§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 HWG
(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes gelten;
2. die Zuwendungen oder Werbegaben in
a) einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag oder
b) einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge gleicher Ware gewährt werden;
Zuwendungen oder Werbegaben nach Buchstabe a sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten; Buchstabe b gilt nicht für Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist;
3. die Zuwendungen oder Werbegaben nur in handelsüblichem Zubehör zur Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden darf;
4. die Zuwendungen oder Werbegaben in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen bestehen oder
5. es sich um unentgeltlich an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Kundenwerbung und den Interessen der verteilenden Person dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind (Kundenzeitschriften).
11 Kommentare
Apotheke
von Birgit schwietert am 11.06.2019 um 20:37 Uhr
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Und wenn...
von Jana Nix am 06.06.2019 um 22:11 Uhr
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wieder ein Beweis
von Peter Krause am 06.06.2019 um 21:17 Uhr
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Versender dürfen,
von Karl Friedrich Müller am 06.06.2019 um 15:48 Uhr
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Was ist die Europäische Gesetzgebung eigentlich wert?
von Heiko Barz am 06.06.2019 um 12:25 Uhr
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erstaunlich, wie Realität ausgeblendet wird.
von Karl Friedrich Müller am 06.06.2019 um 11:51 Uhr
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AW: erstaunlich, wie Realität ausgeblendet
von Karl Friedrich Müller am 06.06.2019 um 11:55 Uhr
AW: erstaunlich, wie Realität ausgeblendet
von Anita Peter am 06.06.2019 um 12:10 Uhr
Rx ab sofort ohne Zugaben
von Ulrich Ströh am 06.06.2019 um 11:21 Uhr
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RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 06.06.2019 um 10:47 Uhr
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Zugaben
von Roland Mückschel am 06.06.2019 um 9:58 Uhr
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