Kombinierte orale Kontrazeptiva

Auch an cerebrale venöse Thrombosen denken

16.12.2013, 15:31 Uhr


Neben tiefen Beinvenenthrombosen und Lungenembolien können unter der Einnahme kombinierter oraler Kontrazeptiva sehr selten auch Thrombosen von cerebralen Venen (CVT) auftreten. Weisen Patientinnen, die ein kombiniertes orales Kontrazeptivum einnehmen, Kopfschmerzen und neurologische Symptome auf, sollte eine cerebrale venöse Thrombose als Differenzialdiagnose in Erwägung gezogen werden.

Anlass für den Hinweis, den die Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft (AdKÄ) im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte, ist folgender Fall aus dem UAW-Spontanmeldesystem: Bei einer 17-jährigen jungen Frau (normalgewichtig, Nichtraucherin, keine relevanten Vorerkrankungen bekannt), die seit etwa vier Jahren ein orales Kontrazeptivum (Ethinylestradiol/Drospirenon) eingenommen hatte, traten in den vorangegangen sechs Monaten intermittierend Kopfschmerzen auf. Einmalig kam es zu einem Verwirrtheitszustand. Eine MRT des Kopfes zeigte einen hämorrhagischen Stauungsinfarkt im rechten Thalamus bei innerer Hirnvenenthrombose. Bei der anschließend durchgeführten Gerinnungsdiagnostik wurde eine heterozygote Faktor-V-Leiden-Mutation festgestellt. Eine Mutation, die das Risiko für eine cerebrale venöse Thrombose um den Faktor drei bis sechs erhöht. Die Faktor-V-Leiden-Mutation ist der am weitesten verbreitete erbliche Risikofaktor für Thrombophilie. Die Prävalenz in Europa beträgt etwa 3 bis 8%.

Die Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva erhöht das Risiko für venöse Thromboembolien, wie tiefe Beinvenenthrombosen und Lungenembolien, aber auch Thrombosen von cerebralen Venen, vor allem wenn gleichzeitig weitere Risikofaktoren wie z. B. eine bislang nicht diagnostizierte hereditäre Thrombophilie wie im aufgeführten Beispiel vorliegen. Das Risiko variiert mit der Art des Gestagens, wobei es unter Drospirenon höher ist als beispielsweise unter Levonorgestrel (siehe Tabelle auf www.akdae.de).

Die AKdÄ empfiehlt, bei der Verordnung das individuelle Risikoprofil der Frauen (z. B. Nikotinkonsum, Übergewicht, höheres Lebensalter, anamnestische Migräne, Familienanamnese venöser Thromboembolien) für ein thromboembolisches Ereignis zu bedenken und auch die Unterschiede der einzelnen Präparate hinsichtlich der Risikoerhöhung in die Verordnungsentscheidung einfließen zu lassen. Außerdem sollten verschreibende Ärzte ihre Patientinnen über das Risiko einer Thromboembolie und mögliche Warnsymptome aufklären.

Quelle: AkdÄ Drug Safety Mail | 67–2013


Julia Borsch


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