Honorargutachten

Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?

Stuttgart/Süsel - 11.07.2018, 09:00 Uhr

Fehler ausradieren und erneut rechnen? Iris an der Heiden
von der Agentur 2HM sieht das Konzept des
Gutachtens durch die aufgedeckten Rechenfehler nicht in Gefahr. (b / Foto: Picture Alliance, 2HM - Montage: DAZ.online)

Fehler ausradieren und erneut rechnen? Iris an der Heiden von der Agentur 2HM sieht das Konzept des Gutachtens durch die aufgedeckten Rechenfehler nicht in Gefahr. (b / Foto: Picture Alliance, 2HM - Montage: DAZ.online)


"Es geht um Kostenrechnung und nicht um Einsparungen"

Außerdem sei den Gutachtern eine „weitere zu präzisierende Berechnung“ aufgefallen. Aus Konsistenzgründen müsse man sowohl Absatz- als auch Umsatzzahlen der Großhändler verwenden, die Mitglied im Bundesverband Phagro sind. Im Gutachten werden bei der Berechnung des gedeckelten prozentualen Zuschlags sowohl die Zahlen des Statistischen Bundesamtes als auch des Phagro vermischt, was Hüsgen kritisiert hatte.


„Nähme man die Umsatzdaten des PHAGRO würde sich der prozentuale Zuschlag noch stärker, auf 0,41 % reduzieren. Damit ist der aktuelle Wert von 0,53 % ca. 25 Mio. € „überfinanzierend“ (ca. 105 Mio. € statt ca. 80 Mio. € Warenbestand, ca. 30 % zugunsten des Großhandels).“

Iris an der Heiden und Frank Meyrahn, 2HM & Associates GmbH


Dies würde sich wiederum auf die Berechnung eines möglichen gedeckelten prozentualen Zuschlags bei den Apotheken auswirken, ergänzen die Gutachter. Dieser läge dann bei 6,8 Prozent statt 7,2 Prozent. Damit sei auch hier im Gutachten zugunsten der Leistungserbringer gerechnet worden.

Für Hüsgen war es ein weiterer gravierender Fehler, dass die Gutachter bei den Einsparungen der Kostenträger (GKV, PKV, Beihilfe) und der Selbstzahler nicht die Mehrwertsteuer berücksichtigt hatten. Außerdem seien nur Umsätze von Großhändlern beachtet worden, die Mitglied im Bundesverband Phagro sind. Zieht man auch das Direktgeschäft und das Geschäft der Nicht-Phagro-Großhändler hinzu, würden die Einsparungen nicht 1,24 Mrd. Euro betragen, sondern mindestens 1,4 Mrd. Euro netto. Und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer beliefen sich die Einsparungen für Kostenträger und Selbstzahler dann auf 1,67 Mrd. Euro brutto – eine Abweichung von immerhin rund 35 Prozent. Doch die Gutachter sehen dieses Thema nicht als ihre Aufgabe an, denn es ging um eine Kostenrechnung für Apotheken und nicht um Einsparungen der Krankenkassen.


„Es war nicht die Aufgabe des Gutachtens, Einsparpotenziale zu ermitteln oder im Detail zu berechnen. Aufgabe war es dagegen, den Gesetzesgrundlagen entsprechende Preise zu ermitteln. […] Dies gilt insbesondere für Folgeauswirkungen wie geringere Mehrwertsteuerzahlungen der Krankenkassen und Selbstzahler. Dass Auswirkungen größer sind, beeinträchtigt nicht die berechtigte Reduktion der Preise auf eine kostendeckende Vergütung.“

Iris an der Heiden und Frank Meyrahn, 2HM & Associates GmbH


Dies sehen jedoch – neben Uwe Hüsgen – auch viele weitere Kritiker des Gutachtens anders. Denn das Geld, das dem Versorgungssystem entzogen würde, müsste irgendwo eingespart werden. Deshalb wird auch kritisiert, dass die Gutachter nicht untersuchen, welche Folgen ihre Empfehlungen für das System hätten. Doch offenbar sehen sie auch das nicht als ihre Aufgabe an.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wenn man so schaut..

von Stefan Haydn am 11.07.2018 um 19:49 Uhr

..was sich da alles als fundierte Gutachter im Wissenschaftsbereich tummelt und sich mit dem Anspruch des Wissenschaftlers/Gutachters schmückt, kann einem bzgl. Wissenschaft und Wissenserwerb in Deutschland nur Angst und Bange werden.
Anscheinend ist eine allgemeine Verblödung doch nicht mehr von der Hand zu weisen.
Wie bei Astrid Lindgrens Pipi Langstrumpf:
"Ich mach mir die Welt widewide wie sie mir gefällt.."

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