Europa, deine Apotheken – Schweiz

Über den buntesten Apothekenmarkt Europas

Stuttgart - 08.06.2017, 07:00 Uhr

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)


Wie funktioniert das Schweizer Apothekenhonorar?

Die reine Arzneimittelabgabe ist aber nicht die einzige Verdienstquelle Schweizer Apotheker. Denn die Schweizer verfügen über ein ausgeklügeltes Honorarsystem, das sich wahrscheinlich einige Politiker und Apotheker-Funktionäre auch für Deutschland wünschen würden. Denn ähnlich wie bei der hierzulande geltenden Gebührenordnung für Ärzte haben die Apotheker einen Leistungskatalog, in dem Leistungen wie Polymedikations-Check, Bezugs-Check, Einnahmekontrolle oder auch die Notdienste mit einer gewissen Punktzahl verbunden sind. Der Wert eines sogenannten Taxpunktes liegt derzeit bei 1,05 Franken. Um die Generikaquote zu verbessern und die Ausgaben zu verringern, erhalten die Apotheker beispielsweise 20 „Taxpunkte“, wenn sie ein Generikum abgeben, das mehr als 40 Prozent günstiger ist als das Original. 

Beispiele für die Honorierung von Apotheker-Leistungen gemäß LOA IV/1

LeistungTaxpunkteCHF

Bezugs-Check

 3

  3,15

Medikamenten-Check

 4

  4,20

Polymedikations-Check

45

47,25

Einnahmekontrolle: Einnahme in der Apotheke

10

10,50

Wochen-Dosiersystem

20

21,00

Substitution (Generika)

 20*

21*

Notfalldienst

16

10,80

* Bei Preisunterschieden, die kleiner als 50 Taxpunkte sind, stattdessen 40% der Preisdifferenz zum Original

Und auch was die von der ABDA hierzulande eingeforderten Präventionsleistungen angeht, sind uns die Schweizer einen Schritt voraus. In den meisten Kantonen dürfen Apotheker ihre Kunden direkt impfen und/oder eine Impfberatung anbieten. In einigen Regionen darf die Impfung nur nach Ausstellung eines Rezeptes erfolgen. In zehn Kantonen dürfen die Pharmazeuten immerhin eine Impfberatung anbieten und abrechnen. Hinzu kommt seit dem vergangenen Jahr, dass viele Apotheker Darmkrebs-Vorsorgeleistungen anbieten.

Versicherungssystem

Die Schweiz hat kein eigenes Ministerium (Departement genannt) für Gesundheit, für das Gesundheitswesen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig. Wichtige zum EDI gehörige Institutionen sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind die Bundesgesetze über die Krankenversicherung (KVG), über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) sowie über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG).

Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist föderalistisch geregelt. Für die Organisation der Versorgung und den Vollzug der Vorschriften sind die 26 Kantone zuständig. Das Krankenversicherungsgesetz unterscheidet zwischen einer verpflichtenden Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) und der freiwilligen Zusatzversicherung. Mit Ausnahme von zahnärztlichen Leistungen und Krankengeld gewährleistet die Grundversicherung eine umfassende Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen. Die größten Gruppierungen mit über einer Million Versicherten sind Groupe Mutuel, die CSS-Gruppe und die Helsana-Gruppe. Die OKP wird ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Die Prämien sind Kopfprämien, innerhalb einer Versicherung zahlen alle erwachsenen Versicherten den gleichen Beitrag, unabhängig von Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko oder der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die Versicherten können jedoch in gewissem Umfang Einfluss auf die individuelle Prämie nehmen, und zwar durch Auswahl der jährlichen Selbstbeteiligung (Franchise), ­Bonusversicherungen oder eine eingeschränkte Auswahl der Leistungserbringer. Die Schweizer sind mit diesem Modell zufrieden, bereits viermal hat das Stimmvolk eine Vorlage zu einer staatlichen Einheitskasse abgelehnt, zuletzt 2014 mit 61,5 Prozent Nein-Stimmen.

Das schweizerische Gesundheitssystem gilt im internationalen Vergleich als hochwertig, aber teuer. Im Jahr 2013 beliefen sich die Ausgaben der Schweiz für das Gesundheitswesen auf insgesamt 69,2 Milliarden Franken (ca. 63 Mrd. Euro). Gut zwei Drittel davon tragen die Privathaushalte selbst. Der Arzneimittelanteil an den gesamten Gesundheitsausgaben wird mit 7,8 Prozent angegeben. In den Bruttoleistungen der OKP kommen die Medikamente allerdings auf einen Anteil von fast 21 Prozent.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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