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Krebserregend
EU bestimmt Obergrenzen für Weichmacher
Produkte aus Gummi und Kunststoff dürfen in Europa künftig nur noch geringe Mengen einiger krebserregender Weichmacher enthalten. Das haben EU-Kommission und Vertreter der EU-Staaten jüngst beschlossen. Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 27. Dezember 2015. Derzeit gibt es für Verbrauchsgüter keine derartigen Grenzwerte, wie die EU-Kommission in Brüssel am Mittwoch bestätigte.
Sportgeräte, Bekleidung, Uhrarmbänder oder Haushaltsgeräte dürfen dann pro Kilogramm höchstens 1 Milligramm der sogenannten Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten – laut Umweltbundesamt sind dies „minimale Spuren“. Für Schnuller oder andere Babyartikel soll der noch strengere Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilo gelten.
Die Stoffe entstehen laut Umweltbundesamt, wenn Kohle und Erdöl unvollständig verbrennen. Sie werden eingesetzt, um Gummi weicher oder dehnbarer zu machen oder schwarz zu färben. Über die Haut, den Mund oder die Lunge können sie in den Körper gelangen und sich dort anreichern. Viele der Stoffe sind laut Umweltbundesamt krebserregend, können das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit vermindern.
Berlin - 12.12.2013, 09:33 Uhr