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Medikationsplan

Schon digitaler als gedacht

Wie es mit dem Medikationsplan weitergeht

Seit 1. Oktober 2016 haben Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, ausgestellt von einem Arzt. Der Apotheker ist dazu verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Die Aktualisierung und Ergänzung kann handschriftlich erfolgen, was allerdings aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit kaum zielführend ist. Über einen auf dem Medikationsplan aufgedruckten 2D-Barcode kann der Plan gescannt und mit entsprechenden Softwaretools bearbeitet und neu ausgedruckt werden. Wir hörten uns bei den Software-Häusern um, wie der Stand der Dinge ist. | Von Peter Ditzel

Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz), das einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorsieht, hat das Bundesgesundheitsministerium auch den Medikationsplan eingeführt. Patienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel erhalten, haben seit dem 1. Oktober 2016 gegenüber ihrem Arzt Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans, derzeit noch in Papierform. Die Selbstverwaltungspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Regelung dahingehend konkretisiert, dass dabei nur solche Arzneimittel relevant sind, deren Einnahme über ­einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen erfolgt.

Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan – so sieht er ausgedruckt aus. Über den 2D-Datamatrix-Code (rechte obere Ecke) kann er gescannt und mit geeigneter Software ins Warenwirtschaftssystem der Apotheken-EDV übernommen und bearbeitet werden.

Mit dem Medikationsplan dokumentiert der behandelnde Arzt die Arzneimittel, die der Patient aktuell einnimmt. Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Sinn des Medikationsplans ist es u. a., dem Patienten eine übersichtliche Auflistung seiner Medikation an die Hand zu geben. Den Heilberuflern ermöglicht ein Medikationsplan, die Medikation zu analysieren, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen zu erkennen und zu reduzieren.

Apotheker sind derzeit beim Medikationsplan dahingehend mit einbezogen, dass sie dazu verpflichtet sind, bei Änderungen der Medikation den Medikationsplan auf Wunsch des Versicherten zu aktualisieren. Dazu genügt es, handschriftlich die Änderungen einzutragen.

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Der Medikationsplan sollte auch die in der Selbstmedikation eingenommenen Arzneimittel enthalten.

Der Papier-Medikationsplan enthält aber auch einen 2D-Matrixcode. Dieser Code enthält die Information des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. So ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Dennoch, in der Papierform bringt der Medikationsplan nur bedingt Vorteile mit sich. Nur wenn der Medikationsplan auf der eGK hinterlegt ist, können Arzt oder Apotheker die Informationen einfach und schnell einlesen und auf dieser Datenbasis einen Medikationscheck durchführen.

Der eMP auf der eGK

Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies bedeutet, dass die Daten des elektronischen Medikationsplans (eMP) künftig für Ärzte und Apotheker in ihrem jeweiligen Softwaresystem verfügbar sein müssen, damit sie aktualisiert werden können und bei Bedarf als Medikationsplan für den Patienten ausgedruckt werden können.

Arzt oder Apotheker erhalten so nicht nur Informationen über die aktuelle Medikation und – soweit dokumentiert – über Arzneimittelunverträglichkeiten des Patienten, sondern auch über frühere Arzneimitteltherapien. Diese Informationen werden im IT-System angezeigt und können vom Arzt bzw. Apotheker für die Prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie (AMTS-Prüfung) verwendet werden, unabhängig davon, ob diese Prüfung mit oder ohne elektronische Unterstützung erfolgt. Nach Angaben der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) liefert das eMP/AMTS-Datenmanagement die auf oder mithilfe der eGK vorliegenden Daten und unterstützt den Arzt oder Apotheker so beim Überprüfen der Angemessenheit der Dosierung, der Kombination von Arzneimitteln und der Beachtung von Kontraindikationen und Arzneimittelallergien.

Das eMP/AMTS-Datenmanagement unter Einsatz der eGK wird einen Austausch umfassender Medikationsdaten über die Sektorengrenzen hinweg ermöglichen. Die elektronische Verfügbarkeit der Daten kann dazu beitragen, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und das Risiko zu verringern, dass die fehlende Verfügbarkeit von Informationen zu Medikationsfehlern führt. Für den Arzt und Apotheker wird die Aktualisierung des Medikationsplans erheblich erleichtert.

Die Daten bleiben dabei zu jeder Zeit in vollständiger Hoheit des Patienten. Durch den physischen Besitz der eGK bzw. die Eingabe seiner PIN entscheidet er darüber, wer Daten sehen und wer sie speichern darf.

Ist der Zeitplan zu halten?

Damit Ärzte und Apotheker auf einen elektronischen Medikationsplan zugreifen können, muss der eMP in den genutzten elektronischen Programmen einheitlich abgebildet werden und für die elektronische Nutzung und Verarbeitung zugänglich werden. Die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Apothekerverband haben dafür eine Vereinbarung erarbeitet, wie dies erfolgen kann.

Der Zeitplan sieht vor, dass der Medikationsplan ab 2018 in digitaler Form verfügbar ist. Ab 2019 sollen dann Arzt oder Apotheker den auf der eGK gespeicherten Plan aktualisieren können. Ob allerdings dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist fraglich. Prof. Dr. Martin Schulz, der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK), zeigte sich skeptisch. Seiner Ansicht nach könne dieses Ziel wohl nicht erreicht werden, denn der Aufbau der Telematik-Infrastruktur sowie die inhaltliche und technische Umsetzung der Datenverarbeitung in den ärztlichen Verrechnungsstellen seien „herausfordernd“.

Ist die Apothekensoftware vorbereitet?

Die Apotheken-Softwarefirmen und IT-Häuser können allerdings bereits heute entsprechende Software-Tools vorweisen, mit deren Hilfe ein Medikationsplan erstellt und auch verwaltet werden kann und mit denen die Medikations-Checks durchgeführt werden können – selbst wenn der Medikationsplan noch nicht auf der elektronischen Karte gespeichert ist, sondern nur in Papierform vorliegt.

Auf Basis der ADAS-AMTS-Schittstelle haben Experten von Bundesverband deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS), Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutscher Apothekerverband, Bundesärztekammer und HL7 Deutschland e. V. die Voraussetzung für eine vollständige digitale Kette beim Einsatz des schriftlichen Bundesmedikationsplans geschaffen: die Verwendung des Ultra-Kurzformats im Data-Matrixcode. Nur damit kann der Medikationsplan in Papierform durchgängig elektronisch bearbeitet werden, wodurch eine wiederholte fehlerträchtige Neuerfassung vermieden wird.

Das E-Health-Gesetz lässt als Minimallösung zwar auch eine Aktualisierung per Kugelschreiber zu, aber eine solche handschriftliche Ergänzung kann nur eine Übergangs­lösung darstellen. Ohne digitale Aktualisierung durch den Apotheker bleiben wesentliche Potenziale der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie der Effi­zienz in der Patientenversorgung ungenutzt, so die Meinung der Experten.

Hausaufgaben gemacht

Wir haben uns bei den größeren Softwarehäusern für Apotheken (ADG, Aposoft, Awinta, Cida, Lauer-Fischer und Pharmatechnik) umgehört und nachgefragt, wie das Handling des Medikationsplans gelöst wurde. Das Ergebnis: Die Apotheken-IT-Häuser haben ihre Hausaufgaben gemacht. Alle stellen Tools zur Verfügung, mit denen ein Medikationsplan in Papierform eingelesen, bearbeitet und aktualisiert und anschließend neu ausgedruckt werden kann. Erfasst wird der Medikationsplan, indem der auf dem bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) aufgedruckte 2D-Datamatrixcode gescannt wird.

Ein Datamatrix-Code kann 1400 Zeichen speichern. Er enthält alle notwendigen Daten, die zur Identifizierung des Kunden sowie seiner Medikation erforderlich sind. Zusätzlich belegt jeder Eintrag Zusatzzeichen, um die einzelnen Einträge zuzuordnen. Die Felder Handelsname, Darreichungsform, Wirkstoff und Stärke werden daher nicht separat angegeben, sie werden aus der PZN abgeleitet, wodurch das Fertigarzneimittel identifiziert wird.

ADG

Das Softwarehaus ADG hat sein Warenwirtschaftssystem mit einem eigenen AMTS-Modul ergänzt. Damit ist es möglich, einen vorliegenden Plan durch Scannen einzulesen. Darüber hinaus lässt sich der Medikationsplan mithilfe dieses Programms ändern, ergänzen, bearbeiten und ausdrucken. Auch das Erstellen eines neuen Medikationsplans ist möglich. Getätigte Abverkäufe können auf den Medikationsplan übernommen werden. Auch ein Interaktionscheck ist möglich.

Mit geeigneter Software kann der Medikationsplan in der Apotheke aktualisiert und ergänzt werden, beispielsweise wenn die OTC-Arzneimittel nachgetragen werden müssen. Hier die Software-Oberfläche von adg.

Wird ein Plan gescannt, wird auch das Kundenprofil aufgerufen, sofern der Kunde schon in der Datei erfasst ist.

Wie ADG mitteilt, ist man darauf vorbereitet, wenn der Medikationsplan bundesweit digital verfügbar sein wird. Der Plan kann dann durch den Apotheker vollständig digital erstellt und per servergestützter Kommunikation sowohl vom Arzt als auch vom Apotheker überprüft und bearbeitet werden. Das von ADG entwickelte AMTS-Modul ist bereits bei über hundert Apotheken in Sachsen und Thüringen im Rahmen des Modellprojekts ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen) im Einsatz.

Aposoft

Auch bei Aposoft ist das Management für den Medikationsplan direkt in die Warenwirtschaft integriert und steht den Aposoft-Nutzern zur freien Verfügung. Der Medikationsplan wird über den 2D-Datamatrix-Code in das Warenwirtschaftsprogramm eingelesen. Nun kann eine zusätzliche Medikation hinzugefügt, verschoben bzw. die vorhandene Medikation korrigiert werden. Dabei werden auch die Einkäufe des Kunden berücksichtigt. Der alte, vom Kunden vorgelegte Plan wird entwertet bzw. vernichtet.

Auch die Software-Oberfläche von aposoft ist dem Aufbau des Medikationsplans nachempfunden, so dass die Aktualisierung leicht durchführbar ist.

awinta

Awinta bietet zum Bearbeiten des bundeseinheitlichen Medikationsplans den MedikationsplanManager (MPM) an, der für alle Produktlinien und Nicht-Awinta-Interessenten auch als Stand-alone-Version zur Verfügung steht. Für das Warenwirtschaftssystem Prokas gibt es eine Anbindung an das Kassensystem. Hier werden Kundendaten – sofern vorhanden – ebenso wie Medikationsdaten automatisch in den MPM übernommen, die dann zur Vervollständigung des Medikationsplans zur Verfügung stehen.

Ist ein Medikationsplan eingescannt, kann er ergänzt, geändert und regelkonform ausgedruckt werden. In der Prokas-Version stehen die im Plan enthaltenen Arzneimittel zum Interaktionscheck zur Verfügung. Für Stammkunden kann die historische und aktuelle Medikation (letztere auch bei Laufkunden) in den Plan integriert werden. Zusätzlich ist es in Prokas möglich, für Stammkunden sowie Blister- oder Heimkunden (EasyDose oder aCare) einen Medikationsplan zu erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was soll auf den Medikationsplan? 
Neben Angaben zum Patienten, zum Ausdruckenden und dem Ausdruckdatum enthält der Medikationsplan grundsätzlich alle Arzneimittel und Rezepturen, die dem Versicherten verschrieben wurden: Der Medikationsplan enthält die verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel, die dem Versicherten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verschrieben worden sind. Darüber hinaus enthält der Medikationsplan apothekenpflichtige Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, soweit diese dem Arzt bekannt sind und deren Dokumentation im Medikationsplan aus Sicht des Arztes medizinisch notwendig ist. Der Medikationsplan enthält auch Hinweise auf Medizinprodukte, soweit diese für die Arzneimitteltherapie relevant sind.

Wie wird die Medikation dokumentiert? 
Der Medikationsplan ist ein Dokument für den Versicherten. Alle Angaben sollten daher in laienverständlicher Form erfolgen. Angaben zu Wirkstoff, Handelsname und Stärke stammen in der Regel aus einer Arzneimitteldatenbank. Die technische Spezifikation zum bundeseinheitlichen Medikationsplan (Anlage 3 der Vereinbarung) listet verbindliche patientenverständliche Schlüsselworte für Darreichungsformen und Dosiereinheiten auf, die durch die den BMP umsetzenden Software-Häuser zu verwenden sind.

Gibt es technische Vorgaben zur Aktualisierung des Medikationsplans? 
Die Aktualisierung des Medikationsplans in der Apotheke ist derzeit nicht an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft, d. h. sie kann, muss aber nicht durch Einlesen des Barcodes auf einem vorhandenen bundeseinheitlichen Medikationsplanausdruck, Bearbeitung der eingelesenen Daten und erneuten Ausdruck im bundeseinheitlichen Format erfolgen. Viele Apotheken-Softwarehäuser bieten aber bereits entsprechende Softwaremodule an oder entwickeln diese derzeit.

Gibt es besondere Beratungspflicht zum Medikationsplan? 
Die Beratung muss die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels umfassen, soweit erforderlich auch über eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, die sich aus den Angaben auf der Verschreibung sowie den Angaben des Patienten oder Kunden ergeben (Anm.: dazu gehört der Medikationsplan), und über die sachgerechte Aufbewahrung oder Entsorgung des Arzneimittels. Der Medikationsplan kann also die Medikationsanamnese sowie die Information und Beratung nach § 20 ApBetrO unterstützen, ersetzt diese aber nicht. Unabhängig von einer Arzneimittelabgabe (bei der Rezeptbelieferung oder im Rahmen der Selbstmedikation) besteht gegenüber der Apotheke kein Rechtsanspruch auf Prüfung eines vorgelegten Medikationsplans auf arzneimittelbezogene Probleme, wie z. B. Doppelmedikationen oder Interaktionen.

Ist eine Einwilligungserklärung des Versicherten nötig? 
Sollte es im Rahmen der Aktualisierung eines Medikationsplans in der Apotheke zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten kommen, so wird hierfür gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen benötigt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Dokumentation in der Apotheke erfolgt oder dem Versicherten die Anlage und Pflege einer Medikationsdatei (z. B. im Rahmen einer Kundenkarte) angeboten wird. Die Einwilligungserklärung muss zwingend die Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung und -nutzung adressieren. Die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind zu beachten.

CIDA

Das aktuelle CIDA-Warenwirtschaftssystem CIDAnova-Plus enthält standardmäßig alle notwendigen Tools zum Erfassen, Bearbeiten und Verwalten des Medikationsplans. Das kommende CIDA-Warenwirtschaftssystem CORA wird über die gleiche Funktionalität verfügen.

Interaktionen zwischen den Arzneimitteln können ermittelt und bewertet werden. Hinweise auf mögliche Interaktionen mit Lebensmitteln werden angezeigt.

Der Ausdruck für Kunden erfolgt mit Angabe des Wirkstoffs entsprechend des einheitlichen standardisierten Formats.

Ein Austausch zwischen der Ärztesoftware und CIDAnova-Plus findet derzeit nur innerhalb des Modellprojekts ARMIN statt. Hier werden die Daten auf einem zentralen Serversystem vorgehalten und sowohl vom Arzt als auch der Apotheke gepflegt.

Ein Austausch von Daten über das Carrier-Element des bundeseinheitlichen Medikationsplans wird derzeit noch nicht unterstützt. Eine entsprechende Erweiterung von CIDAnova-Plus ist aber noch in diesem Jahr geplant.

Lauer-Fischer

Seit dem E-Health-Gesetz ist das Modul „Medikationsmanagement“ Bestandteil der Basisversion Winapo® 64 Pro und berücksichtigt die Vorgaben des bundeseinheitlichen Medika­tionsplans in der aktuellen Version. Winapo® 64 Pro bietet die Möglichkeit, Medikationspläne anzulegen oder per Scan einzulesen, die Medikamente auf Wechselwirkungen und weitere AMTS-Risiken zu prüfen und den Medikationsplan zu ändern. Selbstverständlich kann bei Stammkunden der aktuelle Medikationsplan auch mit früheren Medikationsplänen abgeglichen und die Abgabehistorie zu Rate gezogen werden.

Bei der Bearbeitung unterstützen viele intelligente Funktionen die Apothekenmitarbeiter: Hervorhebung von Änderungen zur Vorgängerversion des Plans, Textvorschläge für wichtige Hinweise und anderes. Der aktualisierte Plan kann dann gedruckt und gespeichert werden.

Wie Lauer-Fischer mitteilt, sind Apotheken mit Winapo® 64 Pro auch gut gerüstet für einen elektronischen Austausch von Medikationsplänen. Mit dazu gehört die Anbindung an elektronische Patientenakten wie zum Beispiel CGM LIFE oder die Möglichkeit, mit verschiedenen Medikations-Apps zu interagieren. Ab Sommer 2017 werden Apotheken, die Winapo® 64 Pro nutzen, am vollelektronischen Medikationsmanagement im Rahmen des Arzneimittelkontos NRW teilnehmen können. Der elektronische Austausch der Daten ist bereits in Thüringen und Sachsen im Rahmen des ARMIN Projektes im Praxiseinsatz.

Der 2D-Datamatrixcode kann auch durch die neue, kosten­lose Clickdoc-App der CGM mit dem Smartphone eingescannt werden. So hat der Patient seinen Medikationsplan immer bei sich. Auf Wunsch kann er sich auch an die Einnahme seiner Arzneimittel erinnern lassen.

Pharmatechnik

Mit dem Modul Mediplan.smart können Apotheken den Plan bei der Abgabe der Arzneimittel an den Patienten aktualisieren. Nach dem Einscannen der Medikationsplaninhalte werden in der Apotheke erfasste Arzneimittel, die dem Arzt bisher nicht bekannt waren, softwaregestützt den Planinhalten zugemischt. Zeitgleich wird die in der Apotheke geführte Medikationshistorie des Kunden um bisher unbekannte Inhalte aus dem Plan ergänzt. In der Apotheke liegt damit ein umfängliches Bild der gesamten Medikation vor.

Das Modul mediplan.smart von Pharmatechnik fügt die OTC-Arzneimittel des Kunden dem Medikationsplan hinzu.

Mit Interaktions- sowie Cave-Checks kann nun die Medikation analysiert werden. Die Apotheke hat jederzeit Zugriff auf weiterführende Informationen zu angezeigten Interaktionsmeldungen, um das weitere Vorgehen bestmöglich bewerten zu können.

Wird der Plan in der Apotheke um neue OTC-Arzneimittel ergänzt oder bei der Rezeptbelieferung der tatsächlich abgegebene Rabattartikel auf dem Plan aktualisiert, lässt sich im Anschluss ein neuer, aktueller Medikationsplan aus der Apothekensoftware ausdrucken.

Über das Modul IXOS Medika­tionsmanagement besteht die Möglichkeit, eine Medikationshistorie zu führen. Die hinterlegten Informationen werden bei der Aktualisierung des Medikationsplans automatisch berücksichtigt. Patientenindividuelle Risiken wie Erkrankungen oder Allergien können für die Bewertung der Medikation ebenfalls hier abgespeichert werden. Treten arzneimittelbezogene Probleme auf, können diese inklusive der eingeleiteten Interventionen im Medikationsmanagement dokumentiert werden. So stehen sie dem Apothekenteam jederzeit bei weiteren Gesprächen mit dem Kunden zur Verfügung. |

Autor

Peter Ditzel ist Herausgeber der DAZ – Deutsche Apotheker Zeitung.

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