Telemedizin in Baden-Württemberg

Ja zu Ferndiagnosen – Nein zur Video-Apotheke

23.08.2016, 11:15 Uhr

Nur eins von beiden: Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) will die Ärzte bei ihren Video-Diagnosen unterstützen, nicht aber DocMorris mit der Video-Apotheke. (Foto:dpa)

Nur eins von beiden: Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) will die Ärzte bei ihren Video-Diagnosen unterstützen, nicht aber DocMorris mit der Video-Apotheke. (Foto:dpa)


In Sachen „Telemedizin“ passiert derzeit viel in Baden-Württemberg: Die Ärzte wollen künftig auch via Internet diagnostizieren und DocMorris baut einen Video-Abgabeautomaten. Das grün geführte Sozialministerium, das die Telemedizin im Land eigentlich ausbauen möchte, will aber nur eines der beiden Projekte unterstützen.

Die neue grün-schwarze Landesregierung lässt in ihrem Koalitionsvertrag wenig Interpretationsspielraum bei der Telemedizin: Grüne und CDU haben versprochen, telemedizinische Angebote zu unterstützen und auszubauen. Dabei solle der Datenschutz für die Patienten im Vordergrund stehen, heißt es im Koalitionsvertrag. Man wolle eine Strategie zum Ausbau der Telemedizin vorlegen und im Rahmen von Modellprojekten erproben, wie „digitale Infrastruktur und Gesundheitsversorgung“ für Patienten zusammengeführt werden können.

Die von der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der niederländischen Versandapotheke DocMorris angetriebenen Telemedizin-Projekte müssten dem Grünen-Minister Manne Lucha also eigentlich gefallen. Die Mediziner hatten im Juli eine Änderung ihrer Berufsordnung beschlossen, nach der Fernbehandlungen im Rahmen von Modellprojekten und nach Zustimmung der Kammer grundsätzlich möglich sein sollten – auch ohne direkten Erstkontakt zwischen Arzt und Patient. Diese Nachricht kam durchaus überraschend, weil auch innerhalb der Ärzteschaft die Meinungen zu Ferndiagnosen stark variieren.

Viele moderne Arzneimittel sind erklärungsbedürftig

Damit die Änderung der Berufsordnung gelten kann, muss das Stuttgarter Sozial- und Gesundheitsministerium allerdings zustimmen. Gegenüber DAZ.online bestätigte eine Sprecherin nun, dass diese Entwicklung in der Ärzteschaft durchaus begrüßt werde: „Das Sozial- und Integrationsministerium beabsichtigt, diese Satzungsänderung im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zu genehmigen, weil ihr keine Rechtsvorschriften entgegenstehen.“ Ohnehin würden Video-Diagnosen ein Ausnahmefall bleiben und müssten von der Kammer genehmigt werden, fügte die Ministeriumssprecherin hinzu.

Das DocMorris-Projekt in Hüffenhardt sieht das Ministerium hingegen „eher kritisch“. In Stuttgart hat man sich zumindest politisch schon ein Bild von der Video-Abgabestelle gemacht: „Gerade im direkten Patientenkontakt werden manche Fragen, beispielsweise zu Gegenanzeigen oder Neben- und Wechselwirkungen erst aufgeworfen. Viele moderne Arzneimittel sind zudem erklärungsbedürftig. Auch der Aspekt des persönlichen Gesprächs sollte nicht vernachlässigt werden – eine Funktion, die ein automatisches System nicht ersetzen kann.“

Der Automat gefährdet funktionierende Strukturen

Auf die Frage, warum man die Initiative der Ärzte unterstütze, gleichzeitig aber gegen die Video-Apotheke sei, gab die Sprecherin keine konkrete Antwort. Das Ministerium wies darauf hin, dass ohnehin das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Zulassung von Apotheken zuständig sei. Grundsätzlich sei es außerdem so, dass telemedizinische Systeme nur dort sinnvoll seien, wo sie bestehende Lücken schließen oder Behandlungsstrukturen verbessern könnten, erklärte die Sprecherin. „Im vorliegenden Fall in Hüffenhardt ist eher die Gefährdung bestehender und funktionierender Strukturen zu befürchten.“

Offenbar befürchtet man in Stuttgart, dass die Vor-Ort-Apotheken unter dem DocMorris-Angebot leiden und die Versorgung noch weiter ausgedünnt werden könnte. Es führe zu einem ungleichen Wettbewerb zwischen dem Abgabeautomaten und bestehenden Apotheken, „wenn ein solches automatisiertes System nur für unkomplizierte Situationen, in denen die benötigten Arzneimittel vor Ort bereit liegen, genutzt wird und die Versorgung mit aufwändig herzustellenden Rezepturarzneimitteln, teuren Arzneimitteln oder ausführlichen Beratungsdienstleistungen dann doch in nahgelegenen Apotheken in Anspruch genommen werden“. Dadurch könnten möglicherweise noch weniger Apotheken wirtschaftlich betrieben werden als bisher. „Am Ende dieser Entwicklung könnte ein wesentlich stärkeres Gefälle im Versorgungsniveau zwischen urbanen und ländlichen Gegenden bestehen, als es derzeit der Fall ist.“

Wenig politische Unterstützung für DocMorris 

DocMorris scheint in Baden-Württemberg also wenig politische Unterstützung für den Video-Automaten zu haben. Und auch die Fakten sprechen gegen die niederländische Versandapotheke. Gegenüber DAZ.online hatte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe bereits auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Visavia-Abgabeautomaten hingewiesen. Das Gericht hatte die Abgabe über die Maschine im Jahr 2010 als „im Wesentlichen unzulässig“ bezeichnet.

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen den Abgabeautomaten in Hüffenhardt nicht als Apotheke betrachtet und eine Apotheken-Zulassung daher erst gar nicht beantragt. Doch in diesem Fall dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die ersten Apotheker gegen DocMorris klagen. DocMorris selbst will sich weiterhin nicht zu seinen Plänen und seiner Strategie in Hüffenhardt äußern. Dass sich das Unternehmen mit seiner Sache sicher ist, zeigen die Umbauarbeiten in Hüffenhardt: Schon jetzt hat DocMorris ordentlich in den Umbau der alten Apotheke investiert. Die komplette Einrichtung wurde herausgerissen, ein neuer Boden verlegt. In den kommenden Wochen soll der Automat eingebaut werden, der sicherlich auch nicht billig war. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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