Schiedsspruch zur Hilfstaxe

Pharmafirmen kommen Apothekern bei Zyto-Preisen nicht entgegen

Stuttgart - 27.02.2018, 13:40 Uhr

Zyto-Apotheker haben bei den Herstellern um Anpassungen der Konditionen gebeten. (Foto: benicoma / stock.adobe.com)

Zyto-Apotheker haben bei den Herstellern um Anpassungen der Konditionen gebeten. (Foto: benicoma / stock.adobe.com)


Höhere Abschläge bei generischen Wirkstoffen und ganz neue Abschläge für patentgeschützte Arzneien – das sieht der Schiedsspruch zur Hilfstaxe vor. Einige Apotheker haben sich an die Hersteller gewandt, mit der Bitte die Konditionen anzupassen. Bislang anscheinend bei vielen ohne Erfolg. Man sei an den Verhandlungen nicht beteiligt gewesen, gibt beispielsweise Janssen als Grund an, den Apothekern nicht entgegen zu kommen. 

Nach dem Schiedsspruch vom 19. Januar 2018 zur Preisregelung von parenteralen Zubereitungen (Hilfstaxe)  gelten neue Abschläge – und zwar rückwirkend ab dem 1. November 2017.  Der Abrechnungspreis für den Wirkstoff ist demnach bei nicht patentgeschützten Wirkstoffen im Grundsatz der zweitgünstigste Apothekeneinkaufspreis – abzüglich eines Abschlags von 50 Prozent. Zuvor waren es 30 Prozent. Für Pacitaxel- und Docetaxel-haltige Lösungen galt zuvor schon ein Abschlag von 46 Prozent. Nach dem Schiedsspruch sind es elf generische Wirkstoffe, für die eine Ausnahme gilt. Hier liegen die Abschläge zwischen 59,4 Prozent (Vinorelbin) und 83,7 Prozent (Epirubicin und Doxorubicin) auf den zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis. Ferner gibt es nun auch Abschläge für bestimmte patentgeschützte Wirkstoffe und Fertigarzneimittel ohne Konkurrenz sowie für bestimmte Biosimilars, Bioidenticals und deren Referenzarzneimittel. Grundsätzlich ist dies ein Abschlag von 1,6 Prozent auf den günstigsten Apothekeneinkaufspreis. Abweichend davon sind sechs Abschlagsgruppen mit Wirkstoffen (A bis F) gelistet, die Abschläge zwischen 0,05 Prozent und 7,5 Prozent vorsehen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält diese die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken. Und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, sei nicht ausgereift. „Die daraus resul­tierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar“, so der DAV.

Apotheker bitten um Anpassung der Konditionen

Einige zytostatikaherstellende Apotheken haben sich offenbar an die Firmen gewandt, mit der Bitte die Bezugskonditionen anzupassen – allerdings nach aktuellem Informationsstand bei einigen Firmen ohne großen Erfolg. So heißt es beispielsweise in einem Schreiben von Janssen an die Apotheker, das der Redaktion vorliegt: 


„Seit bekannt werden des Schiedsspruchs zur Hilfstaxe erhielten wir seitens der herstellenden   Apotheken eine Vielzahl von Anfragen mit der Bitte um Anpassung von Bezugskonditionen. Infolge   des Schiedsspruchs ergeben sich in der Tat  teils  gravierende Erhöhungen der Abschläge bei der Taxierung parenteraler Zubereitungen in der Onkologie durch Apotheken.
Dieser  Schiedsspruch ist allerdings alleine das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV)  und GKV Spitzenverband. Janssen als pharmazeutisches  Unternehmen  war an diesem Prozess nicht beteiligt und ist auch nicht unmittelbarer Adressat seines Ausgangs.
Gern unterstützen wir beide Parteien in der Findung von Lösungen, die für beide Seiten tragfähig  sind.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir bis auf weiteres davon Abstand nehmen, Ihre Konditionen an die in dem  Schiedsspruch festgesetzten Abschläge anzupassen.“


Auch MSD antwortet auf Nachfrage von DAZ.online, dass man Anfragen von Apotheken erhalten habe. Eine Anpassung der Einkaufskonditionen sei aktuell seitens der Firma jedoch nicht geplant. Gerne unterstütze man aber den DAV und den GKV-Spitzenverband in der Findung einer Lösung, die für die beteiligten Parteien akzeptabel ist.

Generikahersteller Hexal erklärt auf Anfrage: 


„Auch wir haben diesbezüglich einzelne Anfragen unserer Kunden nach verbesserten Konditionen bzw. einer Erstattung des anfallenden Lagerwertverlustes erhalten. 
Für uns ist das jedoch nicht relevant, da wir von jeher Konditionen vereinbart haben, die unabhängig von der Hilfstaxe waren.“


Die Anfragen der Redaktion an weitere Hersteller blieben bislang unbeantwortet. Zyto-herstellende Apotheker bestätigen jedoch, von anderen Herstellern ebenfalls informiert worden zu sein, dass eine Anpassung der Konditionen vor dem Hintergrund des Schiedsspruchs nicht vorgesehen ist. 

DAV klagt

Der DAV, der den Schiedsspruch nicht mitträgt, hat gegen den Schiedsspruch Klage beim Sozialgericht Berlin eingereicht. Da diese keine aufschiebende Wirkung hat, hat der DAV zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, über den aber noch nicht entschieden ist. Vorgehen will der DAV nicht nur gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe Rechtsmittel , sondern auch gegen inhaltliche Gesichtspunkte. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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