Europa, deine Apotheken – Schweiz

Über den buntesten Apothekenmarkt Europas

Stuttgart - 08.06.2017, 07:00 Uhr

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)

In der Schweiz gibt es einen bunten Mix aus Kettenapotheken, Apothekenkooperationen, unabhängigen Apothekern und gleichzeitig strenge Versandregeln sowie selbstdispensierende Ärzte. (Foto: picture alliance / KEYSTONE)


Der Schweizer Apothekenmarkt ist einer der „buntesten“ Märkte in Europa. Es gibt größere und kleinere Apothekenketten, unabhängige Apotheker und kettenähnliche Kooperationen. Auch aus regulatorischer Sicht mischen sich strenge Regularien, zum Beispiel zum Versandhandel, mit deregulierten Marktsegmenten, wie etwa hinsichtlich der Apothekenpflicht und der Erlaubnis von Fremd- und Mehrbesitz. Und auch bei der Selbstdispensation der Ärzte gibt es innerhalb der Schweiz völlig verschiedene Regeln.

In den 26 Kantonen der Schweiz gab es zum Ende des vergangenen Jahres 1774 Apotheken. Mit durchschnittlich 22 Betriebsstätten pro 100.000 Einwohner liegt die Schweiz (wie auch Deutschland) im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld der Apothekendichte. Im Schnitt gibt es in Europa 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner. Auffällig ist, dass der Anteil der in der Apotheke arbeitenden Apotheker im Vergleich zu Deutschland relativ gering ist. „Nur“ rund ein Viertel der etwa 20.000 Apotheken-Beschäftigten hat auch Pharmazie studiert.

Das liegt aber unter anderem auch daran, dass der Beruf des „Drogisten“ in der Schweiz eine längere, qualifizierte Ausbildung mit sich bringt. In den Apotheken arbeiten daher auch viele Drogisten. Den Bärenanteil an den Apotheken-Beschäftigten haben aber die Pharma-Assistenten (etwa 42 Prozent), die auch Arzneimittel abgeben dürfen.

Niederlassungseinschränkungen gibt es bei unseren Nachbarn im Süden nicht: In der Schweiz gibt es weder ein Fremd- noch ein Mehrbesitzverbot. Trotzdem wird der Markt nicht, wie beispielsweise in Großbritannien, von einigen wenigen Kettenkonzernen kontrolliert. Der größte Kettenbetreiber ist der Gesundheitskonzern Galenica, der über drei verschiedene Anbieter derzeit rund 320 Apotheken besitzt. Es folgen die rund 90 BENU-Apotheken des Mannheimer Pharmahandelskonzerns Phoenix. Insgesamt kontrollieren die Kettenbetreiber rund 500 Apotheken, also etwa 30 Prozent des Marktes (s.Tabelle).

Kettenapotheken in der Schweiz

Name                                                     
Anzahl der Abgabestellen

Galenica-Gruppe:

  • Amavita
  • SunStore
  • Coop Vitality
  • GaleniCare

317

(146)
(104)
(61)
(6)

BENU-Apotheken88
Dr. Bähler Dropa
51
Topwell-Apotheken
33
Pharmacie Populaire de Gèneve
17
Gesamt

506
(32% aller Apotheken)

Quelle: pharmaSuisse Geschäftsbericht 2014

Fast zwei Drittel Marktanteil für Apothekenkooperationen

Sehr ausgeprägt ist in der Schweiz das Modell der Apothekenkooperation, dort heißt es Apotheken-Gruppierungen (s. Diagramm). In solchen Gruppierungen ist der Apotheker nach wie vor Inhaber seiner Apotheke. In einigen der 14 verschiedenen Kooperationen präsentieren sich die Mitgliedsapotheken aber alle mit einem gemeinsamen Marktauftritt. Hinter diesen Gruppierungen stehen ebenfalls größere Unternehmen wie TopPharm, Rotpunkt Apotheken oder WinConcept. Etwa 57 Prozent des Apothekenmarktes sind in der Hand solcher Kooperationen. Rund 15 Prozent der Schweizer Apotheken sind in keine dieser beiden Kategorien einzuordnen – in diesen Fällen ist der Apotheker entweder vollständig unabhängig oder er besitzt eine „Mini-Kette“, also einen Zusammenschluss von bis zu 15 Apotheken. 

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)

Ein Alleinstellungsmerkmal der Schweizer Arzneimittelversorgung im Europa-Vergleich sind die Regulierungen zur sogenannten ärztlichen Selbstdispensation. Denn in 14 Kantonen dürfen Ärzte ohne vorherige Prüfung durch einen Apotheker Medikamente direkt an Patienten verkaufen, in weiteren 9 Kantonen ist dies grundsätzlich verboten (s. Grafik). Und in drei Kantonen liegen Mischformen vor. Dass es zu solch einem heterogenen Bild der Arzneimittelversorgung kommt, liegt daran, dass das Apothekenwesen nicht schweizweit, sondern kantonal reguliert ist. Und in 14 Kantonen ist der Arzt dem Apotheker bei der Arzneimittel-Abgabe gleichgestellt. In einigen Regionen, in denen die Ärzte Arzneimittel verkaufen dürfen, gibt es immer wieder Konflikte zwischen den Heilberuflern. Die Apotheker kritisieren die Selbstdispensation – auch mit Hinweis auf die Entwicklung der öffentlichen Gesundheitskosten. Denn ähnlich wie in Deutschland ist der Schweizer Apotheker bis auf wenige Ausnahmen gezwungen, ein bestimmtes Präparat abzugeben, die Ärzte können sich aussuchen, welche Medikamente sie abgeben. Die Pharmazeuten kritisieren also, dass die Mediziner keinen Anreiz haben, eine Mengenausweitung zu verhindern.

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)
Marktanteile der Ärzte und Apotheker in den einzelnen Kantonen

Die Auswirkungen auf die Arzneimitteldistribution, die sich hieraus ergeben, sind teilweise eklatant. Kantone mit einem hohen Anteil selbstdispensierender Ärzte weisen gegenüber den anderen in der Regel eine deutlich niedrigere Apothekendichte auf. Der Kanton St. Gallen zum Beispiel hatte im Jahr 2014 pro 100.000 Einwohner 169 SD-Ärzte, aber nur 11 Apotheken. Während in Gebieten ohne ärztliches Dispensierrecht 96 Prozent der Arzneimittel über die Apotheken abgegeben werden, verkaufen in SD-Gebieten Ärzte 85 Prozent der kassenpflichtigen Medikamente direkt an ihre Patienten. Immerhin: Kürzlich hat der Gesetzgeber beschlossen, dass dispensierende Ärzte ihren Patienten in jedem Fall ein Rezept ausstellen müssen, damit diese die Möglichkeit bekommen, sich auch in der Apotheke beraten zu lassen. Schweizweit geben die Ärzte fast ein Viertel aller Rx-Packungen ab, aus der Apotheke stammen etwa 58 Prozent, der Rest kommt aus den Kliniken (s. Diagramm unten).

(© pharmaSuisse, Fakten und Zahlen 2016)

Beim Arzneimittel-Versandhandel hingegen zeigt die Schweiz klare Kante. Hier dürfen nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt. Denn Versandhändler dürfen nur OTC-Medikamente verschicken, wenn ihnen ein Rezept eines Mediziners vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern ZurRose stammt aus der Schweiz und hat in der Vergangenheit versucht, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten. Hinzu kommt: Fernverordnungen sind in der Schweiz grundsätzlich untersagt.

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Apothekenpflicht wird zerstückelt

Die Apothekenpflicht hängt in der Schweiz an behördlich festgelegten Arzneimittelkategorien. Dabei gilt: Die Rx-Kategorien A und B sind grundsätzlich nur in der Apotheke erhältlich. Die Abgabe der Kategorien C, D und E wird derzeit gerade neu geregelt und steht vor einer erheblichen Liberalisierung. Denn die Arzneimittelbehörde wurde vom Gesetzgeber beauftragt, die Liste C, zu der OTC-Medikamente gehören, die derzeit nur nach einer apothekerlichen Beratung abgegeben werden dürfen, aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Die Liste C enthält derzeit etwa 650 Präparate, die nach der Freigabe auch in Drogerien angeboten werden könnten. Nur einige wenige Arzneimittel aus dieser Liste sollen als „kritisch“ eingestuft werden und in der Apotheke verbleiben. Derzeit gehören etwa zwei Drittel zu den rezeptpflichtigen Kategorien A und B. 

Abgabestatus zugelassener Arzneimittel

Status
Bedingung für die Abgabe
A
einmalig auf ärztliche oder tierärzt­liche Verschreibung
B
auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung
C
nach Fachberatung durch Medizinalperson (Apotheken) (rezeptfrei)
D
ohne Rezept nach Fachberatung (Apotheken und Drogerien) (rezeptfrei)
E
ohne Rezept ohne Fachberatung (rezeptfrei, in allen Geschäften)

Nicht alle Arzneimittel, die in der Schweiz zugelassen sind, werden von den Krankenversicherern vergütet, sondern nur die auf der „Spezialitätenliste“ (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführten. Aktuell umfasst die SL insgesamt rund 2900 Präparate in etwa 9600 Darreichungsformen bzw. Packungsgrößen. Über 92 Prozent davon sind rezeptpflichtig (Kategorie A und B), die restlichen rund 7 Prozent rezeptfrei erhältlich (Kategorie C, D und E). Diese werden nur dann erstattet, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Für die Arzneimittelabgabe erhalten die Schweizer Apotheker eine prozentual, degressiv gestaltete Apothekenmarge. Dabei gilt: Je teurer das jeweilige Präparat ist, desto niedriger ist der Prozentsatz der Marge. Bei Arzneimitteln, die bis 800 Schweizer Franken kosten, erhalten die Pharmazeuten beispielsweise einen 12-prozentigen Aufschlag. Bei einer Preishöhe von 2570 Franken ist die Marge gedeckelt: Der Apotheker erhält dann einen Fixzuschlag von 240 Franken. 

Apothekenmargen in der Schweiz

Preis-klassen
Fabrikabgabepreis in CHF, (ca. Euro)
+ Preis-bezogener Zuschlag
+ Zuschlag je Pkng. in CHF, (ca. Euro)
1
0,05 – 4,99
(0,04 – 4,54)
12%
4,00
(3,64)
2
5,00 – 10,99
(4,55 – 9,99)
12%
8,00
(7,27)
3
11,00 – 14,99
(10,00 – 13,63)
12%
12,00
(10,90)
4
15,00 – 879,99
(13,64 – 800,00)
12%
16,00
(14,55)
5
880,00 – 2569,99
(800 – 2336,50)
 7%
60,00
(54,55)
6
ab 2570,00
(2336,53)
 0%
240,00
(218,20)

Generikasubstitution

Im internationalen Vergleich weist die Schweiz einen relativ niedrigen Generika-Marktanteil auf: Ende 2013 lag er bei gut 14 Prozent. 2014 waren über 41 Prozent aller Präparate auf der Spezialitätenliste Generika. Nach einem Auslandpreisvergleich des Verbandes der Krankenversicherer santésuisse (2008 bis 2013) kosten Generika im europäischen Ausland durchschnittlich rund 46 Prozent weniger als in der Schweiz.

Die Preisbildung für erstattungsfähige Generika richtet sich nach dem Preis des patentabgelaufenen Originals. Das Generikum muss dabei günstiger sein und zudem einen Mindestpreisabstand einhalten. Seit Juni 2015 gelten diesbezüglich anhängig vom Marktvolumen des Originalprodukts fünf Stufen von 10 bis 60 Prozent. Apotheker dürfen den Patienten mit deren Einverständnis anstelle eines teureren Originalproduktes ein geeignetes Generikum abgeben, es sei denn, der Arzt schließt dies aus.

Wie funktioniert das Schweizer Apothekenhonorar?

Die reine Arzneimittelabgabe ist aber nicht die einzige Verdienstquelle Schweizer Apotheker. Denn die Schweizer verfügen über ein ausgeklügeltes Honorarsystem, das sich wahrscheinlich einige Politiker und Apotheker-Funktionäre auch für Deutschland wünschen würden. Denn ähnlich wie bei der hierzulande geltenden Gebührenordnung für Ärzte haben die Apotheker einen Leistungskatalog, in dem Leistungen wie Polymedikations-Check, Bezugs-Check, Einnahmekontrolle oder auch die Notdienste mit einer gewissen Punktzahl verbunden sind. Der Wert eines sogenannten Taxpunktes liegt derzeit bei 1,05 Franken. Um die Generikaquote zu verbessern und die Ausgaben zu verringern, erhalten die Apotheker beispielsweise 20 „Taxpunkte“, wenn sie ein Generikum abgeben, das mehr als 40 Prozent günstiger ist als das Original. 

Beispiele für die Honorierung von Apotheker-Leistungen gemäß LOA IV/1

LeistungTaxpunkteCHF

Bezugs-Check

 3

  3,15

Medikamenten-Check

 4

  4,20

Polymedikations-Check

45

47,25

Einnahmekontrolle: Einnahme in der Apotheke

10

10,50

Wochen-Dosiersystem

20

21,00

Substitution (Generika)

 20*

21*

Notfalldienst

16

10,80

* Bei Preisunterschieden, die kleiner als 50 Taxpunkte sind, stattdessen 40% der Preisdifferenz zum Original

Und auch was die von der ABDA hierzulande eingeforderten Präventionsleistungen angeht, sind uns die Schweizer einen Schritt voraus. In den meisten Kantonen dürfen Apotheker ihre Kunden direkt impfen und/oder eine Impfberatung anbieten. In einigen Regionen darf die Impfung nur nach Ausstellung eines Rezeptes erfolgen. In zehn Kantonen dürfen die Pharmazeuten immerhin eine Impfberatung anbieten und abrechnen. Hinzu kommt seit dem vergangenen Jahr, dass viele Apotheker Darmkrebs-Vorsorgeleistungen anbieten.

Versicherungssystem

Die Schweiz hat kein eigenes Ministerium (Departement genannt) für Gesundheit, für das Gesundheitswesen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig. Wichtige zum EDI gehörige Institutionen sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind die Bundesgesetze über die Krankenversicherung (KVG), über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) sowie über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG).

Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist föderalistisch geregelt. Für die Organisation der Versorgung und den Vollzug der Vorschriften sind die 26 Kantone zuständig. Das Krankenversicherungsgesetz unterscheidet zwischen einer verpflichtenden Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) und der freiwilligen Zusatzversicherung. Mit Ausnahme von zahnärztlichen Leistungen und Krankengeld gewährleistet die Grundversicherung eine umfassende Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen. Die größten Gruppierungen mit über einer Million Versicherten sind Groupe Mutuel, die CSS-Gruppe und die Helsana-Gruppe. Die OKP wird ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Die Prämien sind Kopfprämien, innerhalb einer Versicherung zahlen alle erwachsenen Versicherten den gleichen Beitrag, unabhängig von Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko oder der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die Versicherten können jedoch in gewissem Umfang Einfluss auf die individuelle Prämie nehmen, und zwar durch Auswahl der jährlichen Selbstbeteiligung (Franchise), ­Bonusversicherungen oder eine eingeschränkte Auswahl der Leistungserbringer. Die Schweizer sind mit diesem Modell zufrieden, bereits viermal hat das Stimmvolk eine Vorlage zu einer staatlichen Einheitskasse abgelehnt, zuletzt 2014 mit 61,5 Prozent Nein-Stimmen.

Das schweizerische Gesundheitssystem gilt im internationalen Vergleich als hochwertig, aber teuer. Im Jahr 2013 beliefen sich die Ausgaben der Schweiz für das Gesundheitswesen auf insgesamt 69,2 Milliarden Franken (ca. 63 Mrd. Euro). Gut zwei Drittel davon tragen die Privathaushalte selbst. Der Arzneimittelanteil an den gesamten Gesundheitsausgaben wird mit 7,8 Prozent angegeben. In den Bruttoleistungen der OKP kommen die Medikamente allerdings auf einen Anteil von fast 21 Prozent.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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