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Entwarnung im Cabometyx-Streit
Ipsen Pharma zahlt Abschläge unter Vorbehalt
Für die Apotheken gilt Entwarnung im Streit um die Preisbildung über Cabometyx. Ipsen Pharma zahlt die umstrittenen Abschläge an die Rechenzentren, allerdings unter Vorbehalt.
Am 22. März hatte DAZ.online über den Streit um Cabometyx berichtet. Der Hersteller Ipsen Pharma hatte den vorgesehenen Preismoratoriumsabschlag bis dahin für mehrere Monate nicht geleistet. Daraufhin hatte das Norddeutsche Rechenzentrum (NARZ) die betroffenen Apotheken informiert. Das NARZ hatte angekündigt, dass künftig die Apotheken mit den fälligen Zahlungen belastet werden müssten, wenn Ipsen Pharma nicht umgehend zahlen würde.
22.03.2017
Offene Rechnungen zu Cabometyx
Streit um Preismoratorium bedroht Apotheken
Doch nun haben die Beteiligten eine Lösung für das Problem der Apotheken gefunden. Der Hersteller reagiert auf die Bedrohung für die Apotheken, die als unbeteiligte Dritte zum Opfer dieses Streits hätten werden können. Ipsen Pharma zahlt die fälligen Abschläge unter Vorbehalt an die Rechenzentren.
Reaktion des Herstellers
Ipsen Pharma widerspricht allerdings weiterhin der Einstufung ihres Produktes. Der Hersteller ist der Auffassung, dass Cabometyx wegen der im Vergleich zu Cometriq bestehenden Produktunterschiede nicht dem Preismoratoriumsabschlag unterliege. Doch habe man feststellen müssen, dass dies nicht kurzfristig mit den Institutionen geklärt werden könne. Gegenüber DAZ.online erklärte Ipsen-Pharma-Geschäftsführer Joachim Koops: „Unsere Gespräche mit verschiedenen Apothekenrechenzentren haben gezeigt, dass die jetzige Situation zu einer einseitigen Belastung der Apotheken führt. Da wir aber nicht wollen, dass die fehlende kurzfristige Klärungsmöglichkeit zulasten der Apotheken geht, haben wir uns – unter Beibehaltung unseres Rechtsstandpunktes – dazu entschlossen, die von den Apothekenrechenzentren geltend gemachten Preismoratoriumsabschläge unter Vorbehalt zu vergüten.“ Doch werde Ipsen Pharma ihre Auffassung gegenüber der Selbstverwaltung weiter verfolgen.
Für Erwachsene mit medullärem Schilddrüsenkarzinom
Der Tyrosinkinase-Inhibitor Cabozantinib (Cometriq®) bewirkt bei verschiedenen genetischen Varianten des medullären Schilddrüsenkarzinoms eine Hemmung des Tumorwachstums, eine Tumorregression und/oder eine Metastasenhemmung. Die Behandlung ist allerdings mit zahlreichen Nebenwirkungen assoziiert.
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Betroffenheit der Apotheker
Das NARZ bestätigte am gestrigen Montag gegenüber DAZ.online, dass die ausstehenden Beträge Ende voriger Woche eingegangen seien. Bei jeder einzelnen Packung geht es je nach Packungsgröße um bis zu 5.000 Euro. Bei mehreren Patienten, die eine Dauerbehandlung mit Cabometyx erhalten, könnten nach einigen Monaten auf eine Apotheke Beträge von 100.000 Euro oder mehr entfallen. Solche Forderungen hätten sogar die Existenz einzelner Apotheken bedroht, hatte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue argumentiert. Doch nun freut sich Graue über den Erfolg für die Apotheken. Der Druck, dass die Rechenzentren die einzelne Apotheken belasten müssten, habe den Hersteller dazu gebracht, die Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten, erklärte Graue gegenüber DAZ.online. Dieser Weg sei auch für den Hersteller vorteilhaft. Denn nur bei der Abrechnung über die Rechenzentren seien spätere Korrekturen praktikabel.
Hintergrund und Ausblick
Hintergrund des Streits ist die Einstufung von Cabometyx als wirkstoffgleich mit Cometriq. Beide Zubereitungen enthalten Cabozantinib, aber als Produkte unterschiedlicher Herstellungsabläufe und mit Zulassungen für verschiedene Indikationen. Da der Preis für Cabometyx deutlich höher ist, wurde dies als Preiserhöhung interpretiert und ein Preismoratoriumsabschlag festgelegt. Gegenüber dem NARZ hatte Ipsen Pharma erklärt, dass dies nicht auf den Herstellerangaben beruhe, sondern auf der durch die ABDATA vorgenommenen Datenkonfiguration. Doch nach Einschätzung des Herstellers seien Cabometyx und Cometriq weder wirkstoffgleich noch in vergleichbarer Darreichungsform im Verkehr. Einen solchen Streit in einem Korrekturverfahren zu klären, kostet allerdings Zeit. Außerdem läuft derzeit die frühe Nutzenbewertung für Cabometyx, wobei demnächst die Preisverhandlungen zu erwarten sind.
1 Kommentar
Justitia non olet
von Roy Bean am 05.04.2017 um 8:20 Uhr
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