Inko-Versorgung im Saarland

Gesundheitsministerin weist AOK zurecht

03.06.2015, 18:25 Uhr

Die Gesundheitsministerin im Saarland, Monika Bachmann, hat die AOK gerügt. (Foto: saarland.de)

Die Gesundheitsministerin im Saarland, Monika Bachmann, hat die AOK gerügt. (Foto: saarland.de)


Berlin - Die öffentliche Kritik des Saarländischen Apothekervereins zeigt Wirkung: Anlässlich der neuen Vertragssituation bei Inkontinenzhilfsmittel zwischen den Apotheken und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland appelliert die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann an die Kassen, auch künftig auf die Qualität der Hilfsmittel zu achten. „Wer sich vom Sachleistungsprinzip verabschiedet, verabschiedet sich auch von Qualität und notwendiger Beratung“, so Bachmann. Sie warnte davor, diesen Anspruch durch die neuen Verträge auszuhebeln.

Heute Mittag hatte der Apothekerverein bekannt gegeben, dass man sich mit der Kasse nicht auf einen neuen Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln einigen konnte – die Bedingungen der Kasse seien einfach „völlig inakzeptabel“. Verhandlungen seien auch gar nicht wirklich möglich gewesen. Da betroffene AOK-Versicherte mit erheblichen Auf- und Mehrzahlungen konfrontiert werden dürften, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende, Michael Pohl, dass sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland damit „de facto vom im Sozialgesetzbuch niedergelegten Sachleistungsprinzip“ verabschiede.

Das ließ die Gesundheitsministerin des Landes offenbar aufhorchen, denn wenige Stunden später verkündete sie: „Menschen mit Behinderungen und Senioren dürfen nicht diskriminiert und künftig zum Beispiel mit schlechteren Inkontinenzhilfsmitteln versorgt werden. Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel und der muss auch zur Zufriedenheit der Beitragszahler erfüllt werden, ohne dass sie zuzahlen müssen.“ Es könne, so Bachmann, nicht hingenommen werden, dass am Ende einer Ausschreibung klapprige Rollstühle, undichte Windeln oder schlechte Rollatoren übrig blieben. Qualität müsse auch ein Kriterium der Ausschreibung sein und nicht nur der günstigste Preis.

Ihre Kritik bezieht sich dabei allerdings nicht nur auf die unbefriedigende Situation im Saarland, wo die Apotheken aufgrund der Ablehnung der neuen Konditionen ab dem 1. Juli nicht mehr berechtigt sind, Versicherte der Kasse zu beliefern, sofern sie nicht auf eigene Faust dem Vertrag beitreten – sie übt grundsätzliche Kritik an Ausschreibungen: In allen, die bisher veröffentlicht wurden, sei das einzige Zuschlagskriterium der Preis. „Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität, es ist nur der Preis. Und am Ende steht oftmals die Zuzahlung des Versicherten. Diese Ausschreibungspraxis muss überdacht werden“, fordert Bachmann.


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