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Bevölkerungsschutzgesesetz 2.0
Bundestag macht Weg frei für mehr Corona-Tests
Berlin - 14.05.2020, 14:00 Uhr

Der Bundestag hat das zweite Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. (Foto: imago images / Spicker)
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das 2. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Seitens der Opposition hagelte es Kritik – wenngleich Grüne und Linke auch gute Ansätze darin sehen. Unter anderem ist vorgesehen, die Tests auf SARS-CoV-2 auszuweiten. Dass die GKV für die Kosten aufkommen soll, verteidigten die Rednerinnen von Union und SPD. Sie versprachen, dass deshalb im Herbst über einen Bundeszuschuss gesprochen werden soll. Beschlossen ist nun auch: Wenn es nötig wird, kann das Pharmaziestudium in der Pandemie flexibilisiert werden.
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat im Eiltempo das parlamentarische Verfahren durchlaufen: Keine vier Wochen ist es her, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den ersten Referentenentwurf vorgelegt hat, Ende April folgte dann die Beschlussfassung durch das Kabinett. Einige strittige Regelungen wurden aus dem ersten Entwurf entfernt: insbesondere jene zu einer Immunitätsdokumentation, aber auch die zunächst geplante Rechtsgrundlage für Modellprojekte zur automatisierten Arzneimittelabgabe auf Krankenhausstationen. Nach der ersten Lesung im Bundestag und einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stand heute die abschließende Beratung auf der Tagesordnung des Plenums.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und die Testungen auf das neuartige Coronavirus auszuweiten – auch symptomunabhängig soll getestet werden können, insbesondere in Heimen und Krankenhäusern. Die Kosten für die Tests sollen von den Krankenkassen übernommen werden – auch wenn sie der ÖGD veranlasst. Zudem sind umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter vorgesehen. Sie sollen überdies dauerhaft im Infektionsschutzgesetz verankert werden, bislang beruhte die Meldepflicht für SARS-CoV-2/COVID-19 auf einer Verordnung. Weiterhin sollen Pflegekräfte einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden. Geregelt wird zudem die Übernahme der Behandlungskosten für Intensivpatienten aus EU-Ländern.
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Ein Erfolg für die ABDA ist, dass ihre Forderung zur Flexibilisierung des Pharmaziestudiums in Zeiten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgegriffen wurde. Das Bundesgesundheitsministerium wird nun ermächtigt, abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker Zeitpunkte und Anforderungen hinsichtlich der Prüfungen, der praktischen Ausbildung und der Famulatur festzulegen und alternative Lehrformate vorzusehen. Entsprechendes wurde für Ärzte bereits beschlossen – für Zahnärzte ist dies ebenfalls im Zuge des 2. Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen. Anders als andere Ermächtigungsgrundlagen in § 5 Infektionsschutzgesetz, die der Regierung ermöglichen, Regelungen ohne Beteiligung des Parlaments und der Bundesrates zu treffen, läuft die Bestimmung zum Pharmaziestudium nicht schon am 31. März 2021 aus. Sie bleibt vielmehr bis zum Ablauf der Phase des Studiums in Kraft, für die sie gilt. Das neue Gesetz sieht im Übrigen weiterhin vor, dass die Regierung kurzfristig und zeitlich befristet in die Ausbildung verschiedener Gesundheitsfachberufe – auch der PTA – eingreifen kann. Hier geht es ebenfalls um Änderungen mit Blick auf die Dauer der Ausbildung oder der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen.
2 Kommentare
Rechnen
von Peter am 15.05.2020 um 11:59 Uhr
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Das ist mir wirklich peinlich...
von Christian Timme am 14.05.2020 um 16:35 Uhr
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