Entwarnung im Cabometyx-Streit

Ipsen Pharma zahlt Abschläge unter Vorbehalt

Ettlingen / Bremen - 04.04.2017, 10:30 Uhr

Das 2016 in den Markt eingeführte Cabometyx wird gegen Nierenkrebs eingesetzt. Hintergrund des Streits ist die Einstufung von Cabometyx als wirkstoffgleich mit Cometriq. (Foto: Ipsen Pharma)

Das 2016 in den Markt eingeführte Cabometyx wird gegen Nierenkrebs eingesetzt. Hintergrund des Streits ist die Einstufung von Cabometyx als wirkstoffgleich mit Cometriq. (Foto: Ipsen Pharma)


Betroffenheit der Apotheker

Das NARZ bestätigte am gestrigen Montag gegenüber DAZ.online, dass die ausstehenden Beträge Ende voriger Woche eingegangen seien. Bei jeder einzelnen Packung geht es je nach Packungsgröße um bis zu 5.000 Euro. Bei mehreren Patienten, die eine Dauerbehandlung mit Cabometyx erhalten, könnten nach einigen Monaten auf eine Apotheke Beträge von 100.000 Euro oder mehr entfallen. Solche Forderungen hätten sogar die Existenz einzelner Apotheken bedroht, hatte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue argumentiert. Doch nun freut sich Graue über den Erfolg für die Apotheken. Der Druck, dass die Rechenzentren die einzelne Apotheken belasten müssten, habe den Hersteller dazu gebracht, die Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten, erklärte Graue gegenüber DAZ.online. Dieser Weg sei auch für den Hersteller vorteilhaft. Denn nur bei der Abrechnung über die Rechenzentren seien spätere Korrekturen praktikabel.

Hintergrund und Ausblick

Hintergrund des Streits ist die Einstufung von Cabometyx als wirkstoffgleich mit Cometriq. Beide Zubereitungen enthalten Cabozantinib, aber als Produkte unterschiedlicher Herstellungsabläufe und mit Zulassungen für verschiedene Indikationen. Da der Preis für Cabometyx deutlich höher ist, wurde dies als Preiserhöhung interpretiert und ein Preismoratoriumsabschlag festgelegt. Gegenüber dem NARZ hatte Ipsen Pharma erklärt, dass dies nicht auf den Herstellerangaben beruhe, sondern auf der durch die ABDATA vorgenommenen Datenkonfiguration. Doch nach Einschätzung des Herstellers seien Cabometyx und Cometriq weder wirkstoffgleich noch in vergleichbarer Darreichungsform im Verkehr. Einen solchen Streit in einem Korrekturverfahren zu klären, kostet allerdings Zeit. Außerdem läuft derzeit die frühe Nutzenbewertung für Cabometyx, wobei demnächst die Preisverhandlungen zu erwarten sind.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Justitia non olet

von Roy Bean am 05.04.2017 um 8:20 Uhr

"Verträge zu Lasten Dritter" gibt es wohl nur im Apothekenrecht. Ebenso wie das Faustrecht, das Recht des Stärkeren und und und....
Es lebe der Rechtsstaat!!

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