Arztinformationssystem

Ein weiteres Werkzeug zur Versorgungssteuerung?

Berlin - 25.01.2018, 14:00 Uhr

Unter der Moderation von Lisa Braun (rechts im Bild), Geschäftsführerin der Presseagentur Gesundheit (pag), diskutierten Experten und Teilnehmer auf dem Roche-Symposium intensiv über die Auswirkungen bestehender und kommender Versorgungssteuerungs-Werkzeuge. (Foto: Fiolka / pag)

Unter der Moderation von Lisa Braun (rechts im Bild), Geschäftsführerin der Presseagentur Gesundheit (pag), diskutierten Experten und Teilnehmer auf dem Roche-Symposium intensiv über die Auswirkungen bestehender und kommender Versorgungssteuerungs-Werkzeuge. (Foto: Fiolka / pag)


Versorgungssteuerung im Zeichen der Wirtschaftlichkeit

Inwiefern im AIS auch Hinweise auf die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung implementiert werden, sorgt in der Gesundheitsbranche derzeit für Sprengstoff. Die Krankenkassen wünschen sich, dass auch Informationen über die Preise der Arzneimittel berücksichtigt werden. Vertreter von Pharmaunternehmen meldeteten sich bei der Veranstaltung zu Wort und erklärten, dass sich eine weitere Steuerung durch das AIS zugunsten von Biosimilars und Generika ergeben könnte. Denn der Trend der aktuell bestehenden Versorgungssteuerungswerkzeuge seitens der Kostenträger und Kassen weist bereits eindeutig in die Richtung der kostengünstigeren Präparate. Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betonte die Zielsetzung als unabhängiges Informationssystem für Ärzte.

Rechtsanwalt Claus Burgardt, Sträter Rechtsanwälte Berlin, beleuchtete auf der Veranstaltung die zunehmende Bedeutung der Biosimilars in der Versorgungssteuerung. Grundsätzlich trage die Steuerung zugunsten von Biosimilars zur Wirtschaftlichkeit bei. Problematisch wird es aus seiner Sicht, wenn in demselben Indikationsgebiet zusätzlich Rabattverträge mit dem Originalhersteller bestehen. „Es wird sich noch erweisen müssen, ob die starke Steuerung hin zu Biosimilars vor dem Hintergrund der vielfach für die Originale bestehenden Rabattverträge wirklich große Einsparungen realisiert“, erklärte Burgardt.

Prof. Dr Michael Tsambikakis, Kanzlei Tsambikakis & Partner, arbeitete die rechtlichen Grenzen der Marktbeeinflussung durch Strukturverträge, bei denen Ärzte für die Zielerfüllung nicht unerhebliche Zuwendungen erhalten, heraus. Als ein Beispiel nannte er einen Strukturvertrag zwischen einer Krankenkasse und einer kassenärztlichen Vereinigung, bei dem die Ärzte zur Hälfte an dem resultierenden Einsparvolumen beteiligt werden. Aufgrund der Zielesetzung, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sind derartige Vereinbarungen erlaubt. „Würde eine derartige Zuwendung durch ein Pharmaunternehmen erfolgen, spräche man von Korruption“, verdeutlichte Tsambikakis.  



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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