Unterdosierung von Krebsarzneimitteln

NRW-Minister Laumann will Apothekenkontrollen verstärken

Berlin - 17.10.2018, 14:30 Uhr

NRW-Gesundheitsminister Laumann will Apotheken im Land besser kontrollieren und eine Studie zum Zyto-Skandal durchführen lassen. (Foto: Imago)

NRW-Gesundheitsminister Laumann will Apotheken im Land besser kontrollieren und eine Studie zum Zyto-Skandal durchführen lassen. (Foto: Imago)


In einem Gespräch mit Betroffenen des Bottroper Zyto-Skandals kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verschärfte Kontrollen für Apotheken an: Alle Apotheken sollen regelmäßig kontrolliert werden, bei Zyto-Apotheken sollen weiterhin unangekündigt Proben genommen werden. Außerdem will er den Skandal nun teils aufarbeiten lassen: Eine Studie soll die Überlebenszeiten von einem Teil der Patienten analysieren, die vom inhaftierten Apotheker Peter S. beliefert wurden.

Nachdem Patienten des Bottroper Zyto-Apotheker Peters S. sich zuletzt entsetzt über die ihrer Meinung nach schlechte Aufarbeitung des Skandals um unterdosierte Krebsmittel gezeigt und teils sogar den Rücktritt von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gefordert hatten, hat dieser nun weitere Konsequenzen angekündigt. Bei einem gestrigen Treffen mit Betroffenen sowie dem Whistleblower Martin Porwoll kündigte Laumann strengere Kontrollen aller nordrhein-westfälischen Apotheken an.

„Vertrauen entsteht nur durch Transparenz: Von diesem Grundsatz ausgehend haben wir weitergehende Konsequenzen aus den Vorkommnissen in Bottrop für die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen gezogen“, erklärt Laumann in einer begleitenden Presseerklärung. Demnach sollen grundsätzlich bei allen Apotheken in der Regel alle drei Jahre angemeldete, vollständige Apothekenrevisionen vor Ort durchgeführt werden. „Waren die Ergebnisse früherer Inspektionen positiv, kann das Intervall im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden“, erklärt das Ministerium. Der Inhalt dieser vollständigen Revision ergebe sich aus einer Verfahrensanweisung, deren konkrete Ausgestaltung derzeit noch mit den zuständigen Behörden erörtert werde.

Zyto-Apotheken: Kontrollen alle zwei Jahre

In den nordrhein-westfälischen Schwerpunktapotheken mit Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie mit Schwerpunkt im Bereich des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns von Arzneimitteln soll es jedoch kürzere Intervalle geben: Hier sollen die Vollrevisionen alle zwei Jahre erfolgen – und dies ohne Ankündigung. Außerdem sollen die nach Bekanntwerden des Skandals durchgeführte Analyse von Proben von Zytostatika regelmäßig fortgesetzt werden. „In den Schwerpunktapotheken, die Injektions- und Infusionsarzneimittel wie zum Beispiel Zytostatika herstellen, werden zusätzlich mindestens einmal jährlich unangemeldet Proben aus der laufenden Produktion gezogen und amtlich untersucht“, heißt es. Soweit ein solcher Probenzug im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint, könnten auch Rückläufer gezogen werden.

Außerdem sollen künftig einmal im Jahr unangemeldete Personalkontrollen in allen Apotheken stattfinden. „Hierdurch soll die Anwesenheit von ausreichend pharmazeutischem Fachpersonal in allen Bereichen der jeweiligen Apotheke geprüft werden“, erklärt das Ministerium. Das neue Konzept zur Apothekenüberwachung beziehe sich auf alle Apotheken im Land und werde für die Kreise und kreisfreien Städte als für die Apothekenüberwachung zuständigen Behörden verbindlich in Kraft gesetzt werden. „Das skizzierte Vorgehen bezieht sich ausdrücklich auf die anlassunabhängige Überwachung“, heißt es in der Pressemitteilung weiter: Soweit ein Anlass wie etwa Patientenbeschwerden oder Auffälligkeiten vorliegt, könne die Kontrollfrequenz erhöht werden.

Studie soll Auswirkungen des Zyto-Skandals klären

Darüber hinaus würden die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe derzeit ein Konzept zur Überprüfung der Warenein- und -ausgänge entwickeln. Dies soll offenbar Fälle wie jenen von Peter S. verhindern, der laut dem erstinstanzlichen Urteil über Jahre viel mehr Krebsmittel verkauft hat, als die eingekauften Wirkstoffmengen es erlaubt hätten – ohne dass die Aufsichtsbehörden die Unterdosierungen bemerkt hätten. Hierfür hatte ihn das Landgericht Essen in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

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Patienten und Angehörige hatten außerdem schon lange gefordert, dass eine Vergleichsstudie durchgeführt wird: Diese soll klären, ob Krebspatienten, die von Peter S. mit Zytostatika beliefert wurden, eine schlechtere Prognose hatten als Vergleichspatienten. Eine erste Vorab-Studie der AOK Rheinland/Hamburg hatte Hinweise hierfür ergeben. Nach längeren Prüfungen will Laumann eine derartige Untersuchung demnächst in Auftrag geben: Ein Vorgutachten habe ergeben, dass eine solche Studie für zwei Krankheitsbilder wissenschaftlich belastbare Ergebnisse erbringen könne, nämlich für Brustkrebs und Blutkrebs. Die Apothekerin und Epidemiologin Ulrike Haug vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen soll die Studie leiten.

Erste Studienergebnisse nicht vor Ende 2019

„Derzeit müssen noch letzte datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden, dann wird die Studie beauftragt“, erklärt das Ministerium. Mit Ergebnissen sei allerdings nicht vor Ende 2019 zu rechnen – also gut drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals. „Zwar dürfte es wissenschaftlich nicht möglich sein, für einzelne Patienten, die über die Alte Apotheke in Bottrop versorgt wurden, individuelle Aussagen zu einem gesundheitlichen Schaden zu treffen“, erklärte Laumann, der im Juni 2017 das Amt von seiner Vorgängerin Barbara Steffens (Grüne) übernommen hatte. „Wir müssen aber diese Chance nutzen, die grundsätzlichen Auswirkungen dieses beispiellosen Skandals auf die Versorgung der Bevölkerung mit Zytostatika wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

Alles in allem sei der gestrige Termin mit Laumann positiv gewesen, sagt Heike Benedetti gegenüber DAZ.online – sie war von S. mit Krebsmitteln versorgt worden und hat in Bottrop regelmäßige Demonstrationen organisiert, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Die Studie zu den Überlebenszeiten sei auch „hochinteressant“ für die anstehenden Zivilklagen gegen S. Benedetti fordert jedoch auch, dass Betroffene einen Ausgleich über einen Opferentschädigungsfonds erhalten – und dass alle Betroffenen informiert wurden, die Krebsmittel von S. erhalten hatten. Laumann hatte dies zunächst überlegt, war dann aber aufgrund von Datenschutzbedenken und des Rechts von Patienten auf Nicht-Wissen zurückgerudert.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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