DAZ aktuell

Honorargutachter antworten Hüsgen

2HM sieht durch Fehler Gutachten nicht gefährdet

eda/tmb | Anfang Juni hatte der langjährige Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein, Uwe Hüsgen, eine fünfzehnseitige Analyse verfasst, in der er den Honorargutachtern „Rechenfehler, falsche Bezugsgrößen und widersprüchliche Aussagen“ attestierte. Nun hat sich die zuständige Agentur 2HM & Associates GmbH mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und antwortete auf Hüsgens Kritik.

Seit Ende letzten Jahres wird das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Apothekenhonorar in der DAZ aus betriebswirtschaftlicher, juristischer und pharmazeutischer Sicht kritisch hinterfragt. Neben diesen methodischen Analysen setzte Diplom-Mathematiker Uwe Hüsgen seinen Rotstift an und wies den Gutachtern Rechenfehler und falsche Bezugsgrößen nach (s. DAZ 2018, Nr. 23, S. 20). Hüsgen erklärte seine Vorgehensweise so: „Eine systematische Analyse der Vorschläge zur Honorierung in der Wertschöpfungskette erfordert zwingend, dass man ‚den Warenströmen folgt‘, also zunächst die Vergütung des Großhandels, und anschließend – darauf aufbauend – die Honorierung der Apotheken analysiert.“ Denn wenn man den Gutachtern bei ihren Berechnungen zum Großhandel schon Fehler nachweisen könnte, müssten alle darauf aufbauenden Berechnungen natürlich verworfen werden.

Foto: DAZ/A. Schelbert
Uwe Hüsgen

2HM: Fehler in Details stellen das Gutachten nicht infrage

Gleich zu Beginn ihrer Antwort machen die 2HM-Gutachter deutlich: „Im Ergebnis unserer Nachberechnungen sind einige der von Herrn Hüsgen benannten Kritikpunkte als zutreffend zu bewerten.“ Als eklatant sehen sie die Interpretation dieser Punkte allerdings nicht. Auch sei es nicht sachgerecht, das Gutachten vor dem Hintergrund dieser Rechenfehler grundlegend infrage zu stellen. Es wäre nämlich durchaus möglich, zu korrigieren. In seinem „Gegengutachten“ hatte Uwe Hüsgen beispielsweise erklärt, dass die Gutachter von einer falschen Gewichtung der Packungsanzahl ausgegangen wären. Verantwortlich dafür soll nicht die Datenquelle, sondern ein Rechenfehler sein. So wären Betäubungsmittel, Kühlartikel und hochpreisige Arzneimittel, deren Distribution für die Großhändler kostenintensiver und aufwendiger ist, besonders berücksichtigt und anders gewichtet worden. Doch anschließend hätten es die Gutachter versäumt, diese „kostenintensiven“ Arzneimittel von der Anzahl der „sonstigen“ verschreibungspflichtigen Arzneimittel abzuziehen.

Zum Weiterlesen

Uwe Hüsgens Kritik am Gutachten und die jeweils dazu von den Gutachtern entgegneten Stellungnahmen finden Sie vollständig auf DAZ.online, wenn Sie in das Suchfeld den Webcode T2VX8 eingeben. Außerdem finden Sie die erneute Replik von Hüsgen unter Z7JW7.

Indirekt geben die Gutachter diesen Fehler zu und weisen gleichzeitig darauf hin, dass sie im Zweifel zugunsten der Leistungserbringer gerechnet hätten. Es wäre problemlos möglich, „die Berechnung in dem transparenten Berechnungsmodell an dieser Stelle anzupassen, was das Gesamtergebnis nur leicht verändern würde“.

Außerdem hatte Hüsgen kritisiert, die Gutachter würden mit falschen Durchschnittswerten bei den hochpreisigen Fertigarzneimitteln rechnen. „Der Fehler, der an dieser Stelle hingegen erfolgt ist, liegt nicht in der Auswahl der Daten, sondern in einem Miss­verständnis der Datenebene unsererseits“, lautet die Antwort der Gutachter. Außerdem weisen sie darauf hin: „Es war nicht die Aufgabe des Gutachtens, Einsparpotenziale zu ermitteln oder im Detail zu berechnen. Aufgabe war es dagegen, den Gesetzesgrund­lagen entsprechende Preise zu ermitteln.“ Dies sehen – neben Uwe Hüsgen – auch viele weitere Kritiker des Gutachtens anders. Denn das Geld, das dem Versorgungssystem entzogen würde, müsste irgendwo eingespart werden. Deshalb wird auch kritisiert, dass die Gutachter nicht untersuchten, welche Folgen ihre Empfehlungen für das System hätten. Doch offenbar sehen sie das nicht als ihre Aufgabe an. Das will Hüsgen nicht akzeptieren. Angesichts der vielen Korrekturen ­bezweifelt er den Anspruch eines wissenschaftlichen Gutachtens. Dies erklärt Hüsgen in einer erneuten Replik. Er geht davon aus, dass der Großhandel die prognostizierten Verluste zum größten Teil an die Apotheken durchreichen müsste. Dadurch würden sich die Ertragseinbußen bei den Apotheken auf durchschnittlich 67.500 Euro summieren und „dabei ist die Reduktion bei den Zytostatika herstellenden Apotheken, die die Gutachter selbst mit 250 Millionen Euro angeben, noch gar nicht eingerechnet.“ |

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