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Schutz vor Arzneimittelfälschungen
ADKA fordert Erleichterungen für Klinikapotheken
Ab dem 9. Februar 2019 soll es ein EU-weites System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette geben. Die Zuversicht der ABDA ist groß, dass die öffentlichen Apotheken in Deutschland zum Stichtag vorbereitet sind. Für Klinikapotheken ist die Situation nicht so klar. ADKA-Präsident Rudolf Bernard hegt eine gewisse Hoffnung, dass die Frist verlängert wird – oder zumindest technische Erleichterungen für Krankenhausapotheken vorgesehen werden.
Bei securPharm, der deutschen Organisation zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Fälschungsschutz, und der ABDA ist man optimistisch: Die öffentlichen Apotheken in Deutschland werden gerüstet sein für das Inkrafttreten der delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung der Fälschungsschutzrichtlinie am 9. Februar 2019. Das heißt im Klartext: Ab diesem Zeitpunkt werden sie jede verifizierungspflichtige Arzneimittelpackung auf ihre Echtheit überprüfen können. Bei den Klinikapotheken sieht die Situation schwieriger aus. Das sagt nicht nur securPharm, sondern räumt auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) ein.
Besonderheiten der Klinikapotheken
ADKA-Präsident Rudolf Bernard will allerdings keine Missverständnisse aufkommen lassen: „Wir begrüßen alle sinnvollen Maßnahmen, die die Fälschungssicherheit von Arzneimitteln gewährleisten und die Patienten schützen“, erklärte er am 12. Dezember im Rahmen der Handelsblatt-Tagung „Health“. Aber man müsse berücksichtigen, dass securPharm die Krankenhausapotheken bei allen Planungen zunächst außen vor gelassen habe. Dabei gebe es bei diesen einige Besonderheiten zu beachten. So sei schon der Wareneingang ein ganz anderer als in der öffentlichen Apotheke: Krankenhäuser erhielten ihre Arzneimittel palettenweise. Müsste hier nun jede einzelne Packung in die Hand genommen und verifiziert werden, sei das nicht nur sehr viel Arbeit – sie sei auch unsinnig und verzichtbar, zumal wenn die Ware direkt vom Hersteller komme, was zu 95 Prozent der Fall sei. Auch das sei ein entscheidender Unterschied zu öffentlichen Apotheken, die ihre Ware vor allem vom Großhandel beziehen.
Fristverlängerung denkbar
Bernard sieht aber das letzte Wort
noch nicht gesprochen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge seien zwei Drittel der
europäischen Länder nicht im Zeitplan für die Umsetzung des
Fälschungsschutzsystems. „So haben wir eine gewisse Hoffnung, dass die Verordnung
noch einmal angepackt wird“, sagt Bernard – etwa die Fristen verlängert und die
Besonderheiten des Krankenhausmarktes berücksichtigt werden. Wenn das nicht
möglich sein sollte, setzt die ADKA noch auf technische Erleichterungen, um
nicht jede einzelne Packung einer Palette in die Hand nehmen zu müssen. Dazu hat
sie drei konkrete Ideen: Zum einen könnte der Hersteller bei einer direkten
Abgabe an das Krankenhaus bereits die Verifizierung vornehmen. Zum anderen
könnte es einen elektronischen Lieferschein geben, der „in toto durch das
Krankenhaus quittiert” werden könnte. Eine dritte Möglichkeit wäre laut Bernard eine Verifizierung mithilfe
aggregierter Codes: Der Hersteller müsste hierfür eine Art Sammelcode für einen
Karton oder eine Palette Arzneimittel bereitstellen, den die Klinikapotheke
abscannen könnte, um alle Packungen zu
verifizieren.
2 Kommentare
Originalware?
von Bernd Jas am 12.12.2017 um 17:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Großhändler/(Re)Importeure
von Holger am 13.12.2017 um 8:58 Uhr
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