Keine Gleichstellung mit Steuerbetrügern

Freie Apotheker basteln an E-Petition gegen die Bonpflicht

Berlin - 07.01.2020, 14:20 Uhr

Kassenbons en masse: Seit dem 1. Januar müssen Händler Belege ausdrucken. Der Verein Freie Apothekerschaft will jetzt eine Petition dagegen starten. (s / Foto: imago images / Steinach)

Kassenbons en masse: Seit dem 1. Januar müssen Händler Belege ausdrucken. Der Verein Freie Apothekerschaft will jetzt eine Petition dagegen starten. (s / Foto: imago images / Steinach)


Wird die Petition veröffentlicht?

Der Verein weist auch darauf hin, dass aus seiner Sicht Unternehmen, die per Gesetz eine elektronische Kasse im Einsatz haben müssen, deutlich benachteiligt seien gegenüber den Betrieben mit offener Ladenkasse, zumindest solange es keine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt. „Dem Vorstand der Freien Apothekerschaft ist unerklärlich, warum eine Registrierkassenpflicht mit bundeseinheitlicher Zertifizierung für alle betreffenden Unternehmen letztendlich nicht eingeführt wurde“, heißt es weiter.

Rokitta weiter: „Die politische Entscheidung in Koalitionsverhandlungen zugunsten einer Belegausgabepflicht ist über drei Jahre her. In dieser Zeit haben sich einige Parameter nicht nur hinsichtlich Ressourcen verändert. Da muss es auch für verantwortungsbewusste Politiker möglich sein, Entscheidungen zu revidieren. In den Koalitionsverhandlungen 2018 hatte man sich auch zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel bekannt. Daraus ist bis heute nichts geworden.“

Die Freie Apothekerschaft kündigte zudem an, in den nächsten Tagen beim Bundestag eine E-Petition gegen die Belegausgabepflicht einzureichen, man hoffe auf die Unterstützung des gesamten Handels. Ob die Petition tatsächlich auch einzeln veröffentlicht wird, ist allerdings noch unklar. Denn der Petitionsausschuss des Bundestages fasst Petitionen, die Forderungen in der gleichen Angelegenheit haben, oftmals zusammen.

So lautet die Begründung der E-Petition:


Die Belegausgabepflicht betrifft ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit elektronischen Registrierkassen, denn Geschäfte mit offener Ladenkasse sind davon nicht betroffen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.Gerade bei den Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen hat das Finanzamt schon immer die Möglichkeit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit, da alle Parameter über den Abgleich mit der GDPdU-Schnittstelle erfasst und ausgewertet werden. Insofern muss der von Bundesfinanzminister Scholz propagierte „Milliardenbetrug“ in anderen Bereichen zu finden sein. Weiterhin widerspricht die Belegausgabepflicht dem am 24. Oktober 2019 beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung.Durch die Belegausgabepflicht ist ein für den größten Teil des Einzelhandels teures und aufwändiges Bürokratiemonster geschaffen worden, das in keiner Weise geeignet ist, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen. Dieses Gesetz verbietet sich auch allein schon aus Umweltschutzgründen. Mit den Milliarden an - von den Bürgern nicht gewollten - Papierbelegen werden wertvolle Ressourcen verschwendet. Verwerflich ist vor allen Dingen, dass durch die Belegausgabepflicht Bürger als Finanzkontrolleure missbraucht werden. Für die politische Entscheidung zur Belegausgabepflicht gibt es keinen Rückhalt bei den Bürgern. Gesetze gegen das Volk sind nicht zu tolerieren.

Geplante E-Petition der Freien Apotheker




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Bonpflicht

von Binder Heinz am 11.01.2020 um 19:05 Uhr

die Bon pflicht zeigt doch wieder das in Deutschland die Mittelschicht und der kleine Mann abgezockt werden.
Die Grosen Konzerne wie VW werden geschont ,die
dürfen den Kunden betrügen ,ohne bestraft zu werden.
Ein Minister darf Geld mit der Maut in Sand setzen
ohne Strafe.
Was tun,alle Geschäfte sammeln die Bons im Karton
und schicken die Kartons zum Finanzamt,da können
die Herrschaften ja nachrechnen.

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