Theoretisch identisch

Import = Original? Nicht immer!

Stuttgart - 28.05.2018, 10:00 Uhr

Wenn die Import-Patrone nicht zum Pen passt, hat der Diabetiker ein Problem. (Foto: Anton / stock.adobe.com)

Wenn die Import-Patrone nicht zum Pen passt, hat der Diabetiker ein Problem. (Foto: Anton / stock.adobe.com)


Kein Sicherheitssystem und die falsche Farbe

Der zweite Fall betrifft Clexane®-Spritzen. Die Fertigspritzen mit dem Wirkstoff Enoxaparin haben, sofern es für den deutschen Markt produzierte Originale sind, ein Sicherheitssystem. Hierbei schiebt sich nach der Applikation automatisch eine Plastikhülse über die Nadel. Das erlaubt es, die Spritzen nach Gebrauch im normalen Müll zu entsorgen, weil keine Gefahr eines Nadelstichs besteht. Importe haben diese Vorrichtung nicht immer. Für den Patienten stellt sich die Frage: Wohin damit? Kappe wieder drauf bietet sich an, doch die kann im Gegensatz zum Sicherheitssystem abgehen. Einen speziellen Behälter um Nadeln zu entsorgen, wie es ihn in Praxen und Kliniken gibt, haben wohl die wenigsten zu Hause.

Falsche Farbe verwirrt die Anwender

Den dritten Fall hat gar die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aufgegriffen. Rivotril®-Lösung ist in Deutschland seit einigen Jahren blau – dem Arzneimittel mit dem Wirkstoff Clonazepam, der vor allem bei Epilepsie eingesetzt wird, setzt der Hersteller seit 2012 den Farbstoff Brillantblau FCF zu. Das soll Missbrauch erschweren. Vor etwas mehr als einem Jahr wies die AMK darauf hin, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten allerdings nach wie vor farblose Lösungen im Handel sind. Die Präparate kommen als Importe auf den deutschen Markt. So passiert es, dass Patienten sowohl farblose als auch blaugefärbte Lösungen erhalten, was für Irritationen sorgt. So setzten laut Spontanmeldungen, die der AMK vorliegen, einige Patienten das „blaue“ Arzneimittel sogar eigenmächtig ab, andere waren „nur verunsichert“. In sieben Fällen passte die vom Importeur beigelegte deutsche Packungsbeilage nicht. Die „sonstigen Bestandteile“ oder die Beschreibung des „Aussehens“ stimmten nämlich mit der tatsächlichen Farbe der Lösung nicht überein. In einem Fall war der Beipackzettel sogar in sich unstimmig. „Brillantblau“ sollte enthalten sein, das Aussehen der Lösung wurde aber als klar und farblos beschrieben. Die AMK empfahl in diesem Zusammenhang, von Arzneimittelimporten, die anders aussehen als das deutsche Originalarzneimittel, Abstand zu nehmen, da dies für erhebliche Unsicherheit beim Patienten sorgen und die Therapie gefährden könne.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rivotril®-Tropfen sorgen für Verwirrung

Blau gemacht

Austausch retaxsicher verhindern

Auf keinen Fall ein Import – geht das?

Rezeptbelieferung in Zeiten des Retaxwahnsinns

Importe, Mehrfachverordnungen und Nmax

Generika- und Importmarkt, Abgabereihenfolge

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 1)

Der neue Rahmenvertrag und die „Abgaberangfolge“

Original ohne Rabattvertrag: Immer ein preisgünstiger Import?

Was ist bei der Abgabe zu beachten und welche Auswirkungen hat das sogenannte „Aut-idem-Urteil“?

Original oder Reimport?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.