Europa, deine Apotheken – Schweiz

Über den buntesten Apothekenmarkt Europas

Stuttgart - 08.06.2017, 07:00 Uhr

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)


Fast zwei Drittel Marktanteil für Apothekenkooperationen

Sehr ausgeprägt ist in der Schweiz das Modell der Apothekenkooperation, dort heißt es Apotheken-Gruppierungen (s. Diagramm). In solchen Gruppierungen ist der Apotheker nach wie vor Inhaber seiner Apotheke. In einigen der 14 verschiedenen Kooperationen präsentieren sich die Mitgliedsapotheken aber alle mit einem gemeinsamen Marktauftritt. Hinter diesen Gruppierungen stehen ebenfalls größere Unternehmen wie TopPharm, Rotpunkt Apotheken oder WinConcept. Etwa 57 Prozent des Apothekenmarktes sind in der Hand solcher Kooperationen. Rund 15 Prozent der Schweizer Apotheken sind in keine dieser beiden Kategorien einzuordnen – in diesen Fällen ist der Apotheker entweder vollständig unabhängig oder er besitzt eine „Mini-Kette“, also einen Zusammenschluss von bis zu 15 Apotheken. 

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)

Ein Alleinstellungsmerkmal der Schweizer Arzneimittelversorgung im Europa-Vergleich sind die Regulierungen zur sogenannten ärztlichen Selbstdispensation. Denn in 14 Kantonen dürfen Ärzte ohne vorherige Prüfung durch einen Apotheker Medikamente direkt an Patienten verkaufen, in weiteren 9 Kantonen ist dies grundsätzlich verboten (s. Grafik). Und in drei Kantonen liegen Mischformen vor. Dass es zu solch einem heterogenen Bild der Arzneimittelversorgung kommt, liegt daran, dass das Apothekenwesen nicht schweizweit, sondern kantonal reguliert ist. Und in 14 Kantonen ist der Arzt dem Apotheker bei der Arzneimittel-Abgabe gleichgestellt. In einigen Regionen, in denen die Ärzte Arzneimittel verkaufen dürfen, gibt es immer wieder Konflikte zwischen den Heilberuflern. Die Apotheker kritisieren die Selbstdispensation – auch mit Hinweis auf die Entwicklung der öffentlichen Gesundheitskosten. Denn ähnlich wie in Deutschland ist der Schweizer Apotheker bis auf wenige Ausnahmen gezwungen, ein bestimmtes Präparat abzugeben, die Ärzte können sich aussuchen, welche Medikamente sie abgeben. Die Pharmazeuten kritisieren also, dass die Mediziner keinen Anreiz haben, eine Mengenausweitung zu verhindern.

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)
Marktanteile der Ärzte und Apotheker in den einzelnen Kantonen

Die Auswirkungen auf die Arzneimitteldistribution, die sich hieraus ergeben, sind teilweise eklatant. Kantone mit einem hohen Anteil selbstdispensierender Ärzte weisen gegenüber den anderen in der Regel eine deutlich niedrigere Apothekendichte auf. Der Kanton St. Gallen zum Beispiel hatte im Jahr 2014 pro 100.000 Einwohner 169 SD-Ärzte, aber nur 11 Apotheken. Während in Gebieten ohne ärztliches Dispensierrecht 96 Prozent der Arzneimittel über die Apotheken abgegeben werden, verkaufen in SD-Gebieten Ärzte 85 Prozent der kassenpflichtigen Medikamente direkt an ihre Patienten. Immerhin: Kürzlich hat der Gesetzgeber beschlossen, dass dispensierende Ärzte ihren Patienten in jedem Fall ein Rezept ausstellen müssen, damit diese die Möglichkeit bekommen, sich auch in der Apotheke beraten zu lassen. Schweizweit geben die Ärzte fast ein Viertel aller Rx-Packungen ab, aus der Apotheke stammen etwa 58 Prozent, der Rest kommt aus den Kliniken (s. Diagramm unten).

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)

Beim Arzneimittel-Versandhandel hingegen zeigt die Schweiz klare Kante. Hier dürfen nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt. Denn Versandhändler dürfen nur OTC-Medikamente verschicken, wenn ihnen ein Rezept eines Mediziners vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern ZurRose stammt aus der Schweiz und hat in der Vergangenheit versucht, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten. Hinzu kommt: Fernverordnungen sind in der Schweiz grundsätzlich untersagt.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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