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Urteil zu Apotheken-Werbegaben
ABDA sieht sich durch BGH gestärkt
Mathias Arnold, Vize-Präsident der ABDA, begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Zuwendungen von Apotheken. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass selbst kleinste Geschenke verboten sind, wenn eine Apotheke sie bei der Rezepteinlösung gewährt. „Es ist sehr schön, dass der BGH unsere Forderung nach Gleichpreisigkeit juristisch unterstützt“, sagte Arnold am Rande einer Pressekonferenz in Berlin.
Die BGH-Richter sind überzeugt: Der Gesetzgeber will einheitliche Apothekenabgabepreise, das hat er mit den bestehenden Regelungen im Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht klar aufgezeigt. Verbraucher sollen bei ihrer Entscheidung, von wem sie Arzneimittel beziehen, nicht durch Werbegaben unsachlich beeinflusst werden – zudem soll ein ruinöser Preiswettbewerb zwischen Apotheken verhindert werden.
Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist daher von deutschen Apotheken strikt einzuhalten – auch kleine Geschenke sind tabu. Dass EU-Versandapotheken Kunden in Deutschland Rx-Boni gewähren dürfen, weil anderenfalls gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen würde, ändert nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Inland nichts.
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ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold begrüßte das Urteil am heutigen Donnerstag im Anschluss einer ABDA-Pressekonferenz zum „Tag der Apotheke“. Mit ihm stehe fest, „dass die Arzneimittelpreisverordnung hierzulande nicht unterwandert werden darf, auch nicht durch Gutscheine“. Geklärt sei damit auch, „dass das EuGH-Urteil für in Deutschland ansässige Apotheken nicht greift“.
12 Kommentare
Zugabeverbot
von Norman Glupp am 03.08.2019 um 13:38 Uhr
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Zeit für selbstorganisierte Aktionen?
von Elke Obendorf am 07.06.2019 um 8:02 Uhr
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AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen ... ohne oder mit ABDA ...
von Christian Timme am 07.06.2019 um 9:52 Uhr
AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen
von Roland Mückschel am 01.07.2019 um 15:54 Uhr
Apotheker Arnold und die „BGH-Rosinen“ ...
von Christian Timme am 07.06.2019 um 4:58 Uhr
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Bitte weiterdenken, Herr Arnold...
von Alfons Neumann am 06.06.2019 um 23:29 Uhr
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Gleichpreisigkeit?
von P Krause am 06.06.2019 um 22:01 Uhr
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Der Kommentar vom ABDA-Vize
von Heiko Barz am 06.06.2019 um 20:14 Uhr
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Umschau
von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:28 Uhr
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AW: Umschau
von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:35 Uhr
Kopfschütteln, nicht nur bei den Kunden
von Veit Eck am 06.06.2019 um 16:18 Uhr
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Ehrlich...
von Michael Staesche am 06.06.2019 um 14:48 Uhr
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