Abgabefehler in der Apotheke

In der Schweiz häufiger, in UK eine Straftat

Schweiz / United Kingdom - 30.11.2017, 09:50 Uhr

Abgabefehler in Apotheken: in UK derzeit noch eine Straftat für Apotheker. (Foto: dpa)

Abgabefehler in Apotheken: in UK derzeit noch eine Straftat für Apotheker. (Foto: dpa)


Ärzte und Patienten ebenfalls in der Pflicht

Die Präsidentin des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen Erika Ziltener will hierbei laut SRF auch die Ärzte in die Pflicht nehmen. Sie fordert, dass diese Rezepte in absehbarer Zeit zwingend maschinen- oder computergeschrieben ausstellen. Der Berufsverband der Schweizer Ärzte FMH verweigere sich jedoch gegen eine solche pauschale Forderung. Tragen auch die Patienten Verantwortung dafür, dass sie das Richtige bekommen? Der Schweizer Sender meint ja, und er empfiehlt diesen, sich schon beim Arzt zu informieren, welches Medikament sie verordnet bekommen und sich dann bei der Apotheke rückzuversichern, dass sie genau dieses Arzneimittel ausgehändigt bekommen.

UK: Apothekerfehler „entkriminalisieren“

In Großbritannien sind Abgabefehler in Apotheken derzeit ebenfalls ein Thema, jedoch unter einem anderen Tenor. Hier geht es um die „Entkriminalisierung“ von Apothekern, denen solche Fehler unterlaufen, durch eine aktuelle Gesetzesvorlage. Bisher wird jeder Abgabefehler nach dem geltenden britischen Recht als Straftat behandelt. Kein anderer medizinischer Beruf sei wegen eines unbeabsichtigten Fehlers bei der Berufsausübung in einer derartigen Weise der Strafverfolgung ausgesetzt wie die Apotheker, schreibt das Pharmaceutical Journal. 

Neue Verteidigungsmöglichkeiten zum Schutz vor Strafverfolgung

Bemühungen, die Beschuldigten besser vor den gravierenden Folgen eines Versehens zu schützen, wurden schon vor mehr als zehn Jahren gestartet, aber die Initiative ging nicht recht voran. Im Februar 2015 wurde schließlich ein Beratungsdokument der Regierung zur Entkriminalisierung von Abgabefehlern vorgelegt. Es mündete in eine Gesetzesvorlage, die nun – aus Sicht der Apotheker endlich – am 14. November 2017 beim Parlament angekommen ist. Die Vorlage für die „Pharmacy (Preparation and Dispensing Errors – Registered Pharmacies) Order 2018” beinhaltet für solche Fälle neue rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten zum Schutz vor Strafverfolgung, und zwar für Apotheker und PTA. Sie sollen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können, wenn sie nachweisen können, dass sie im Falle eines Fehlers Schritte eingeleitet haben, um den Patienten unverzüglich zu benachrichtigen, und dass sie der Sicherheit der Patienten ausreichend Rechnung getragen haben. 

Apotheker sind erleichtert

Die vorgesehene Gesetzesänderung wird unter den Apothekern allseits begrüßt und mit großer Erleichterung aufgenommen. Sie soll auch dazu dienen, Abgabefehler transparenter zu machen und ihnen damit besser vorbeugen zu können. Sollte alles glatt gehen, könnte die neue Regelung schon recht bald in Kraft gesetzt werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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