Masernschutzgesetz im Bundesrat

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Impfpflicht mit Kombi-Vakzinen

Berlin - 16.09.2019, 07:00 Uhr

In den Ländern gibt es kritische Stimmen zur geplanten Masern-Impfpflicht. (c / Foto: Zerbor / stock.adobe.com)

In den Ländern gibt es kritische Stimmen zur geplanten Masern-Impfpflicht. (c / Foto: Zerbor / stock.adobe.com)


Am 20. September findet die erste Sitzung des Bundesratsplenums nach knapp drei Monaten Sommerpause statt. Die Tagesordnung ist lang und umfasst eine Reihe von Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium – so auch die geplante Apothekenreform, zu der der Gesundheitsausschuss des Bundesrats bereits eine Reihe von Änderungswünschen geltend gemacht hat. Nicht minder umfangreich sind allerdings die Empfehlungen der Ausschüsse zum Masernschutzgesetz.

Die Masernimpfung soll nach Ansicht der Bundesregierung für bestimmte Personengruppen zur Pflicht werden. Anfang August hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Masernschutzgesetzes beschlossen – am 20. September kann der Bundesrat dazu Stellung nehmen. Zuvor waren die Fachausschüsse des Bundesrats am Zuge. Und gleich vier von ihnen haben Empfehlungen für das Plenum abgegeben: Der federführende Gesundheitsausschuss, aber auch die Ausschüsse für Frauen und Jugend, für Innere Angelegenheiten sowie für Kulturfragen.

Sowohl der Gesundheitsausschuss als auch der für Frauen und Jugend stellen zunächst fest, dass dem Bundesrat bei dem Gesetz ihrer Ansicht mehr Mitspracherechte eingeräumt werden sollten. Konkret verlangen beide Ausschüsse, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig wird – davon geht das Bundesgesundheitsministerium bislang nicht aus. Es greife an verschiedenen Stellen in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ein, argumentieren die beiden Bundesratsausschüsse. 

Weiterhin missfallen einigen Ausschüssen die geplanten Datenerhebungen. Beispielsweise empfiehlt der Innenausschuss die im Infektionsschutzgesetz angedachte Regelung zu einer zentralen amtlichen Statistik der Sterbefälle beim Robert Koch-Institut zu streichen – sie sei unter verfassungsrechtlichen, fachlichen sowie verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten abzulehnen.

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Und die Ausschüsse haben weitere verfassungsrechtliche Bedenken und empfehlen daher verschiedene Prüfbitten. So bezweifeln etwa die Ausschüsse für Frauen und Jugend sowie für Kulturfragen, dass Leiterinnen und Leiter von Kitas oder Schulen die Masernimmunität aus den Impfpässen herauslesen können. Hier sollte geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Einrichtungsleitungen in die Lage versetzt werden könnten, aufgrund der vorgelegten Nachweise den Impfschutz zweifelsfrei feststellen zu können. 

Weitere Impfungen als Beifang

Es müsse auch geprüft werden, ob die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz genügt und der Gesetzentwurf überhaupt das erstrebte Ziel des Herdenschutzes erreichen kann. Explizit heben die beiden Ausschüsse darauf ab, dass derzeit in Deutschland nur Kombi-Wirkstoffe zur Verfügung stehen – anders als zum Beispiel in der Schweiz, wo es einen Einzelimpfstoff gegen Masern gebe. „Die grundrechtsbeschränkende Wirkung des Gesetzentwurfs wird damit (quasi als Beifang) zumindest auf die Impfung gegen Mumps und Röteln ausgeweitet, ohne dass insoweit die Grundrechtsbeschränkung ausdrücklich geregelt wird. Zugleich eröffnet dies die Möglichkeit, eine faktische Impfpflicht künftig für andere Erkrankungen herbeizuführen“. 

Je nach Produktionsverhalten der Industrie oder Zulassung der Behörden könnten künftig ausschließlich Impfstoffe zur Verfügung stehen, die neben dem Masernimpfstoff noch andere Impfstoffe enthielten also solche gegen Mumps oder Röteln. Kritisch sehen die Ausschüsse auch, dass die Definition, welche Erwachsenen der Regelung unterfallen (laut Gesetzentwurf alle ab 1970 Geborenen) der STIKO überlassen wird. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Masernimpfung von Erwachsenen erlangten damit unmittelbar grundrechtseinschränkende Gesetzeskraft – ebenso künftige Änderungen dieser Empfehlungen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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16 Kommentare

Masernimpfung

von Sandra Herder am 26.11.2019 um 18:29 Uhr

Ja auch ich (Jahrgang 62) habe trotz zarter Statur, die Masernerkrankung überlebt. Trotzdem weiß ich dass Masern auch gefährlich verlaufen können besonders für Menschen mit Wurzeln aus dem südlichen Teil der Weltkugel. Für Menschen aus der nördlichen Welt ist in der Regel eine durch Jahrhunderte entstandene Grundimunisierung entstanden die natürlich durch eine dauerhaft betriebene Massenimpfung langsam und stetig ihre Wirksamkeit verlieren kann. Auch eine Impfung birkt verschiedene Gefahren die leider nicht immer zu lokalisieren sind. Ich habe vier von meinen fünf Kindern gut durch die Masern gebracht. Leider war das fünfte damals noch nicht geboren. Ich weiß dass Masernkranke Kinder viel Zuwendung und Ruhe brauchen, etwas was heute nicht mehr in die Zeit passt? Wer diese Geduld nicht aufbringen kann oder Ängste hat soll sein Kind besser impfen lassen doch ist es ein großes Unrecht, dass der Staat eine Verantwortung die er selber niemals tragen kann, den Eltern nun absprechen möchte. Da werden dann Ängste geschürt die der Realität nur selten entsprechen. Ich frage mich dann ernsthaft warum es noch erlaubt ist Kinder im Auto mit zu nehmen. Wie viel mal größer ist die Gefahr an einem Verkehrsunfall zu sterben als an einer Masernerkrankung? Als ich ein Kind war sprach man davon wie wichtig es sei das Imunsystem auf zu bauen. Man sagte es würde durch überwundene Erkrankungen gestärkt. Alles Käse?
Was ist, wenn Masernerkrankte lieber gar nicht mehr zum Artzt gehen und ihre Krankeheit in Ruhe zu Hause auskurieren ohne sich oder ihr Kind dem Mobbing der Geselschaft stellen zu müssen. Viele Ärzte wissen wahrscheinlich gar nicht mehr wie man Masern behandelt.
Ich könnte das verstehen.

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Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist verfassungswidrig

von Maria am 16.10.2019 um 21:26 Uhr

Guten Tag,

das geplante Masernschutzgesetz ist verfassungswidrig.

Zu diesem Schluss kommt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rixen von der Universität Bayreuth, der im Auftrag des Vereins "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." ein Rechtsgutachten erstellt hat.

Sie können dieses Gutachten in mehreren Fassungen einsehen. [1]

Liebe Grüße

[1] https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/verfassungsgutachten-ver%C3%B6ffentlicht-das-masernschutzgesetz-w%C3%A4re-verfassungswidrig.html

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AW: Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist

von Sandra Herder am 26.11.2019 um 18:41 Uhr

Und? Ist ein Widerspruch schon in Arbeit? Ich schliesse mich dem gern an, denn- wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht!

AW: Rechtsgutachten - Masernschutzgesetz ist verfassungswidrig

von Maria Schmied am 26.11.2019 um 20:21 Uhr

Liebe Frau Herder,

Verfassungsbeschwerden können erst beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, wenn das Gesetz rechtskräftig ist. So weit sind wir noch nicht. Der Bundesrat, der ebenso verfassungsrechtliche Kritik am Kabinettsentwurf hatte, hat noch die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss anzurufen und ggf. Einspruch einzulegen. Damit das Gesetz letztlich in Kraft tritt, muss der Bundespräsident die Verfassungsmäßigkeit prüfen und signieren. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzgebungsverfahren vollständig abgeschlossen, auch wenn man Medienberichten zufolge davon ausgehen könnte, das Gesetz wäre schon komplett durch...

Die Vereine "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" und "Initiative Freie Impfentscheidung" werden Betroffene bei Verfassungsbeschwerden und evtl. weiteren Rechtswegen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/gesetz-zum-impfzwang-f%C3%BCr-kita-kinder-verabschiedet.html

Viele liebe Grüße

Masernwemnütztsgesetz

von Monika mönch am 08.10.2019 um 12:59 Uhr

Ich befasse mich seit 2 Jahren intensiv mit dem Thema Impfen, denn ich bin impfkritisch. Mein Sohn, Kleinkind, hat wichtige Impfungen wie Tetanus, unsinnige in dem Alter wie Hepatitis B nicht.

Was das Gesetz betrifft, das die moderne Demokratie aushebeln soll, wie kaum ein anderes bisher, kann ich nur sagen. Es braucht Widerstand auf allen Ebenen. Hoffe, dass verstehen bald auch die Impfbeführworter. Oder wolle wir die totale Gesundheitsdiktatur?

Fehlen dann nur noch gelbe Sticker mit dem Aufdruck "ungeimpft" für unsere Kinder. Damit der "bessere" Teil der Gesellschaft gleich weiß, wen er vor sich hat.

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Kritik

von Krankenschwester am 20.09.2019 um 17:01 Uhr

Ich sehe eine sehr große Gefahr in diesem Gesetz - was tue ich, wenn ich mein Kind absolut nicht impfen lassen will, kein Bußgeld zahlen möchte und es trotzdem.in eine Einrichtung geben will ohne Kontraindikation zur Impfung?
Richtig, ich lasse mein Kind absichtlich mit Masern erkranken um einen Titer nachweisen zu können... Hallo Masernpartys! Wer ist dabei? So treiben wir die Infektionsrate künstlich hoch und die Politik hat nochmehr Legitimation anhand der Zahlen.
Zudem fällt eine Impfung unter den Tatbestand einer Körperverletzung sodann ich nicht zustimme - was ist damit? Darf das überhaupt gesetzlich ausgehebelt werden?
Zwang geht immer in die Hose und schafft sicher nicht mehr Vertrauen bei Zweiflern...

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Grundannahmen der Gefährdung

von Nancy Faller am 18.09.2019 um 7:46 Uhr

Man sagt, diese Maßnahme soll die Bevölkerung schützen.
Aber geimpfte Menschen können genauso andere anstecken ....
Die Impfung bietet keinen Schutz vor der Krankheit wenn immer wieder die Geimpften daran erkranken ....
In 38% der Masernfälle sollen die Impfmasern als Stamm der Auslöser sein ...
Nach der Impfung kann es vorkommen, dass der Impfling andere mit der Krankheit ansteckt, gegen die er geimpft wurde ....

Das Masernschutzgesetz stellt die falschen Fragen und betrifft die falsche Gruppe von Menschen. Wenn bei den Kindern 97% die erste Impfung haben sollte man nachprüfen, wie es besser geht. In Schweden ist die Wirksamkeit als besser angesehen und dort wird später geimpft. Das sollte man prüfen. Wie ist die Dauer der Schutzwirkung in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt der Impfung. 1. Mit 18 Monaten, 2. Mit 6 Jahren ...
Eine lebenslange Immunität verleiht nur die Krankheit am besten im Kindesalter und die gibt den Nachkommen auch noch Nestschutz.

Ich finde es unverantwortlich jemandem zu einem Medikament zu zwingen. Freiwilligkeit! Freie, überlegte Entscheidungen treffen!
Ein Medikament nehme ich nur ein nachdem ich den Beipackzettel gelesen habe und dann häufig lieber doch nicht. Diese Entscheidung für unsere Kinder können nur deren Eltern treffen und kein Gesetz, das auf falschen Annahmen initiiert wurde!

Freiheit ist das Recht NEIN zu sagen!

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AW: Grundannahmen der Gefährdung

von Marcelina Schirrmacher am 20.10.2019 um 16:01 Uhr

Sehr weise Worte..

Impfplicht...

von Herzog Cornelia am 17.09.2019 um 23:05 Uhr

Es sollte jedem frei gestellt sein, sich oder seine Kinder impfen zu lassen!
Ihr könnt ja den Pharmakonzernen gern das Geld für der den Impfstoff in den Rachen schmeißen!!! Und den daran verdienenden Ärzten dazu...!!! Schon widerlich, dass es zur Pflicht sein soll! Wo bleibt die von gewissen Politikern probagierte,, Demokratie"??? Das hat nix mehr mit Demokratie und Freiheit zu tun....und eigener Entscheidung! Es ist eine Ansage die keine Entscheidungsfreiheit zu läßt und von der Politik eindeutig gelenkt wird.... und den Pharmakonzernen zuspielt.!!!

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Masernschutzgesetz

von Gerlinde am 17.09.2019 um 23:02 Uhr

Man will uns hier nicht eine Masernimpfpflicht, sondern mangels Einzelimpfstoff gleich eine Pflicht gegen Masern-Mumps-Röteln und ggf auch Windpocken zu impfen aufzwingen! Außerdem ist dies eine präventive Maßnahme MIT Risiken, die an gesunden Menschen durchgeführt werden soll. Wo Risiken sind, muss eine umfassende, individuelle Nutzen-Risikoabwägung bzgl. Familienanamnese und eigener Krankenvorgeschichte getroffen werden.
Schließlich muss man bei der Deutschen Vor-Geschichte auch bedenken, dass einst ein Nürnberger Kodex verfasst wurde, der eine Zustimmung von Patienten zu jeglicher medizinischer Behandlung verlangt, um medizinische Experimente am Menschen zu unterbinden!
...und das sind nur ein paar wenige Punkte, die neben vielen, z.T. in den weiteren Kommentaren bereits genannt sind...

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Geimpft

von Angela am 17.09.2019 um 17:00 Uhr

Mein Sohn ist geimpft - aber nur einmal. Es gibt einen Titertest, der positiv ist. Nach dem Gesetzentwurf ist ein Titertest aber gerade nicht vorgesehen. Es sollen 2 Impfen oder ein ärztliches Attest, aus welchem hervorgeht, dass man Masern hatte vorgelegt werden. 95% der Geimpften haben einen Schutz - wieso dann nochmal impfen bei gleichen Nebenwirkungen?
Außerdem bin ich froh, dass ich die Entscheidung pro oder conta Impfe selbst treffen durfte und das wünsche ich auch allen anderen!

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Impfung

von Hans-Peter Raab am 17.09.2019 um 15:56 Uhr

Ich bin 46 und nie geimpft worden und lebe noch.
Hatte Masern als Kind. War ein Woche krank. Mein Klassenkamerat hatte Masern 3 Wochen trotz Impfung. Pharmalobby lässt grüßen.

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Impfzwang

von Richter Annerose am 17.09.2019 um 11:16 Uhr

Nein Gott, was für ein Drama.Menschen sollen gezwungen werden ihren Kindern dieses Gift spritzen zu lassen.Wer es möchte, soll es machen.Es gibt immer Leute, die sich nicht informieren.Alle Gegenargumente, die belegt sind werden ignoriert.Ein Skandal.ich und mein Bruder hatten Masern eine ganz normale Ki derkankheit die proble.los verlief.
Wenn die Impfschäden an Kindern so hochgepuscht würden, wie die Masetnfälle gäbe es so eine Diskussion garnicht.
Hat es die Pharmaindustrie so nötig.
Traurig was aus Deutschland genacht wird.

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AW: Impfzwang

von Angela am 17.09.2019 um 17:04 Uhr

Die Impfschäden werden aber leider meist gar nicht fest gestellt! Unsere Kinderärztin hat uns empfohlen, den Kindern keine Impfe vor dem ersten Lebensjahr geben zu lassen. Schaut man sich die Statistik an, kommt es innerhalb von 2 Wochen nach einer Impfe häufiger zum "plötzlichen Kindstot". Und auch sonst ist es ja fast nicht möglich, einen Impfschaden zu beweisen ...

Masernimpfpflicht

von Annette am 17.09.2019 um 10:34 Uhr

Ich bin schon in dem Alter, als Masern, Windpocken und Co. als normale Kinderkrankheiten durch die Gegend zogen. Damals war es so, wenn die Freundin einer dieser Krankheiten hatte, wurde man dazugestopft um es endlich auch bald hinter sich zu haben. Der Körper ist so ausgelegt, selbst Immunstoffe zu bilden. Masern und Windpocken sind keine Pest oder Cholera... meine Güte, was ein Theater... hat es die Pharmaindustrie doch so nötig an Geld zu kommen? Falls jetzt jemand mit Todesfällen kommt, dann sag ich: Todesfälle durch falsche Diagnosen oder Behandlungsfehler sind höher. Kräht kein Hahn danach.. ganz zu schweigen von den heruntergespielten Impfschäden.... schönen Tag noch..... und mal nachdenken über das Ein odere Andere....FÜR und WIDER

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AW: Masernimpfpflicht

von Markus Kraus am 17.09.2019 um 14:08 Uhr

Sehr richtig. Wenn sich die eingeschränkten Bürokraten endlich mal von Leuten beraten lassen würden, die nicht nur die Zahlen im Kopf haben, würde das Impfen anderst aussehen. Es gibt genügt Themen die das lebendige auf unserer Welt nachweisen, aber Homöopathie und Wilhelm Reich sind zu schwierig zu verkaufen. Christliche Werte werden propagiert, wenn es Geld bringt, aber nicht gelebt!

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