Bitkom zu schriftlichem Medikationsplan

E-Health per Papier? Ein Rückschritt!

Berlin - 28.10.2015, 14:20 Uhr

Unzureichende Verbindlichkeit: Gröhe plant schriftlichen Medikationsplan (Foto: AdKÄ)

Unzureichende Verbindlichkeit: Gröhe plant schriftlichen Medikationsplan (Foto: AdKÄ)


Ausgerechnet mit dem schriftlichen Medikationsplan will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ins E-Health-Zeitalter starten und die elektronische Gesundheitskarte nach vorne bringen.

Grundsätzliche Kritik an der mit dem E-Health-Gesetz geplanten Einführung eines zunächst schriftlichen Medikationsplans übt der Branchenverband der digitalen Wirtschaft Bitkom. In seiner Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. November bezeichnet Bitkom den schriftlichen Medikationsplan als „technologischen Rückschritt“.

Der Medikationsplan in Papierform widerspreche „nicht nur dem Leitbild des mündigen Patienten im bürgerlich-rechtlichen Behandlungsvertrag, sondern bewirkt auch und gerade durch die Papierform die unzureichende Verbindlichkeit des Übergangs zum elektronischen Medikationsplan einen technologischen Rückschritt“, so Bitkom. Der Branchenverband kritisiert, dass es keine verbindlichen Zeitpläne zum Übergang auf den späteren elektronischen Medikationsplan gibt: „Ein verbindliches und insbesondere auch sanktioniertes Datum zum Übergang auf eine elektronische Fassung des Medikationsplans fehlt“.

Kein Schutz vor unerwünschten Wechselwirkungen

Diesem unverbindlichen Konzept widerspricht Bitkom „mit Nachdruck“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Beschränkung der Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch den Hausarzt reiche nicht aus, um einen wirksamen Schutz des Patienten vor unerwünschten Wechselwirkungen zu erreichen, da Patienten vielfach durch Fachärzte weitere Medikamente verschrieben würden. Außerdem müssten alle an der Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer die Möglichkeit haben, den Medikationsplan zu aktualisieren.

 „Der Patient darf nicht mit der Verantwortung allein gelassen werden, dem Hausarzt die neuen Arzneimittel zu nennen, die er von anderen Ärzten verschrieben bekommen hat. Dies umso mehr, als es sich vielfach um ältere und multimorbide Patienten handelt“, so Bitkom weiter.

Finanzierung nicht geregelt

Zudem kritisiert Bitkom, dass die Finanzierung des Medikationsplanes nicht geregelt ist: „Schreibt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte die Anwendungsentwicklung aus oder werden die Primärsystemhersteller gesetzlich verpflichtet, den Medikationsplan kostenfrei umzusetzen?“, fragt der Verband. Als weiteren Kritikpunkt führt Bitkom aus, dass die Ausgabe des Medikationsplans in Papierform dem im Jahr 2012 neu geregelten bürgerlich-rechtlichen Behandlungsvertrag nach § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs widerspreche. Danach könne der Patient auch elektronische Abschriften von seiner Patientenakte verlangen. Der Anspruch auf elektronische Abschrift der Patientenakte umfasse den Medikationsplan als Teilmenge der kompletten Patientenakte.


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