General Pharmaceutical Council schreitet ein

Nicht-konforme Online-Apotheken in UK

Remagen - 27.09.2019, 14:45 Uhr

In Großbritannien legen neue Leitlinien fest, dass einige Arzneimittelkategorien nicht für den Online-Vertrieb geeignet sind, es sei denn, es werden weitere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass sie für den jeweiligen Patienten klinisch angemessen sind. (m / Foto: imago images / Loop Images)

In Großbritannien legen neue Leitlinien fest, dass einige Arzneimittelkategorien nicht für den Online-Vertrieb geeignet sind, es sei denn, es werden weitere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass sie für den jeweiligen Patienten klinisch angemessen sind. (m / Foto: imago images / Loop Images)


Online-Fragebogen reicht nicht aus

„Bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln mit hohem Risiko wie Opioiden ist es nicht akzeptabel, sich ausschließlich auf Informationen zu verlassen, die der Patient über einen Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt hat“, betont der Generaldirektor des GPhC Duncan Rudkin. „Der Verschreibende muss weitere Schritte unternehmen, wie zum Beispiel mit dem Patienten Rücksprache halten, seine medizinischen Unterlagen überprüfen und mit dem Hausarzt des Patienten Kontakt aufnehmen, sowie es in den behördlichen Vorschriften und Leitlinien dargelegt ist.“ Der General Pharmaceutical Council entwickelt derzeit Verschreibungsrichtlinien für Apotheker, die eigenständig Arzneimittel verordnen dürfen.

Außerdem hat Rudkin alle Besitzer von Online-Apotheken angeschrieben und sie gebeten, Informationen darüber zu liefern, mit welchen besonderen Vorkehrungen sie die neuen Leitlinien befolgen, um zu gewährleisten, dass Patienten sicher auf online-Apothekendienste zugreifen. Diese Informationen sollen auch dazu verwendet werden, um in dem Inspektionsprogramm des GPhC in Zukunft die richtigen Schwerpunkte zu setzen. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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