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Nahrungsergänzungsmittel
„Anti-Kater-Produkte“ halten Wettbewerbszentrale auf Trab
OLG-Urteil sorgt für Beschwerdewelle
Im vergangenen Jahr ging es in diesem Bereich noch ruhiger zu: 2018 gab es nur drei Beschwerden über „Anti-Kater-Produkte“. Woran liegt diese Zunahme? „Erklären lässt sich die Häufung der Beschwerden mit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom September zu Werbeaussagen wie ‚Anti Hangover Shot‘ oder ‚Natürlich bei Kater‘“, meint Hanna Gempp, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Lebensmittelwerbung. Die meisten Beschwerden über Werbeaussagen bei Anti-Kater-Produkten habe man seit September 2019 erhalten.
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Laut der Frankfurter Entscheidung handelt es sich bei Angaben wie den oben genannten um unzulässige krankheitsbezogene Angaben (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.09.2019, Az. 6 U 114/18). Auch das Landgericht Köln hatte bereits im Jahr 2014 (Az. 33 O 42/14) in diese Richtung geurteilt. Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt geht jedoch darüber hinaus und stuft auch „Anti-Hangover“ – zumindest im Kontext mit alkoholbedingten Beschwerden wie Übelkeit – als krankheitsbezogen ein.
Bei den übrigen Beschwerden im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, mit denen sich die Wettbewerbszentrale befasste, ging es zum Beispiel um Auslobungen zur Linderung von Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Dellwarzen, zur Wirkung von Weihrauch gegen Krebs- und Autoimmunerkrankungen oder zur Linderung von Arthritis.
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