DAZ Wochenschau

Etikettenschwindel, Knebelverträge und sexistische Zulassungsbehörden

06.06.2015, 08:57 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Die Aufregung um das eHealth-Gesetz bzw. um die Rolle, die die Apotheker darin spielen sollen, dauert an. Was Schmidt, Kiefer und Co. dazu sagen, lesen Sie diese Woche in der DAZ Wochenschau. Außerdem erfahren Sie, warum Aktivisten der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA Sexismus vorwerfen und das Wichtigste zum Aus der Inkontinenzversorgung im Saarland für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Medikationsplan und eHealth

Mehrere Standespolitiker, darunter die Präsidenten von ABDA und BAK haben sich zur Einführung des Medikationsplans, wie er derzeit im eHealth-Gesetz vorgesehen ist, geäußert. So bezeichnete BAK-Präsident Kiefer den Gesetzesentwurf als „von Apothekern nicht mitzutragenden Etikettenschwindel“. Die Berufspolitiker versuchten trotz aller Enttäuschung Optimismus zu verbreiten. Die Politik werde den Apotheker bei der anstehenden elektronischen Form des Medikationsplans berücksichtigen, denn ohne Apotheker werde er nicht funktionieren, hieß es bei der politischen Diskussion im Rahmen des Pharmacon in Meran. Eine Hoffnung, die das BMG in gewisser Weise bestätigte: Sobald die Telematik-Infrastruktur aufgebaut ist, sollen Apotheker, genauso wie Ärzte auch, Eintragungen in den Medikationsplan vornehmen können. Wie viele Patienten tatsächlich Anspruch auf einen Medikationsplan haben, weil sie regelmäßig drei oder mehr Medikamente erhalten, dazu gibt es zumindest weder bei der ABDA noch im Bundesgesundheitsministerium konkrete Zahlen. Laut einer Hochrechnung, die Professor Gerd Glaeske auf Basis des Barmer GEK Arzneimittelreports vorgenommen hat, kommen mindestens 10 Millionen Patienten infrage.

Windel-Knebelvertrag im Saarland

Apotheken im Saarland dürfen ab dem 1. Juli Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nicht mehr mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln beliefern. Der Saarländische Apothekerverein hatte den „Knebelvertrag“ abgelehnt. Die öffentliche Kritik des Saarländischen Apothekervereins zeigte Wirkung: die Gesundheitsministerin im Saarland, Monika Bachmann, hat die AOK gerügt. Sie übte aber auch grundsätzliche Kritik an Ausschreibungen, da hier bisher immer der Preis das einzige Zuschlagskriterium gewesen sei. Qualität spiele keine Rolle.

Weg frei für „Pink Viagra“

Im dritten Anlauf hat ein Ausschuss der amerikanischen Arzneibehörde FDA empfohlen, Flibanserin zuzulassen. Das auch als „Pink Viagra“ bezeichnete Präparat soll Frauen helfen, die unter medizinisch begründeter Unlust auf Sex leiden. Es war zuvor zweimal abgelehnt worden, weil es noch nicht als sicher galt. Der Behörde war daraufhin von Aktivisten Sexismus vorgeworfen worden, weil sie Viagra zugelassen habe, nicht aber Flibanserin.

Auch für Kinder kein Zusatznutzen

Insulin degludec (Tresiba®) hat aus Sicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auch keinen Zusatznutzen für Kinder und Jugendliche. Einer der Kritikpunkte war, dass der Hersteller im Dossier nicht zwischen Typ-1-Diabetes und Typ-2-Diabetes unterschieden und daher keine Daten für Jugendliche und Kinder mit Typ-2-Diabetes vorgelegt habe. Bei Typ 1 lasse sich aus der vorgelegten Studie kein Zusatznutzen ableiten, bei Mädchen gebe es sogar Hinweise für einen größeren Schaden in Bezug auf schwerwiegende unerwünschte Ereignisse.

AMNOG-Nachbesserungen

Der GKV-Spitzenverband sieht Nachbesserungsbedarf beim AMNOG-Verfahren. Allerdings handelt es sich dabei nicht um methodische Änderungen wie sie Fachverbände beispielsweise für Antiepileptika fordern, sondern unter anderem um die Einführung der Nutzenbewertung für Bestandsmarkt-Arzneimittel, die für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden und eine rückwirkende Gültigkeit des Erstattungspreises.

Richtige Entsorgung von Arzneimitteln.

In Bayern wurde eine Informationskampagne zum Umgang mit abgelaufenen Medikamenten gestartet.

Weiterer Rabattvertrag für Infliximab

Neben dem Originalpräparat Remicade® und dem Biosimilar Remsima® sowie Importpräparaten von Axicorp beinhaltet der TK-Rheumavertrag ab dem 1. Juli mit Inflectra® jetzt auch das zweite Biosimilar.

Schlechte Noten für Sonnencreme aus der Apotheke

Ökotest hat Sonnenschutzmittel für Kinder getestet. Die Apotheken-Produkte schnitten besonders bescheiden ab. Weitere Apothekenprodukte, die sich laut Ökotest ebenfalls nicht mit Ruhm bekleckern konnten, waren Aluminium-freie Deos.

Gefährliche Mutprobe

Seit vergangener Woche geistert die Meldung von einer sogenannten „paracetamol challenge“  durchs Netz, eine Mutprobe, bei der sich Jugendliche gegenseitig dazu anstacheln sollen, große Mengen Paracetamol einzunehmen. Auch wenn das Ganze möglicherweise nur ein fake ist, sollten Apotheker auf Nummer sicher gehen.

Heilpflanze des Jahres 2016

Der in Indonesien beheimatete Kubebenpfeffer (Piper cubeba) ist die „Heilpflanze des Jahres 2016“.


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