Bundesratsbeschluss

Länder wollen Wundermittel-Verkauf auf Kaffeefahrten entgegenwirken

Berlin - 15.12.2017, 15:45 Uhr

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, den Verkauf von Wundermitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten zu verbieten. (Foto: dpa)

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, den Verkauf von Wundermitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten zu verbieten. (Foto: dpa)


Seit Jahren setzen sich unter anderem die Apothekerkammern gegen das Vorgehen einiger Veranstalter sogenannter Kaffeefahrten ein. Auf den Fahrten werden Senioren oftmals Nahrungsergänzungs- oder andere „Wundermittel“ angeboten, deren Wirkung stark umstritten bis gar nicht vorhanden ist. Jetzt unternehmen die Bundesländer einen erneuten Versuch, solche Geschäftsmodelle stärker zu regulieren.

Kaffeefahrten sind ein immer wieder diskutiertes Problem im Verbraucherschutz. Zumeist steht bei den Verkaufsveranstaltungen der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln im Mittelpunkt. Ob Vitaminpräparate, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder – alles wird zu völlig überhöhten Preisen angeboten. Das Muster ist oftmals gleich: Die Senioren werden mit Gewinnversprechen auf eine Busfahrt eingeladen, dort werden sie von Verkäufern kontaktiert, die ihnen den Kauf von „Wundermitteln“ nahelegen. 2012 hatte der Hessische Apothekerverband eine Initiative gegen ein solches Vorgehen unterstützt, und auch die Thüringer Landesapothekerkammer hat sich schon darüber beschwert.

2015 unternahmen die Bundesländer über den Bundesrat einen ersten Versuch, die Kaffeefahrten stärker zu regulieren. Der Bundestag griff den Beschluss der Länder aber nicht auf, er unterfiel mit dem Ende der letzten Wahlperiode der Diskontinuität. Bayern lässt aber nicht locker in dieser Sache und brachte vor einigen Monaten erneut den gleichen Beschluss in die Länderkammer ein.

Laut Bundesratsbeschluss sehen die Länder vor allem beim Handel mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Hier halten sie klare Verbote für erforderlich. Derartige Geschäfte würden ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten, heißt es zur Begründung. Derzeit gebe es das Problem, das die bestehenden Regulierungen die Kaffeefahrten nicht abdeckten.

Lücke im Arzneimittelgesetz

So gebe es im Arzneimittelgesetz (AMG) zwar ein generelles Verbot für den Verkauf von Arzneimitteln im Reiseverkehr. Allerdings gebe es eine Ausnahme zu dieser Regelung – nämlich für Präparate, die auch außerhalb der Apotheken verkauft werden dürfen. Und auch im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gebe es Lücken, heißt es in der Begründung.

Außerdem fordern die Länder, dass die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten erweitert und auch die Beförderung zum Veranstaltungsort erfasst werden soll. Gegenwärtig sei den Ordnungsbehörden regelmäßig nicht bekannt, wo die unseriöse Kaffeefahrt beginnt, so dass sie nicht zur rechten Zeit eingreifen und die Fahrt verhindern könnten.

Für zu niedrig hält der Bundesrat außerdem die aktuell geltenden Bußgelder und schlägt deshalb eine deutliche Anhebung um das Zehnfache vor, die bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote greifen soll.

Der Beschluss vom heutigen Freitag wird nun an den neuen Bundestag weitergeleitet, der sich mit dem Wunsch der Länder auseinander setzen muss.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Kaffeefahrten

von Dr.Albrecht Emmerich am 17.12.2017 um 11:01 Uhr

Vor einigen Jahren bei mir in der Apotheke: Ein Wundermittelhersteller hat ein Präparat zu einem völlig überteuerten Preis in die Lauertaxe gebracht. (Ein Vertrieb über die Apotheke war nie vorgesehen)
Ich wurde eines Tages von einer Kundin während einer Kaffeefahrt angerufen und nach dem Preis dieses Wundermittels gefragt. Meine Recherche in der Taxe ergab einen Betrag von 1.580,- DM. Sie teilte dies den auf der Bühne den Mitfahrern mit. Der Veranstalter pries daraufhin dies Vitaminpräparat für ca. 850,- DM an und jeder Teilnehmer dieser Kaffeefahrt glaubte dann ein tolles Geschäft mit dem Erwerb zu machen. (Schon 20,-DM wären meiner Meinung zu viel gewesen.)
Meiner Meldung bei ABDA und IFA wurde nicht nachgegangen! zumindest hörte ich damals nichts mehr.
So wurde ich ungewollt zum Mithelfer dieser Betrugsmasche!

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