Anträge zum Deutschen Apothekertag

Wir müssen übers Geld reden

Süsel - 27.08.2018, 09:00 Uhr

Beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München gibt es gleich eine ganze Reihe von Anträgen, die sich mit dem Apothekenhonorar beschäftigen. (r / Foto: Imago)

Beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München gibt es gleich eine ganze Reihe von Anträgen, die sich mit dem Apothekenhonorar beschäftigen. (r / Foto: Imago)


Die Saarländische Apothekerkammer rückt das Honorar ins Blickfeld des Deutschen Apothekertages. In zwei Anträgen fordert sie einen höheren Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel und ein Gegengutachten zum Honorargutachten. Daneben ist das Honorar ein Teilaspekt in vielen weiteren Anträgen.

In Erwartung des Honorargutachtens, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet wurde, war das Thema Apothekenhonorierung beim Deutschen Apothekertag 2017 unterrepräsentiert. In diesem Jahr ist es dagegen wieder auf der Agenda. Die meisten Anträge dazu stammen allerdings nicht von ABDA-Gremien, sondern aus den Mitgliedsorganisationen. In der Antragsliste sind die Anträge zur Honorierung auf verschiedene Kapitel verteilt. Ein Antrag der Saarländischen Apothekerkammer ist dabei im Kapitel „Berufsständische Organisationen“ gelandet, in das innerverbandliche Themen eingeordnet werden.

Nicht schweigen zum Honorargutachten

In dem Antrag fordert die Saarländische Apothekerkammer, ein Gegengutachten zum Honorargutachten der Agentur 2HM zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Antragsteller verweisen auf eine Stellungnahme, die die ABDA am 8. Januar 2018 gegenüber den Mitgliedsorganisationen abgegeben habe. Darin habe die ABDA zum Honorargutachten erklärt: „Es geht von falschen Voraussetzungen aus, ist methodisch angreifbar und inhaltlich defizitär.“ Doch es sei keine Begründung gegeben worden, mit der die Mitgliedsorganisationen gegenüber Dritten argumentieren könnten. Im März habe die ABDA erklärt, es sei gelungen, das Gutachten aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszubringen. Doch zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass diese Einschätzung grob fehlerhaft sei, argumentieren die Antragsteller aus dem Saarland.

Festzuschlag erhöhen

Auch zum Apothekenhonorar selbst kommt eine klare Forderung von der Saarländischen Apothekerkammer: Der Festzuschlag für Rx-Arzneimittel soll erhöht werden. Die Antragsteller kritisieren, dass die ABDA nicht mehr an dieser Erhöhung festhalte. Dieser Verzicht sei nicht erklärbar, nachdem im Saarland 15 Prozent der Apotheken geschlossen hätten und die Agentur 2HM bundesweit 7.600 Apotheken-Unternehmen als wirtschaftlich gefährdet einstufe. Die Antragsteller kritisieren, dass die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt seien. Außerdem fordern sie, die Berechnung des Festzuschlag solle nicht die „durchschnittliche“, sondern die „typische“ Apotheke zugrunde legen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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