstattung

OTC-„Pille danach“

Publikumswerbung ab heute tabu

Wann OTC-Arzneimittel erstattet werden

Kinder ja, Erwachsene nein?

Erster OTC-Gipfel in DüsseldorfSteffens: Erstattung prüfen

„Das Image von OTC verbessern“

Augen auf bei nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Retax eines Kinderrezeptes

Was bei Rezepten für Kinder zu beachten ist

Alter, Mehrkosten und Apothekenpflicht

BSG-Entscheidung zum Ausschluss von Neurodermitis-Basistherapeutika

Kassen müssen Linola & Co. nicht erstatten

1 Kommentar

FDP

von Gregor Nelles am 30.12.2020 um 20:00 Uhr

Da war doch war mit FDP?
Ach ja, die Unterstützung für den Versandhandel..., wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, möchte die FDP, dass der Versandhandel die Teile der OTC Arzneimittel auch auf Rezept richtig gut bezahlt bekommen..., was für ein Politischer Haufen..., total unseriös und Unglaubwürdig...
Es gibt wirklich nicht mehr was mir früher mal an denen gefallen hat....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.