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Hennrich ärgert Ulla Schmidt
Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich sprach von drei Themen des AMVSG: Apotheken, Rabattverträge und das AMNOG als solches. Doch was den Punkt der Apotheken angeht, erwähnte auch er nur die Folgen des EuGH-Urteils. Offenbar inspirierte ihn die Bundestagvizepräsidentin, die hinter ihm saß und die Sitzung leitete: Ulla Schmidt. Wenn er sie sehe, denke er an „den Sündenfall im Jahr 2003 als wir im vorauseilenden Gehorsam bei einer rot-grünen Regierung das Versandhandelsverbot beschlossen haben“, sagte Hennrich. Schön wäre es – doch wir sehen ihm den Versprecher nach, jeder wusste, was er meinte. Ulla Schmidt musste sich als Präsidentin gefasst halten. Ein: „mit der CDU!“ konnte sie sich nicht verkneifen. Damit erinnerte sie ihn an die damalige große Gesundheitskoalition, die das GKV-Modernisierungsgesetz 2003 beschlossen hatte. Darauf Hennrich: Die CDU sei von der damaligen Ministerin falsch informiert worden. Denn ihr Haus habe erwartetet, der EuGH würde das in Deutschland damals noch bestehende Versandverbot komplett kippen, was aber nicht geschah. Wegen dieser Fehleinschätzung müsse man sich heute wieder mit dem Thema auseinandersetzen, so Hennrich. Auf tatsächlich im AMVSG geregelte Apothekenfragen ging er nicht mehr ein.
Grüne: „Pharmaindustrieversorgungsstärkungsgesetz“
Der Widerspruch am AMVSG aus der Opposition konzentrierte sich auf die Regelungen im Pharmabereich. Kordula Schulz-Asche (Grüne) erklärte, es handele sich eher um ein „Pharmaindustrieversorgungsstärkungsgesetz“. Das AMVSG enthalte bestenfalls kosmetische Korrekturen, im schlimmsten Fall unausgegorene Regelungen, die das Potenzial hätten, das System der Arzneimittelversorgung auf den Kopf zu stellen. Zum Beispiel die Umsatzschwelle, die künftig die freie Preisbildung im ersten Marktjahr eines Arzneimittels einschränken soll. Sie sei mit 250 Millionen Euro viel zu hoch. Richtig wäre eine Rückwirkung der verhandelten Erstattungsbeträge. Auch die Erstattungsbeträge, die künftig vertraulich sein sollen, laufen Schulz-Asche zuwider. Hier blieben zu viele Fragen offen. Etwa: Welchen Preis sollen Apotheken den Krankenkassen künftig in Rechnung stellen? Wie sollen Ärzte wirtschaftlich verordnen? Dass nun eine Rechtsverordnung, die am Parlament vorbei erlassen wird, Genaueres bestimmen soll, sei „nicht in Ordnung“.
Dass auch innerhalb der Großen Koalition noch Diskussionsbedarf am Gesetzentwurf besteht, zeigte Franke auf. Auch er sieht die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro kritisch. Sie werde weitgehend ins Leere greifen. Selbst bei 100 Millionen Euro wären im Jahr 2015 nur sieben Arzneimittel betroffen gewesen. Besser wäre aus SPD-Sicht eine rückwirkende Erstattung nach sechs Monaten, also nicht ab Marktzulassung.
Und was die nicht öffentliche Listung der Erstattungsbeträge betrifft, hat Franke zwar auch gewisse Zweifel. Anders als Schulz-Asche hat aber Vertrauen, dass das Ministerium in seiner Rechtsverordnung „eine gute Regelung schaffen wird“. Die Apotheken betreffenden Regelungen sind hingegen offenbar kein Streitpunkt.
Nächste größere Station für das Gesetzesvorhaben ist die öffentliche
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 14. Dezember. Dann
bleibt Zeit für weitere Debatten. Denn die 2./3. Lesung wird wohl erst
Mitte Februar 2017 stattfinden.
6 Kommentare
Gabriel hat Grippe
von Frank Ebert am 11.11.2016 um 11:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Gabriel hat Grippe
von Anita Peter am 11.11.2016 um 17:35 Uhr
AW: Gabriel hat Grippe
von Anita Peter am 11.11.2016 um 17:36 Uhr
AW: Gabriel hat Grippe
von Michael Zeimke am 12.11.2016 um 15:01 Uhr
Trump und RX
von Frank Ebert am 11.11.2016 um 11:08 Uhr
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Wahl 2017
von Anita Peter am 11.11.2016 um 11:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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